Sicherheitslücke melden
Wenn Sie in einem unserer Systeme eine Sicherheitslücke gefunden haben, möchten wir davon erfahren - und zwar von Ihnen und nicht aus der Presse. Diese Seite sagt Ihnen, was wir von einer Meldung erwarten, was Ihnen dabei rechtlich passieren kann, und was Sie von uns zurückbekommen.
Meldung hier: Meldeformular. Wir veröffentlichen bewusst keine Meldeadresse - eine offene Adresse ist heute vor allem ein Ziel für maschinell erzeugte Massenmeldungen, und die verdrängen die Meldungen, auf die es ankommt.
Rechtliche Zusage
Das deutsche Strafrecht kennt für Sicherheitsforschung keine Ausnahme: § 202a StGB greift ohne Weiteres, wenn jemand sich Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt sind - auch dann, wenn er die Lücke nur melden wollte. Ein Entwurf zur Reform liegt vor, ist aber nicht in Kraft. Wer meldet, trägt also ein reales Risiko, und wir finden nicht, dass er es allein tragen soll.
Deshalb sagen wir zu: Wer eine Schwachstelle gutgläubig und unter Beachtung dieser Regeln sucht und uns meldet, muss von uns keine rechtlichen Schritte befürchten. Gosign stellt gegen solche Meldenden weder Strafantrag noch macht zivilrechtliche Ansprüche geltend und betrachtet Ihr Vorgehen als von uns gestattet im Sinne der §§ 202a ff. StGB. Werden wir wegen Ihrer Untersuchung von Dritten oder Behörden angefragt, teilen wir mit, dass sie im Rahmen dieser Policy erfolgt ist.
Diese Zusage entfällt, soweit Sie
- fremde Daten kopieren, veröffentlichen oder an Dritte weitergeben,
- Systeme verändern, löschen oder in ihrer Verfügbarkeit beeinträchtigen,
- eine Zahlung oder sonstige Gegenleistung für Ihr Schweigen fordern,
- oder Systeme testen, die nicht in dieser Policy aufgeführt sind - insbesondere fremde Systeme.
Was in den Geltungsbereich fällt
Alle von Gosign betriebenen Dienste unter gosign.de sowie die von uns
betriebenen Kundenauftritte, sofern deren eigene Meldedatei auf diese Seite verweist.
KI-System-Befunde
Wir bauen und betreiben KI-Agenten-Infrastruktur. Klassische Meldeverfahren decken die Fehlerklassen, die dabei entstehen, nicht ab - deshalb führen wir sie ausdrücklich als eigene Kategorie:
- Prompt Injection - eingeschleuste Anweisungen, die ein Modell zu einer Handlung bringen, die der Betreiber nicht vorgesehen hat.
- Werkzeug-Missbrauch - ein Modell nutzt ein ihm zugängliches Werkzeug ausserhalb seines Zwecks.
- Datenabfluss über den Modell-Kontext - Inhalte gelangen über den Kontext eines Modells an Empfänger, die sie nicht sehen dürfen.
- Personenbezogene Modell-Ausgaben - ein Modell gibt personenbezogene Daten aus, die es nicht ausgeben darf.
Abgrenzung: Eine sachlich falsche oder unerwünschte Modell-Ausgabe ohne Sicherheitswirkung ist keine Schwachstelle. Ein Modell, das sich zu einer unhöflichen Antwort überreden lässt, ist ein Qualitätsthema; ein Modell, das sich zur Ausgabe fremder Daten überreden lässt, ist eine Meldung wert.
Was nicht erfasst ist
Für die folgenden Handlungen gilt die Zusage oben nicht, und wir bitten Sie ausdrücklich, sie zu unterlassen:
- Denial-of-Service- und Lasttests jeder Art (Überlastung ist kein Nachweis),
- Social Engineering, also die Täuschung von Mitarbeitenden, Kundinnen oder Lieferanten, einschliesslich Phishing,
- physischer Zugang zu Räumen, Geräten oder Datenträgern,
- Angriffe auf Konten Dritter sowie Tests gegen von uns eingesetzte Dienste Dritter (Hosting, CDN, Modellanbieter),
- automatisierte Massenscans ohne eigene manuelle Verifikation.
Meldungen, die erkennbar aus reiner Scanner- oder Modellausgabe bestehen und keinen eigenen Nachweis enthalten, schliessen wir ohne inhaltliche Prüfung.
Wenn Sie dabei Daten gesehen haben
Das ist der Fall, in dem wir Ihre Mithilfe am dringendsten brauchen. Haben Sie beim Test personenbezogene Daten eingesehen:
- brechen Sie den Test sofort ab,
- löschen Sie alle Kopien,
- bestätigen Sie die Löschung in Ihrer Meldung,
- und geben Sie Umfang und Zeitraum des Zugriffs an.
Wir sind verpflichtet, solche Fälle als Datenschutzvorfall zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden. Ihre Angaben helfen uns dabei und ändern nichts an der Zusage oben.
Fristen
Wir trennen drei Dinge, die oft vermischt werden - die Bestätigung, dass Ihre Meldung angekommen ist, die erste inhaltliche Einschätzung durch einen Menschen, und die gesetzlich gebundene Weitergabe in Eilfällen:
- Sofort, automatisch: Sie erhalten unmittelbar nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer.
- Innerhalb von fünf Werktagen: ein Mensch hat Ihre Meldung gesichtet und Ihnen eine erste Einschätzung gegeben. Die Frist läuft ab Eingang einer vollständigen Meldung; Werktage sind Montag bis Freitag ausser gesetzlichen Feiertagen in Hamburg.
- Innerhalb von 24 Stunden: wenn Ihre Meldung Anhaltspunkte für einen Zugriff auf personenbezogene Daten enthält oder eine aktive Ausnutzung beschreibt. Dieser Weg läuft an allen Begrenzungen vorbei, auch an Wochenenden.
Eine Frist für die Bewertung oder die Behebung sagen wir nicht zu. Wir halten Sie über den Stand informiert; eine Behebungszusage wäre eine Zusage über Dinge, die wir bei komplexen Befunden nicht allein in der Hand haben.
Wenn Ihre Meldung einen Kundenauftritt betrifft
Bei den von uns betriebenen Kundenauftritten ist Gosign Auftragsverarbeiter, nicht Verantwortlicher. Das ist keine Formalie: Der Betreiber entscheidet über die Behebung, wir nehmen an, prüfen und übergeben nachweisbar.
- Wir leiten Ihre Meldung unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden an den Betreiber weiter, wenn Anhaltspunkte für einen Zugriff auf personenbezogene Daten bestehen - seine eigene gesetzliche Frist beginnt mit seiner Kenntnis, und die dürfen wir nicht verzögern.
- In allen anderen Fällen leiten wir innerhalb von fünf Werktagen weiter.
- Reagiert der Betreiber nicht, weisen wir ihn schriftlich auf das Risiko hin. Nach 90 Tagen ohne Behebung können Sie das BSI als Koordinierungsstelle einschalten; wir werden Ihnen das nicht vorwerfen.
Was Sie zurückbekommen
Wir zahlen keine Prämien. Was wir bieten, ist das, was Meldende in der Praxis am häufigsten vermissen:
- eine Vorgangsnummer, mit der Sie Ihre Meldung belegen können,
- einen nachvollziehbaren Bearbeitungsstand ohne Konto und ohne Anmeldung,
- und auf Wunsch die namentliche Nennung nach der Behebung - anonym, wenn Ihnen das lieber ist.
Und die Zusage oben, schriftlich. Uns ist bewusst, dass das für einen Meldenden mehr wert ist als ein Betrag.
Unsere eigene Triage steht mit im Geltungsbereich
Das Meldeformular wird von einem Sprachmodell unterstützt, das dem Meldenden beim Formulieren hilft. Dieses Modell verarbeitet damit fremden, potenziell feindlichen Text - und ist deshalb ausdrücklich Teil des Geltungsbereichs. Wenn Sie es dazu bringen, etwas zu tun, was es nicht tun soll, ist das eine Meldung wert.
Wie es abgesichert ist, sagen wir offen: Empfänger und Zuordnung einer Meldung stehen fest, bevor das Modell den Text überhaupt sieht. Das Modell hat keinen Zugriff auf Werkzeuge, auf das Netz oder auf unsere Datenbank. Seine Ausgabe passiert ein geschlossenes Schema und wird bei jeder Abweichung verworfen statt gedeutet. Es kann keine Meldung schliessen, herabstufen oder umleiten - diese Entscheidungen trifft ein Mensch.