KI in der Steuer- und WP-Kanzlei: Was der DATEV-Copilot abdeckt - und wofür Sie einen zweiten Weg brauchen
Die Rechtslage nach § 62a StBerG und § 50a WPO, die Kammer-Linien von BStBK und WPK - und die sachliche Abgrenzung zum kostenlosen DATEV-Copilot.
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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind die einzige Berufsgruppe unter den Berufsgeheimnisträgern, deren Standard-Software bereits eine kostenlose KI im eigenen Verschwiegenheits-Rahmen mitbringt: den DATEV-Copilot. Die Frage für StB- und WP-Kanzleien lautet deshalb nicht „dürfen wir KI nutzen?", sondern: Was deckt der DATEV-Rahmen ab - und für welche Aufgaben braucht die Kanzlei einen zweiten, ebenfalls konformen Bezugsweg?
Diese Seite beantwortet beides: die Rechtslage nach § 62a StBerG und § 50a WPO inklusive Mandanteneinwilligung und Auslandsschranke, die sachliche DATEV-Abgrenzung mit Quellen, typische Kanzlei-Aufgaben mit ehrlichem Restrisiko - und die Bezugsweg-Treppe von der dedizierten Kanzlei-Instanz bis zum Managed Stack. Den Überblick über alle Berufsgruppen gibt die Einstiegsseite KI für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB).
Die Rechtslage: § 62a StBerG und § 50a WPO verlangen mehr als einen AVV
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist die Einbindung externer Dienstleister - und ein KI-Anbieter ist genau das - berufsrechtlich ausdrücklich geregelt. Beide Normen sind nahezu parallel gebaut und verlangen dieselben drei Kettenglieder:
Verpflichtung in Textform
§ 62a StBerG (für Steuerberater) und § 50a WPO (für Wirtschaftsprüfer) verlangen, dass der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wird - in Textform, unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung. Ein Standard-AVV nach Art. 28 DSGVO leistet das nicht: Er regelt Datenschutz, nicht das Berufsgeheimnis. Es braucht eine eigenständige Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB.
Mandanteneinwilligung bei mandatsbezogener Auslagerung (ausdrücklich empfohlen)
Werden Dienstleister mandatsbezogen eingesetzt - und die Verarbeitung von Belegen, Abschlussentwürfen oder Mandanten-Korrespondenz durch eine KI ist mandatsbezogen -, verlangen beide Normen die Einwilligung des Mandanten (§ 62a Abs. 5 StBerG / § 50a Abs. 5 WPO); der Gesetzeswortlaut verlangt „eingewilligt" - eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung ist aus Nachweisgründen aber dringend zu empfehlen. Die Einwilligungspflicht bei einzelmandatsbezogenen Dienstleistungen ist für Rechtsanwälte in § 43e Abs. 5 BRAO wortgleich geregelt (Parallelvorschrift, gleiche Verzichtsmöglichkeit in Abs. 6) - ein sachlicher Unterschied besteht insoweit nicht. Anwaltsspezifisch ist nicht die gesetzliche Einwilligungsregelung, sondern die berufspolitische Diskussion (DAV/BRAK). Wie die Einwilligung praktisch eingeholt wird, steht weiter unten.
Auslandsschranke: vergleichbarer Geheimnisschutz
Dienstleister im Ausland sind nur zulässig, wenn dort ein vergleichbarer Geheimnisschutz besteht. Das ist die berufsrechtliche Schranke, die unabhängig vom DSGVO-Drittlandtransfer (Art. 44 ff.) greift - ein US-Sub-Processing kann also selbst mit Standardvertragsklauseln berufsrechtlich unzulässig sein. Der CLOUD Act macht die Frage bei US-Anbietern zum eigenen Prüfpunkt.
Der strafrechtliche Rahmen: § 203 StGB
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Externe Dienstleister können als „sonstige mitwirkende Personen" nach Abs. 3 Satz 2 eingebunden werden; die Pflicht zur Verpflichtung folgt aus Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 - wer den Dienstleister nicht zur Geheimhaltung verpflichtet, macht sich bei dessen Offenbarung selbst strafbar. Ob die rein automatisierte KI-Verarbeitung ohne menschlichen Klartext-Zugriff überhaupt ein „Offenbaren" ist, ist gerichtlich nicht abschließend geklärt - die Vertragskette ist deshalb der belastbare Teil, die Technik-Argumentation die zweite Sicherungslinie.
Die Kammer-Anker: Die BStBK-FAQ zum KI-Einsatz (Stand 01/2026) hält KI für zulässig und bindet sie an genau diese Pflichten - sorgfältige Auswahl, Textform-Verpflichtung, eigenverantwortliche Prüfung der Ergebnisse. Die WPK-Linie wird in der Fachdiskussion als die konservativste zusammengefasst: KI-Einsatz nur in geschlossenen Systemen (Zusammenfassung der Kammer-Positionen: hassenpflug.online, Abruf 2026-07-22; siehe Quellenverzeichnis). Für Vorbehaltsaufgaben der Abschlussprüfung gilt die eigenverantwortliche Urteilsbildung des Prüfers - KI-Unterstützung ersetzt keine Prüfungshandlung. Beide Linien sprechen für dieselbe Konsequenz: kein Consumer-Dienst, sondern ein Bezugsweg mit Vertragsdokument. Die für Anwälte diskutierte DAV-Verbandslinie ist anwaltsspezifisch und trägt für StB und WP nicht - maßgeblich sind die eigenen Normen und Kammer-Aussagen. Wie die anwaltliche Rechtslage aussieht, zeigt der Spoke für Rechtsanwälte.
Der DATEV-Copilot: fair eingeordnet - und sachlich abgegrenzt
Zuerst die faire Würdigung: Der DATEV-Copilot ist für DATEV-Mitglieder kostenlos - Rollout ab Februar 2026, zentral über MyDATEV verfügbar seit Mai 2026 (Quellen: tax-tech.de und datev.de, Abruf jeweils 2026-07-22). Er läuft im DATEV-eigenen § 203-Rahmen - DATEV bindet seine Mitglieder über eine mitgliederweite Verschwiegenheitserklärung nach § 203 StGB ein, die über einen gewöhnlichen AVV hinausgeht (Quelle: datev.de, Vereinbarung zur Verschwiegenheitserklärung, Abruf 2026-07-22). Technisch setzt DATEV auf Azure OpenAI mit temporärer Verarbeitung und ohne Training auf Mitgliederdaten. Für DATEV-gebundene Fach-Workflows ist das ein konformer Einstieg zum Preis von null - wer ihn nicht aktiviert hat, sollte das tun.
Die Abgrenzung ist deshalb keine Warnung vor DATEV, sondern eine Inventur: Der Copilot ist an den DATEV-Kosmos gebunden - an dessen Fach-Workflows, dessen Modell-Auswahl und dessen Produktform. Fünf Anforderungen liegen strukturell außerhalb dieses Rahmens:
| Anforderung | DATEV-Copilot (Mitglieder-Rahmen) | Zweiter Bezugsweg |
|---|---|---|
| Generischer Chat über Fach-Workflows hinaus | Chat-, Text- und Recherche-Funktionen im DATEV-Rahmen; Funktionsumfang wächst laufend | Freier Kanzlei-Chat für Recherche, Entwürfe, Korrespondenz - mit § 203-Vertragskette |
| Freie Modellwahl | Modell-Auswahl liegt bei DATEV (Azure OpenAI) | DeepSeek, Claude Opus/Sonnet/Haiku oder Gemini - jeweils über konforme Bezugswege mit ausgewiesenem 203er-Status pro Kombination |
| API-Zugang für eigene Tools | Kein offener API-Zugang für Kanzlei-Eigenentwicklungen | 203er-Token/API mit Vertragsdokument - für Kanzlei-Tools und Legal-Tech-Integrationen |
| Dedizierte Instanz mit eigener Datenbank | Mandantenfähiger Mitglieder-Dienst im DATEV-Betrieb | Single-Tenant-Instanz: eigene Subdomain, eigene Datenbank, eigene Schlüssel |
| Kanzleiweite Dokument-Arbeit außerhalb DATEV | Erstellt, verdichtet und übersetzt Dokumente innerhalb der DATEV-Programme | Upload und Verarbeitung beliebiger Kanzlei-Dokumente: Verträge, Gutachten, Prüfungsunterlagen, Korrespondenz |
Diese Tabelle zeigt Produktform-Unterschiede, keine Qualitätsurteile. Beide Wege schließen sich nicht aus: Der realistische Endzustand vieler Kanzleien ist der Copilot für DATEV-Workflows plus ein zweiter, vertraglich eigenständig abgesicherter Weg für alles andere.
Wofür StB- und WP-Kanzleien KI konkret einsetzen
Vier Aufgaben-Klassen tragen den Kanzlei-Alltag - jede mit einer ehrlichen Angabe, was die KI leistet und was beim Berufsträger bleibt:
Beleg-Zusammenfassungen
Ein Ordner Eingangsbelege geht ein. Die KI extrahiert Rechnungsnummern, Beträge, Leistungszeiträume und fasst Auffälligkeiten zusammen - etwa fehlende Pflichtangaben nach § 14 UStG. Was bleibt: Die steuerliche Würdigung und jede Buchungsentscheidung bleiben beim Berufsträger; extrahierte Zahlen werden gegen den Beleg geprüft, nicht übernommen.
Jahresabschluss-Anhang-Entwürfe
Aus Vorjahres-Anhang, Summen- und Saldenliste und den Angaben des Mandats entsteht ein Anhang-Entwurf nach §§ 284 ff. HGB. Was bleibt: Der Entwurf ist Rohfassung, keine Freigabe - Vollständigkeit der Pflichtangaben und Bilanzierungs-Entscheidungen verantwortet der Abschlussersteller.
Prüfungsdokumentations-Entwürfe
Für Wirtschaftsprüfer strukturiert die KI Arbeitspapier-Entwürfe: Zusammenfassung von Prüfungsnachweisen, Formulierung von Feststellungen, Konsistenz-Check gegen die Prüfungsstrategie. Was bleibt: Das Prüfungsurteil ist nach den IDW-Prüfungsstandards höchstpersönlich - die KI dokumentiert vor, sie prüft nicht.
Mandanten-Korrespondenz
Fristen-Erinnerungen, Unterlagen-Anforderungen, Erläuterungs-Schreiben zu Bescheiden - die KI entwirft, der Berufsträger prüft und versendet. Was bleibt: Aussagen mit Rechtswirkung (Fristen, Rechtsbehelfe, Zahlungsbeträge) werden vor Versand fachlich verifiziert.
Restrisiko, ehrlich benannt: Auch eine vorgelagerte PII-Redaktion erkennt nicht jedes Identifikationsmerkmal - ungewöhnliche Firmierungen, verkettete Kontexte oder Zahlen-Kombinationen können durchrutschen. Die Redaktion ist Datenminimierung und zweite Verteidigungslinie, nicht die Erfüllungsbedingung der Verschwiegenheit; die trägt die Vertragskette. Und fachlich gilt die Linie beider Kammern: KI-Ergebnisse sind Entwürfe, die eigenverantwortliche Prüfung durch den Berufsträger ersetzt sie nicht.
Der konforme Bezugsweg: eine Treppe, keine Einheitslösung
Kanzleien unterscheiden sich in IT-Tiefe und Mandats-Struktur - der Weg, über den Sie die KI beziehen, muss das abbilden. Genau das meint hier der Bezugsweg: nicht welches Modell rechnet, sondern über welchen Anbieter und mit welchem gezeichneten Vertrag Sie es erreichen. Gosign liefert deshalb eine Treppe mit drei Stufen, alle mit derselben Vertrags- und Redaktions-Architektur - mit Zuschnitt und Preisen unter Angebot für Berufsgeheimnisträger:
| Stufe | Für wen | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| Dedizierte Kanzlei-Instanz | Kanzleien ohne eigene IT, 1-50 Personen | Single-Tenant-Chat mit eigener Subdomain, eigener Datenbank und eigenen Schlüsseln, inklusive Datei-Upload und Vorlagen - als Produkt auf veryai.de (ein Produkt der Gosign GmbH), 14 Tage kostenlos und ohne Zahlungsdaten testbar |
| 203er-Token/API | Kanzleien mit eigenen Tools, Legal-Tech, Software-Häuser | OpenAI-kompatible API mit § 203-Vertragskette und Redaktions-Gateway - oder Setup im eigenen Cloud-Tenant mit Governance und Antrags-Begleitung (Freigaben und Zeitpläne liegen beim jeweiligen Cloud-Anbieter) |
| Managed 203er-Stack | Große Kanzleien und Prüfungsgesellschaften | Agenten, Konnektoren und Decision-Layer-Architektur als Projektgeschäft - mit Audit-Trail pro Entscheidung |
Kanzleiinhaberin ohne eigene IT: Die dedizierte Instanz ist in Tagen einsatzbereit - die Vertragskette (Verschwiegenheitsverpflichtung, AVV, Einwilligungs-Muster) gehört zum Setup, nicht zur Hausaufgabenliste der Kanzlei. Der Copilot bleibt daneben für die DATEV-Workflows im Einsatz.
IT-Verantwortlicher einer Prüfungsgesellschaft: Token/API oder Kunden-Tenant stellen die Governance-Fragen zuerst: Wer hält die Schlüssel, wo läuft die Inferenz, was steht im Audit-Trail, welche Modelle sind für welche Mandats-Klassen freigegeben. Diese Antworten liegen vor dem Rollout auf dem Tisch - nicht nach der ersten Nachfrage der Berufsaufsicht.
CLOUD-Act-freie Säulen für die Auslandsschranke: Wer die US-Drittland-Frage nicht führen will, wählt einen Bezugsweg ohne US-Exposition. Zwei Säulen tragen das heute: EU-Inferenz offener Modelle (Llama, Mistral, Qwen, Apertus, Gemma, GPT-OSS, seit August 2026 auch DeepSeek Flash v4) über einen EU-Betreiber, den wir angebunden haben, mit gezeichneter § 203-Zusatzvereinbarung - und deutsche Rechenzentren mit der seit 2021 standardisierten § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung, die wir für die KI-Dienste gezeichnet haben und unter der DeepSeek R1 managed betrieben wird (Quelle: open-telekom-cloud.com, Abruf 2026-07-22). Claude Opus, Sonnet und Haiku sind über EU-Endpunkte der Google-Plattform beziehbar - ohne Content-Zugriff von Google oder Anthropic und mit Option auf Speicherfreiheit; hier bleibt die US-Konzern-Exposition ein transparent auszuweisender Prüfpunkt. Der 203er-Status ist dabei immer eine Eigenschaft der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie des Modells allein. Welche Modell-Bezugsweg-Kombination für Ihre konkrete Aufgabe trägt - Belegextraktion, Mandantenkorrespondenz, Jahresabschluss-Entwurf -, zeigt der 203er-Modellkatalog mit Status, Bedingung und Quelle je Kombination; die Belegextraktion im Besonderen führt die Seite Datenextraktion aus Belegen. Die fachliche Modellwahl jenseits der Zulässigkeits-Frage ordnet der allgemeine Modellvergleich 2026 ein.
In allen Stufen ist die PII-Redaktion mit klartextfreiem Audit-Trail als Standard-Architektur vorgesehen - Pseudonymisierung vor dem Modell-Aufruf, Wieder-Einsetzung danach, protokollierte Ausnahmen. Sie ist Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO und zweite Verteidigungslinie - die Verschwiegenheits-Absicherung selbst trägt die Vertragskette nach § 62a StBerG bzw. § 50a WPO. Welche Anforderungen ein Vertrag dafür erfüllen muss, zeigt die AVV-Checkliste für KI-Infrastruktur; die Standort-Frage vertieft Data Residency.
Mandanteneinwilligung in der Praxis: drei Schritte statt Einzelfall-Chaos
Die Einwilligungspflicht aus § 62a StBerG und § 50a WPO klingt nach Verwaltungsaufwand - sie ist mit drei Standard-Schritten beherrschbar:
1 - Neumandate: Baustein in der Mandatsvereinbarung
Die Einwilligung wird als eigener, ausdrücklicher Abschnitt in die Mandatsvereinbarung aufgenommen: benannter Dienstleister, Zweck der Verarbeitung, Verarbeitungsort (EU/Deutschland), Hinweis auf die Verschwiegenheitsverpflichtung des Dienstleisters. Keine versteckte AGB-Klausel - ausdrücklich heißt ausdrücklich.
2 - Bestandsmandate: dokumentierte Nachholung
Für laufende Mandate wird die Einwilligung mit einem kurzen Anschreiben plus Einwilligungserklärung nachgeholt - sinnvoll gebündelt mit der ohnehin fälligen Transparenzinformation nach Art. 13/14 DSGVO. Bis die Einwilligung vorliegt, bleiben die Daten dieses Mandats außerhalb des KI-Workflows.
3 - Dokumentation: wer, wann, wofür
Die Kanzlei führt nach, welches Mandat für welche Verarbeitungs-Zwecke eingewilligt hat - damit die Frage der Berufsaufsicht oder des Mandanten in Minuten beantwortbar ist, nicht in Tagen. Eine Muster-Mandanteneinwilligung samt Transparenzhinweis ist Bestandteil des Gosign-203er-Vertragskits und frei einsehbar (v0.11).
Praktischer Hinweis zur Form: Textform (§ 126b BGB) verlangt keine unterschriebene Papierurkunde - eine E-Mail oder ein bestätigtes PDF genügt, solange die Erklärung die verpflichtete Person benennt und dauerhaft abrufbar bleibt. Verpflichtungs- und Einwilligungs-Strecke sind damit vollständig digital abwickelbar.
Fünf der sieben Bausteine frei einsehbar vor jeder Registrierung, die Subprozessoren-Liste und der vollständige Drittlandtransfer-Baustein nach E-Mail-Bestätigung - v0.11; Muster zur anwaltlichen Einzelfall-Anpassung, ohne Gewähr. Die sieben Bausteine:
- Nutzungs-Rahmen und Disclaimer (README) (DOCX)
- Verschwiegenheits-Zusatzvereinbarung (§ 203 Abs. 4 StGB) (DOCX)
- AVV-Baustein mit Gosign-Selbstverpflichtung (Art. 28 DSGVO) (DOCX)
- Subprozessoren-Liste
- Drittlandtransfer-Baustein (TIA/SCC, Art. 44 ff. DSGVO)
- DSFA-Vorlage (Art. 35 DSGVO) (DOCX)
- Retention-Matrix, Muster-Einwilligungen, Transparenzhinweis (DOCX)
Alle Muster sind Vorlagen zur anwaltlichen Einzelfall-Anpassung, ohne Gewähr - sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine eigene berufsrechtliche Prüfung.
Eine Kanzlei, die uns geprüft hat
Roser Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater ist eine multidisziplinäre Kanzlei mit 38 Berufsträgern und rund 100 Mitarbeitenden. Der Betrieb prüft Mandanten auf Compliance und legt an die eigene KI-Infrastruktur denselben Maßstab an - inklusive § 203 und den Anforderungen aus § 62a StBerG und § 50a WPO.
„Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer prüfen wir andere auf Compliance - da müssen unsere eigenen Systeme erst recht einwandfrei sein. Die Governance-Architektur von Gosign erfüllt genau die Standards, die wir bei unseren Mandanten anlegen."
KI mit Mandantendaten in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Steuerakte und Prüfungsdokumentation im Sprachmodell: was Ihre Berufsordnung dafür verlangt, warum der Auslandsbezug ein eigener Prüfpunkt ist und welche Unterlagen Sie vom Anbieter brauchen. Dazu ein Kapitel dazu, wie die Kanzlei überhaupt an eine Oberfläche kommt und wie sich eigener Betrieb, begleiteter Betrieb und fertige Plattform unterscheiden.
Leitfaden kostenlos herunterladen - Für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung - 28 Seiten.
Quellen
§ 62a StBerG (Inanspruchnahme von Dienstleistungen): gesetze-im-internet.de/stberg/__62a.html (Abruf 2026-07-22)
§ 50a WPO (Inanspruchnahme von Dienstleistungen): gesetze-im-internet.de/wipro/__50a.html (Abruf 2026-07-22)
§ 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen): gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html (Abruf 2026-07-22)
BStBK-FAQ zum KI-Einsatz in der Steuerberatung (Stand 01/2026): bstbk.de (PDF) (Abruf 2026-07-22)
DATEV-Copilot kostenlos für Mitglieder seit 02/2026: tax-tech.de (Abruf 2026-07-22)
DATEV-Verschwiegenheitserklärung (mitgliederweite Vereinbarung nach § 203 StGB): datev.de (Abruf 2026-07-22)
WPK-Linie („nur geschlossene Systeme"), Zusammenfassung der Kammer-Positionen: hassenpflug.online (Abruf 2026-07-22)
Managed-Betrieb offener Modelle (u. a. DeepSeek R1) in deutschen Rechenzentren über die Gosign-Kette, mit gezeichneter § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung des Betreibers und Kettenverpflichtung auf dessen Subunternehmer: Betreiber-Firmierung, Standorte und Vertragsunterlagen sind Bestandteil des Vertragskits und werden vor der Beauftragung offengelegt (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
Diese Seite ist eine architektur- und governance-fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Prüfung des Einzelfalls obliegt dem Berufsträger bzw. seinen rechtlichen Beratern. Die strafrechtliche Einordnung automatisierter KI-Verarbeitung ist gerichtlich nicht abschließend geklärt.
Wo Ihre Kanzlei heute steht
Zwei Wege, je nachdem wie weit Sie sind. Der Readiness-Check ordnet in zehn Fragen ein, welche Glieder bei Ihnen schon sitzen - Ergebnis sofort auf der Seite, ohne E-Mail-Eingabe. Oder wir gehen direkt durch, welcher Weg neben Ihrem DATEV-Bestand sinnvoll ist: für alles, was über die Fach-Workflows hinausgeht, und für die Modelle, die Sie dort nicht wählen können.
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Häufige Fragen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
Reicht der DATEV-Copilot für unsere Kanzlei?
Brauchen wir Mandanteneinwilligungen für KI-Dienstleister?
Was sagt die BStBK zum KI-Einsatz?
Dürfen Belege und Mandantendaten zu US-Anbietern?
Und der private ChatGPT-Account eines Mitarbeiters?
Was bedeutet der KI-Einsatz für die Berufshaftpflicht?
Was kostet der Einstieg?
Welcher Bezugsweg passt zu Ihrer Kanzlei?
Wir ordnen Ihr Setup ein: DATEV-Rahmen, dedizierte Instanz, API oder Kunden-Tenant - mit der Vertrags- und Einwilligungs-Kette, die dazu gehört.