KI mit Mandantendaten in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Was § 62a StBerG und § 50a WPO verlangen, welche Verträge dazugehören und wie Sie Ihren Anbieter prüfen. Kostenlos als PDF.
Auswahl aus über 5.000 Projekten in 25 Jahren Softwareentwicklung
In der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ist die Ausgangslage besonders: Die verbreitetste Kanzleisoftware bringt mit dem DATEV-Copilot bereits eine KI im Verschwiegenheits-Rahmen des eigenen Standard-Anbieters mit. Die Frage lautet deshalb nicht „dürfen wir KI einsetzen?", sondern: Was deckt der DATEV-Rahmen ab - und für welche Aufgaben braucht das Haus einen zweiten, ebenfalls abgesicherten Bezugsweg?
Dieser Leitfaden geht die vier Kettenglieder aus § 62a StBerG und § 50a WPO einzeln durch - sorgfältige Auswahl und Beendigungspflicht, Verpflichtung in Textform, Auslandsschranke, Mandanteneinwilligung - und hält daneben, was ein konkreter Bezugsweg dafür liefern muss. Am Ende steht ein Prüfpfad mit fünfzehn Fragen, den Sie Ihrem Anbieter vorlegen können.
Was in dem Heft steht
| Kapitel | Inhalt |
|---|---|
| Die Antwort auf einer Seite | Die Kernaussage, die vier Aussagen, auf denen sie beruht, und die vier Schritte bis zum Betrieb. Wer nur diese Seite liest, hat die Antwort. |
| 1. Ausgangslage | Warum die Prüfung eine vertragsrechtliche ist und keine technische - und warum die Lage selten „noch keine KI“ lautet. |
| 2. Ihre Berufsnorm | § 62a StBerG und § 50a WPO Absatz für Absatz, mit der Konsequenz für den KI-Bezug. |
| 3. § 203 StGB | Absatz 1, 3 und 4, die Einordnung als Vorsatz- und Antragsdelikt und die offene Frage, wie streng die Erforderlichkeit zu lesen ist. |
| 4. Vom Entschluss zum Betrieb | Wie das Team an eine Oberfläche kommt, wie sich eigene Infrastruktur, begleiteter Betrieb und fertige Plattform unterscheiden - und woher die Modelle kommen, wenn Sie selbst betreiben. |
| 5. Die Vertragskette | Vier Dokumente, vier Zwecke - und warum ein Auftragsverarbeitungsvertrag die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht ersetzt. |
| 6. Die Bezugswege | Wer die Inferenz betreibt, was die Vertragslinie trägt und was bei jedem Weg offen bleibt. |
| 7. Prüfpfad | Die Fragen an Ihren Anbieter, zum Abhaken und Vorlegen. Eine Fragenliste, keine Subsumtion. |
| 8. Was wir nicht behaupten | Vier offengelegte Grenzen - darunter die gerichtlich ungeklärte Auslegung und die CLOUD-Act-Exposition. |
| 9. Fundstellen | Jede Rechtsaussage zum Nachschlagen; wo wir eine Auffassung wiedergeben statt geltendes Recht, steht es dabei. |
Ein Befund vorweg
§ 62a StBerG und § 50a WPO lassen Dienstleistungen aus dem Ausland zu - aber nur, wenn der Geheimnisschutz am Ort der Leistungserbringung dem inländischen vergleichbar ist, „es sei denn, dass der Schutz der Geheimnisse dies nicht gebietet". Diese Rückausnahme steht im Gesetz; ob sie im konkreten Fall greift, ist selbst der zu dokumentierende Bewertungsschritt. Die Prüfung steht neben Art. 44 ff. DSGVO und wird von ihnen nicht beantwortet: Standardvertragsklauseln und ein Angemessenheitsbeschluss sagen etwas über den Datenschutz, nichts über das Berufsgeheimnis. Sie kann deshalb negativ ausfallen, obwohl datenschutzrechtlich alles unterschrieben ist.
Der praktische Fall ist der US-Anbieter: Der CLOUD Act eröffnet Zugriffspfade, die kein Vertragszusatz schließt - ein eigener, zu dokumentierender Abwägungspunkt. Genau hier verläuft die Linie zwischen den Berufsgruppen, und genau deshalb gibt es dieses Heft und nicht ein gemeinsames für alle Berufsgeheimnisträger: § 26a BNotO etwa enthält gar keine solche Schranke, und für Heilberufe existiert keine wortgleiche Auslagerungsnorm.
Häufige Fragen zum Leitfaden
Für wen ist dieser Leitfaden?
Wir nutzen den DATEV-Copilot. Brauchen wir das Heft trotzdem?
Was steht drin, das ich nicht bei meiner Kammer bekomme?
Bekomme ich damit Rechtssicherheit?
Bezugsweg für Ihr Haus besprechen
Dreißig Minuten, in denen wir die Zuordnung von Modell, Weg und Vertragsinstrument für Ihre Mandats- und Prüfungsarbeit durchgehen.
Gespräch vereinbaren