Zum Inhalt springen

Die ChatGPT-Alternative für Kanzleien ist ein Bezugsweg - kein Verzicht

Mit einem privaten Consumer-Konto kann eine Kanzlei keinen der Nachweise führen, auf denen eine § 203- und Berufsrechts-Argumentation ruht. Ein geprüfter Bezugsweg liefert genau diese Nachweise - auf Wunsch mit derselben Modellklasse.

Warum „Welche ChatGPT-Alternative?“ die falsche Frage ist

ChatGPT im Browser und eine kanzleitaugliche KI-Lösung unterscheiden sich nicht primär in den Funktionen - der Unterschied ist ein Vertrags- und Konfigurations-Unterschied. ChatGPT ist ein Consumer-Produkt für einen anderen Einsatzzweck; das ist keine Kritik am Anbieter, sondern eine Zweck-Feststellung. Für die Kanzlei zählt, welche Nachweise sie über ihre KI-Nutzung führen kann - und ein privates Konto erzeugt keinen einzigen davon.

Beim Direktbezug ohne Vertragskette trägt keine der beiden Rechtslinien: Es gibt keine Verpflichtungs-Kette nach § 203 Abs. 4 StGB (Vertragslinie), und es gibt keinen für die Kanzlei belegbaren Ausschluss menschlicher Kenntnisnahme und keine vertraglich kontrollierte Retention (Technik-Linie). In unserer Status-Systematik heißt diese Kombination: beliebiges Modell × Direktbezug ohne Vertrag und ohne Ausnahme = ungedeckt.

Zur Präzision gehört beides: § 203 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt und nach § 205 StGB ein Antragsdelikt - das Angst-Framing „KI-Chat mit Mandantendaten = Straftat“ verkürzt die Rechtslage, und wir übernehmen es bewusst nicht. Maßstab dieser Seite ist der berufsrechts- und § 203-konforme Bezugsweg nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich nicht abschließend geklärt; die konservativere BRAK-Linie, nach der bereits die Möglichkeit der Kenntnisnahme kritisch ist, nennen wir transparent mit. Die richtige Frage lautet deshalb nicht „welches Tool?“, sondern „welche Kette?“ - die 203er-Kette beschreibt alle acht Glieder.

Was der Kanzlei beim Direktbezug konkret fehlt

Die Tabelle vergleicht die Nachweislage: links, was eine Kanzlei mit einem privaten Browser-Konto vorlegen kann - rechts, was ein geprüfter Bezugsweg liefert.

Baustein Freie Browser-Nutzung (privates Konto) Geprüfter Bezugsweg
Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 203 Abs. 4; Textform nach § 43e BRAO / § 62a StBerG / § 50a WPO)liegt der Kanzlei nicht vor - mit einem Consumer-Konto kommt keine Abs.-4-Urkunde zustandeVerpflichtung dokumentiert - bewährt: eigenständige Urkunde mit Belehrung, vor Vertragsschluss einsehbar
AVV über die konkrete Nutzungkein AVV im Namen der Kanzlei über diese VerarbeitungKI-tauglicher AVV (Art. 28 DSGVO) als Kettenglied 1
Kettenverpflichtung der Subunternehmergegenüber der Kanzlei weder benannt noch verpflichtetjedes Glied benannt und gleichwertig verpflichtet - Rechenzentrum, Modell-Betreiber, Support
Retention-Kontrolle und Training-Ausschlusskeine vertraglich kontrollierten Speicher- und Löschfristen, die die Kanzlei nachweisen kanndefinierte Fristen pro Datenart, Training-Ausschluss vertraglich dokumentiert
EU-Deployment-Typnicht wählbar, nicht nachweisbarEU Data Zones bzw. EU-Endpunkt dokumentiert - der Verarbeitungsort ist Teil des Vertragswerks
Antwort auf die Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO)unbeantwortet - die Frage nach vergleichbarem Geheimnisschutz im Ausland lässt sich nicht belegenim TIA/SCC- und Subunternehmer-Baustein beantwortet; strukturell vermeidbar über die EU-Säulen

Die linke Spalte beschreibt die Nachweislage der Kanzlei - sie trifft keine Aussage über interne Prozesse des Anbieters. Consumer-Produkte sind für diesen Nachweisbedarf nicht gebaut; genau deshalb ist die eigentliche Alternative kein anderes Chat-Fenster, sondern ein anderer Bezugsweg.

Die Alternative: geprüfte Bezugswege statt Verzicht

Wer bei der GPT-Klasse bleiben will, wechselt nicht das Modell, sondern den Bezugsweg: Microsoft Azure mit EU Data Zones als Deployment-Typ. Der Status ist ehrlicherweise „bedingt“ - das Professional Secrecy Amendment wird über einen CSP-Partner geschlossen; ob es Azure OpenAI abdeckt, bestätigt Microsoft öffentlich nicht (wir verifizieren das vor jeder Kundenzusage direkt mit Microsoft), das Modified Abuse Monitoring gibt Microsoft nur für Microsoft-managed- bzw. EA-Kunden frei, ohne zugesagten Zeitplan, und die CLOUD-Act-Exposition bleibt - der TIA/SCC-Baustein ist deshalb Pflicht. Die Engpässe im Detail: Der Azure-Engpass.

Strukturell ohne CLOUD-Act-Frage arbeiten die beiden EU-Säulen: EU-Inferenz offener Modelle bei AKI.IO - die § 203-Zusatzvereinbarung des Anbieters liegt Gosign signierfertig vor (Stand 22.07.2026) - und T-Systems / Open Telekom Cloud mit standardisierter § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung seit 2021 und DeepSeek R1 managed aus deutschen Rechenzentren.

Der Google-Weg (Gemini Enterprise Agent Platform) fährt die Technik-Linie: Für das Gosign-eigene Google-Cloud-Projekt liegt die Ausnahme von der Prompt-Logging-Policy schriftlich genehmigt vor (Stand 22.07.2026); die fehlende Google-Verschwiegenheits-Urkunde kompensiert die Gosign-Kette mit eigener Abs.-4-Verpflichtung und Redaktions-Gateway. Alle vier Wege mit Vertrags- und Technik-Detail: Die vier Bezugswege.

Kombination (Modell × Bezugsweg) 203er-Status Woran der Status hängt
GPT × Azure (EU Data Zone)bedingtVertragslinie über CSP-Partner; Eligibility und Amendment-Geltungsbereich liegen bei Microsoft; CLOUD-Act-Exposition bleibt
Open-Weights (u. a. DeepSeek) × AKI.IOgedeckt (produktiv nach Vertragszeichnung)EU-Anbieter + § 203-Zusatzvereinbarung, keine US-Konzernmutter
DeepSeek R1 × T-Systems/OTCgedecktDeutsche Rechenzentren + standardisierte § 203-VV seit 2021
Beliebiges Modell × Direktbezug ohne Vertrag/AusnahmeungedecktWeder Vertrags- noch Technik-Linie trägt - das ist die freie Browser-Nutzung

„Gedeckt / bedingt / ungedeckt“ beschreibt die Vertrags- und Technik-Lage der jeweiligen Kombination nach unserem Bezugswege-Dossier (Stand 22.07.2026) - bewertet nach der DAV-Linie (SN 32/2025), gerichtlich nicht abschließend geklärt. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.

Der schnellste Start: die dedizierte Kanzlei-Instanz mit 14-Tage-Test

Für Kanzleien ohne eigene IT ist die erste Stufe der Lösungs-Treppe der direkteste Weg vom privaten Konto zur belastbaren Nutzung: eine dedizierte Kanzlei-Instanz als Single-Tenant-Betrieb - eigene Subdomain, eigene Datenbank, eigene Schlüssel, kein geteilter Mandanten-Pool. Betrieben unter der Produktmarke veryai.de, ein Produkt der Gosign GmbH; dort steht ein 14-Tage-Test bereit - Sie prüfen die Instanz, bevor Sie sich binden.

Kanzleien mit eigener IT, eigenem Microsoft- oder Google-Vertrag oder eigenem Entwicklungsbedarf steigen auf einer anderen Stufe ein - vom 203er-Token/API bis zum Setup im eigenen Tenant: Die Lösungs-Treppe. Welche Stufe zu Ihrer Ausgangslage passt, ordnen wir im Gespräch ein.

Drei Schritte aus der stillen ChatGPT-Nutzung

In vielen Kanzleien läuft die Consumer-Nutzung längst - nicht aus Leichtsinn, sondern weil ein sanktioniertes Angebot fehlt. Der Weg heraus ist kein Verbots-Rundschreiben, sondern ein geordneter Übergang:

1

Bestandsaufnahme ohne Schuldzuweisung. Welche Werkzeuge nutzt das Team heute, für welche Aufgaben, mit welchen Daten? Schatten-KI entsteht dort, wo es keine offizielle Alternative gibt - die Bestandsaufnahme zeigt, welche Aufgabenklassen das sanktionierte Angebot abdecken muss.

2

Bezugsweg wählen statt Werkzeug verbieten. Ein Verbot ohne Alternative verlagert die Nutzung nur auf private Geräte. Tragfähig ist der umgekehrte Weg: ein Bezugsweg mit Vertragskette, der die gewohnten Aufgaben abdeckt - je nach IT-Situation als dedizierte Instanz, Token/API oder Setup im eigenen Tenant.

3

Kette dokumentieren, Mandanten informieren. Abs.-4-Urkunde, AVV, Subunternehmer-Liste, Retention-Regeln - abgelegt und benannt; dazu die Transparenz- und Einwilligungs-Seite gegenüber Mandanten (Art. 13/14 DSGVO, bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern die ausdrückliche Einwilligung nach § 62a StBerG und § 50a WPO). Erst die dokumentierte Kette macht aus der Nutzung eine belegbare Position.

Häufige Fragen zur ChatGPT-Alternative

Ist die ChatGPT-Nutzung mit Mandatsdaten strafbar?

§ 203 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt und nach § 205 StGB ein Antragsdelikt - wer unbedacht ein KI-Werkzeug nutzt, ist nicht automatisch strafbar; die verbreitete Drohkulisse verkürzt die Rechtslage. Entscheidend ist, was die Kanzlei belegen kann: Nach der DAV-Linie (SN 32/2025) kommt es darauf an, dass die Verarbeitung rein automatisiert ohne menschlichen Klartext-Zugriff läuft - beim privaten Consumer-Konto ist genau das nicht belegbar, und eine Verpflichtungs-Kette nach § 203 Abs. 4 StGB existiert nicht. Die BRAK-Linie ist konservativer; gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Muss die Kanzlei auf die GPT-Modellklasse verzichten?

Nein. Die GPT-Klasse bleibt über Microsoft Azure mit EU Data Zones erreichbar - als geprüfter Bezugsweg mit Status „bedingt“: Die Vertragslinie läuft über das Professional Secrecy Amendment (Abschluss über einen CSP-Partner); ob es Azure OpenAI abdeckt, bestätigt Microsoft öffentlich nicht, die Freigabe des Modified Abuse Monitoring gilt nur für Microsoft-managed- bzw. EA-Kunden ohne zugesagten Zeitplan, und die CLOUD-Act-Exposition bleibt. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt oder nicht tragen will, wählt die CLOUD-Act-freien EU-Säulen.

Reicht es, Mandantennamen vor der Eingabe zu entfernen?

Als alleinige Linie: nein. Redaktion und Pseudonymisierung sind Datenminimierung und Defense-in-Depth - keine Erfüllungsbedingung des § 203. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten (EDPB-Stellungnahme 28/2024), und § 203 schützt das Geheimnis selbst, nicht nur Namenskategorien. Das händische Schwärzen im Browser ersetzt weder die Verpflichtungs-Kette noch die Retention-Kontrolle.

Was unterscheidet die Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform von einem AVV?

Der AVV erfüllt Art. 28 DSGVO - Datenschutzrecht. Die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB verpflichtet den Dienstleister als mitwirkende Person (§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB) zur Geheimhaltung - Strafrecht; Textform und Belehrung über die Strafbarkeit verlangt das Berufsrecht (§ 43e BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO), bewährt dokumentiert als eigenständige Urkunde. Beide sind je ein Glied der 203er-Kette; keines ersetzt das andere.

Vom privaten Konto zum belastbaren Bezugsweg

Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein - Berufsgruppe, IT-Situation, Mandatsstruktur - und benennen den passenden Einstieg: dedizierte Instanz, Token/API oder Setup im eigenen Tenant. Ohne Registrierung, ohne Verkaufsdruck.

Gespräch vereinbaren