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203er-Modellkatalog

Apertus für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger

Modell von Swiss AI Initiative (EPFL, ETH Zürich). Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.

Was ist Apertus?

Apertus ist das transparenteste Modell dieses Katalogs: Offengelegt sind nicht nur die Gewichte, sondern auch Trainingsdaten und Verfahren - entwickelt von ETH Zürich und EPFL. Für eine Kanzlei, die gegenüber Mandanten oder der Aufsicht belegen können will, woher ihr Modell kommt und worauf es trainiert wurde, ist das ein Argument, das kein proprietäres Modell liefern kann.

Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.

203er-Status je Bezugsweg

Jede Statuszeile gilt für genau eine Kombination aus Modell und Bezugsweg. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Bezugsweg 203er-Status Bedingung und Einordnung Datenregion Drittland-Exposition
die Gosign-Kette (EU-Inferenz) (EU-Inferenz offener Modelle) gedeckt

Die § 203-Zusatzvereinbarung mit dem EU-Betreiber unserem EU-Betreiber ist gezeichnet, der Reseller-Vertrag ebenfalls. Die Kette ist damit auf diesem Weg geschlossen: Verschwiegenheitsverpflichtung des Betreibers in Textform mit Belehrung über die Strafbarkeit, Kettenverpflichtung auf dessen Subunternehmer, EU-Inferenz ohne US-Konzern. Die Vertragsunterlagen legen wir im Gespräch vor.

Auslandsschranke stellt sich nicht - EU-Inferenz ohne US-Konzern in der Kette.

EU Nein
Eigenbetrieb in der Kanzlei (offene Gewichte) gedeckt

Läuft das Modell auf Hardware der Kanzlei in ihren eigenen Räumen, wirkt kein Dritter mit - die Offenbarungsfrage des § 203 stellt sich dann nicht. Sobald gemietete Fremdhardware oder ein Rechenzentrum eines Dritten im Spiel ist, braucht es wieder eine Verschwiegenheitsverpflichtung des Betreibers, weil physische Zugriffsmöglichkeiten bestehen.

Die Auslandsschranke stellt sich nicht, weil kein Dienstleister eingeschaltet wird.

Kanzlei-eigene Infrastruktur Nein

Preisklasse: auf Anfrage - die Konditionen laufen über den Vertrieb bzw. die Vertragslage des jeweiligen Bezugswegs.

Bezug über Gosign - verfügbare Kombinationen

Dieser Abschnitt führt ausschließlich Kombinationen, die in der Katalog-Datenquelle den Status „gedeckt" oder „bedingt" tragen.

  • gedeckt die Gosign-Kette (EU-Inferenz) (EU-Inferenz offener Modelle)

    Datenregion: EU - Drittland-Exposition: Nein

    Die § 203-Zusatzvereinbarung mit dem EU-Betreiber unserem EU-Betreiber ist gezeichnet, der Reseller-Vertrag ebenfalls. Die Kette ist damit auf diesem Weg geschlossen: Verschwiegenheitsverpflichtung des Betreibers in Textform mit Belehrung über die Strafbarkeit, Kettenverpflichtung auf dessen Subunternehmer, EU-Inferenz ohne US-Konzern. Die Vertragsunterlagen legen wir im Gespräch vor.

  • gedeckt Eigenbetrieb in der Kanzlei (offene Gewichte)

    Datenregion: Kanzlei-eigene Infrastruktur - Drittland-Exposition: Nein

    Läuft das Modell auf Hardware der Kanzlei in ihren eigenen Räumen, wirkt kein Dritter mit - die Offenbarungsfrage des § 203 stellt sich dann nicht. Sobald gemietete Fremdhardware oder ein Rechenzentrum eines Dritten im Spiel ist, braucht es wieder eine Verschwiegenheitsverpflichtung des Betreibers, weil physische Zugriffsmöglichkeiten bestehen.

Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz

Stärken

  • Vollständig offengelegt - Gewichte, Trainingsdaten und Verfahren sind belegbar
  • Öffentlich-akademische Herkunft statt Anbieter-Blackbox
  • Über die EU-Inferenz mit § 203-Zusatzvereinbarung und im Eigenbetrieb beziehbar

Grenzen

  • Leistungsniveau unterhalb der großen proprietären Modelle
  • Rechtsprechungs-Zitate und Fundstellen sind grundsätzlich zu verifizieren
  • Kein juristisches Spezial-Finetuning - die fachliche Würdigung bleibt beim Berufsträger
ab Tag 1 in der Kanzlei-Instanz

Und im Produkt?

Dieses Modell steht in der Kanzlei-Instanz auf veryai.de ab dem ersten Tag zur Verfügung.

Auf veryai.de: was Apertus in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.

Quellen und Abrufdaten

  1. ETH Zürich, Pressemitteilung: Apertus als vollständig offenes und transparentes mehrsprachiges Sprachmodell (ethz.ch) (Abruf 2026-07-25)
  2. die Gosign-Kette (EU-Inferenz)-Modellübersicht: Apertus 70B im EU-Inferenz-Angebot (aki.io) (Abruf 2026-07-25)

Häufige Fragen zu Apertus

Ist Apertus für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?

Über die Gosign-Kette (EU-Inferenz) (EU-Inferenz offener Modelle) und Eigenbetrieb in der Kanzlei (offene Gewichte) trägt die Kombination aus Modell und Bezugsweg den Status „gedeckt". Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Über welchen Bezugsweg beziehen Kanzleien Apertus?

Apertus beziehen Kanzleien über die Gosign-Kette (EU-Inferenz) (EU-Inferenz offener Modelle) (Status „gedeckt", Datenregion: EU) oder Eigenbetrieb in der Kanzlei (offene Gewichte) (Status „gedeckt", Datenregion: Kanzlei-eigene Infrastruktur). Die Bedingungen je Bezugsweg stehen in der Statustabelle dieser Seite; jede Aussage gilt für die konkrete Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie für das Modell allein.

Was kostet Apertus für Kanzleien?

Für Apertus gilt die Preisklasse „auf Anfrage": Die Konditionen laufen über den Vertrieb bzw. stehen mit der Vertragslage des jeweiligen Bezugswegs fest. Die Paketpreise unserer Angebots-Stufen veröffentlichen wir zusammen mit den Angebots-Seiten; bis dahin nennen wir sie transparent im Gespräch, abhängig von Nutzerzahl und Bezugsweg.

Bleibt bei Apertus eine Drittland-Exposition?

Die Drittland-Exposition ist je Bezugsweg ausgewiesen. die Gosign-Kette (EU-Inferenz) (EU-Inferenz offener Modelle): Nein - Auslandsschranke stellt sich nicht - EU-Inferenz ohne US-Konzern in der Kette. Eigenbetrieb in der Kanzlei (offene Gewichte): Nein - Die Auslandsschranke stellt sich nicht, weil kein Dienstleister eingeschaltet wird.

Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?

Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.

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