Zum Inhalt springen

Die ChatGPT-Alternative für Kanzleien heißt nicht Verzicht, sondern anderer Zugang

Mit einem privaten Consumer-Konto kann eine Kanzlei keinen der Nachweise führen, auf denen eine § 203- und Berufsrechts-Argumentation ruht. Ein geprüfter Bezugsweg liefert genau diese Nachweise - auf Wunsch mit derselben Modellklasse.

Warum „Welche ChatGPT-Alternative?“ die falsche Frage ist

ChatGPT im Browser und eine kanzleitaugliche KI-Lösung unterscheiden sich nicht primär in den Funktionen - der Unterschied ist ein Vertrags- und Konfigurations-Unterschied. ChatGPT ist ein Consumer-Produkt für einen anderen Einsatzzweck; das ist keine Kritik am Anbieter, sondern eine Zweck-Feststellung. Für die Kanzlei zählt, welche Nachweise sie über ihre KI-Nutzung führen kann - und ein privates Konto erzeugt keinen einzigen davon.

Beim Direktbezug ohne Vertragskette trägt keine der beiden Rechtslinien: Es gibt keine Verpflichtungs-Kette nach § 203 Abs. 4 StGB (Vertragslinie), und es gibt keinen für die Kanzlei belegbaren Ausschluss menschlicher Kenntnisnahme und keine vertraglich kontrollierte Retention (Technik-Linie). In unserer Status-Systematik heißt diese Kombination: beliebiges Modell × Direktbezug ohne Vertrag und ohne Ausnahme = ungedeckt.

Zur Präzision gehört beides: § 203 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt und nach § 205 StGB ein Antragsdelikt - das Angst-Framing „KI-Chat mit Mandantendaten = Straftat“ verkürzt die Rechtslage, und wir übernehmen es bewusst nicht. Maßstab dieser Seite ist der berufsrechts- und § 203-konforme Bezugsweg nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich nicht abschließend geklärt; die konservativere BRAK-Linie, nach der bereits die Möglichkeit der Kenntnisnahme kritisch ist, nennen wir transparent mit. Die richtige Frage lautet deshalb nicht „welches Tool?“, sondern „welche Kette?“ - die 203er-Kette beschreibt alle acht Glieder.

Was der Kanzlei beim Direktbezug konkret fehlt

Die Tabelle vergleicht die Nachweislage: links, was eine Kanzlei mit einem privaten Browser-Konto vorlegen kann - rechts, was ein geprüfter Bezugsweg liefert.

Baustein Freie Browser-Nutzung (privates Konto) Geprüfter Bezugsweg
Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 203 Abs. 4; Textform nach § 43e BRAO / § 62a StBerG / § 50a WPO)liegt der Kanzlei nicht vor - mit einem Consumer-Konto kommt keine Abs.-4-Urkunde zustandeVerpflichtung dokumentiert - bewährt: eigenständige Urkunde mit Belehrung, vor Vertragsschluss einsehbar
AVV über die konkrete Nutzungkein AVV im Namen der Kanzlei über diese VerarbeitungKI-tauglicher AVV (Art. 28 DSGVO) als Kettenglied 1
Kettenverpflichtung der Subunternehmergegenüber der Kanzlei weder benannt noch verpflichtetjedes Glied benannt und gleichwertig verpflichtet - Rechenzentrum, Modell-Betreiber, Support
Retention-Kontrolle und Training-Ausschlusskeine vertraglich kontrollierten Speicher- und Löschfristen, die die Kanzlei nachweisen kanndefinierte Fristen pro Datenart, Training-Ausschluss vertraglich dokumentiert
EU-Deployment-Typnicht wählbar, nicht nachweisbarEU-only-Deployment bzw. EU-Endpunkt dokumentiert - der Verarbeitungsort ist Teil des Vertragswerks
Antwort auf die Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO)unbeantwortet - die Frage nach vergleichbarem Geheimnisschutz im Ausland lässt sich nicht belegenim TIA/SCC- und Subunternehmer-Baustein beantwortet; strukturell vermeidbar über die EU-Säulen

Die linke Spalte beschreibt die Nachweislage der Kanzlei - sie trifft keine Aussage über interne Prozesse des Anbieters. Consumer-Produkte sind für diesen Nachweisbedarf nicht gebaut; genau deshalb ist die eigentliche Alternative kein anderes Chat-Fenster, sondern ein anderer Bezugsweg.

Die Alternative: geprüfte Bezugswege statt Verzicht

Wer bei ChatGPT bleiben will, wechselt nicht das Modell, sondern den Bezugsweg: Microsoft Azure mit EU-only-Verarbeitung. Der Status ist „gedeckt“ - die Vertragsstrecke bis zur Unterschrift haben wir geführt, und sie erfasst die Azure-Modelle. Die Kanzlei muss den Geltungsbereich also nicht selbst mit Microsoft klären; die Vertragsunterlagen legen wir im Gespräch vor. Offen bleibt einzig, was kein Vertrag aufhebt: Microsoft ist ein US-Konzern, die CLOUD-Act-Exposition bleibt - der TIA/SCC-Baustein ist deshalb Pflicht. Die Engpässe im Detail: Der Azure-Engpass.

Strukturell ohne CLOUD-Act-Frage arbeiten die beiden EU-Säulen: EU-Inferenz offener Modelle bei einen von uns angebundenen EU-Betreiber - dort stehen Llama, Mistral, Qwen, Apertus, Gemma und GPT-OSS bereit, die § 203-Zusatzvereinbarung mit dem Betreiber ist gezeichnet - und die Gosign-Kette in deutschen Rechenzentren mit der seit 2021 standardisierten § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung, die wir für die KI-Dienste gezeichnet haben, mit DeepSeek R1 managed aus deutschen Rechenzentren.

Der Google-Weg trägt beide Linien: Unsere Vertragskette ist gezeichnet, eine Kanzlei muss keinen eigenen Vertragsvorgang mit Google führen. Dazu kommt die technische Seite: Für das Gosign-eigene Google-Cloud-Projekt liegt eine gesondert genehmigte Ausnahme von der Prompt-Logging-Policy vor, extern bei Google und projektgebunden. Die Gosign-Kette mit eigener Abs.-4-Verpflichtung und Redaktions-Gateway steht davor. Alle vier Wege mit Vertrags- und Technik-Detail: Die vier Bezugswege.

Kombination (Modell × Bezugsweg) 203er-Status Woran der Status hängt
GPT × AzuregedecktVertragsstrecke geführt und gezeichnet, sie umfasst die Azure-Modelle; EU-only-Verarbeitung Pflicht; CLOUD-Act-Exposition bleibt
Offene Modelle (Llama, Mistral, Qwen) × EU-Inferenz über die Gosign-Kettegedeckt (produktiv nach Vertragszeichnung)EU-Anbieter + § 203-Zusatzvereinbarung, keine US-Konzernmutter
DeepSeek R1 × die Gosign-Kette in deutschen RechenzentrengedecktDeutsche Rechenzentren + standardisierte § 203-VV seit 2021
Beliebiges Modell × Direktbezug ohne Vertrag/AusnahmeungedecktWeder Vertrags- noch Technik-Linie trägt - das ist die freie Browser-Nutzung

„Gedeckt / bedingt / ungedeckt“ beschreibt die Vertrags- und Technik-Lage der jeweiligen Kombination nach unserem Bezugswege-Dossier (Stand 22.07.2026) - bewertet nach der DAV-Linie (SN 32/2025), gerichtlich nicht abschließend geklärt. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Die Tabelle zeigt vier Kombinationen als Beispiel - den vollständigen Stand je Modell und Bezugsweg führt der Modellkatalog.

Der schnellste Start: die dedizierte Kanzlei-Instanz mit 14-Tage-Test

Für Kanzleien ohne eigene IT ist die erste Stufe der Lösungs-Treppe der direkteste Weg vom privaten Konto zur belastbaren Nutzung: eine dedizierte Kanzlei-Instanz als Single-Tenant-Betrieb - eigene Subdomain, eigene Datenbank, eigene Schlüssel, kein geteilter Mandanten-Pool. Betrieben unter der Produktmarke veryai.de, ein Produkt der Gosign GmbH; dort steht ein 14-Tage-Test bereit - Sie prüfen die Instanz, bevor Sie sich binden.

Kanzleien mit eigener IT, eigenem Microsoft- oder Google-Vertrag oder eigenem Entwicklungsbedarf steigen auf einer anderen Stufe ein - vom 203er-Token/API bis zum Setup im eigenen Tenant; alle Stufen mit Zuschnitt und Preis stehen unter Angebot für Berufsgeheimnisträger: Die Lösungs-Treppe. Welche Stufe zu Ihrer Ausgangslage passt, ordnen wir im Gespräch ein.

Drei Schritte aus der stillen ChatGPT-Nutzung

In vielen Kanzleien läuft die Consumer-Nutzung längst - nicht aus Leichtsinn, sondern weil ein sanktioniertes Angebot fehlt. Der Weg heraus ist kein Verbots-Rundschreiben, sondern ein geordneter Übergang:

1

Bestandsaufnahme ohne Schuldzuweisung. Welche Werkzeuge nutzt das Team heute, für welche Aufgaben, mit welchen Daten? Schatten-KI entsteht dort, wo es keine offizielle Alternative gibt - die Bestandsaufnahme zeigt, welche Aufgabenklassen das sanktionierte Angebot abdecken muss.

2

Bezugsweg wählen statt Werkzeug verbieten. Ein Verbot ohne Alternative verlagert die Nutzung nur auf private Geräte. Tragfähig ist der umgekehrte Weg: ein Bezugsweg mit Vertragskette, der die gewohnten Aufgaben abdeckt - je nach IT-Situation als dedizierte Instanz, Token/API oder Setup im eigenen Tenant.

3

Kette dokumentieren, Mandanten informieren. Abs.-4-Urkunde, AVV, Subunternehmer-Liste, Retention-Regeln - abgelegt und benannt; dazu die Transparenz- und Einwilligungs-Seite gegenüber Mandanten (Art. 13/14 DSGVO, bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern die ausdrückliche Einwilligung nach § 62a StBerG und § 50a WPO). Erst die dokumentierte Kette macht aus der Nutzung eine belegbare Position.

Nicht nur ein Chatfenster: Agenten, die in Ihre Systeme zurückschreiben

Eine Chat-Oberfläche ist der Anfang, nicht das Ende. Wer über den Bezugsweg verfügt, kann darauf Agenten für die eigenen Abläufe bauen - und die schreiben zurück in die Systeme, in denen die Kanzlei ohnehin arbeitet.

Posteingangs-Triage, Fristen-Extraktion, Dokument-Klassifikation, Zuordnung zur Akte, Entwurfs-Erstellung: Agenten übernehmen definierte Schritte mit definierten Grenzen. Jeder Agent wird auf Ihren Fall zugeschnitten und konfiguriert, nicht von der Stange genommen. Was er darf und wo er an einen Menschen abgibt, steht vor dem Rollout fest, nicht nach dem ersten Vorfall; die fachliche Letztverantwortung bleibt bei Ihnen.

Über Konnektoren geht das Ergebnis in Ihr Dokumentenmanagement, Ihre Aktensysteme, Ihre Fachverfahren. Für DATEV und Dokumentenmanagement gibt es dafür paketierte Konnektoren zum Festpreis, alles Weitere wird für Ihre Landschaft gebaut statt als Standard-Adapter aufgesetzt. Eine KI, die nicht an die Akten kommt, bleibt sonst ein zweites Fenster neben der Arbeit.

Was das kostet, ist Zeit am Anfang: Vor dem ersten produktiven Agenten stehen eine Discovery mit Prozessanalyse und danach der Build. Den vollen Umfang beschreibt der Managed 203er-Stack.

Geprüft von jemandem, der prüfen muss

Wer selbst prüft, will wissen, ob schon jemand geprüft hat. Roser Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater ist eine multidisziplinäre Kanzlei mit 38 Berufsträgern und rund 100 Mitarbeitenden - ein Haus, das Mandanten auf Compliance prüft und an die eigene KI-Infrastruktur denselben Maßstab anlegt.

„Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer prüfen wir andere auf Compliance - da müssen unsere eigenen Systeme erst recht einwandfrei sein. Die Governance-Architektur von Gosign erfüllt genau die Standards, die wir bei unseren Mandanten anlegen."

Geschäftsführer, Roser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Häufige Fragen zur ChatGPT-Alternative

Ist die ChatGPT-Nutzung mit Mandatsdaten strafbar?

§ 203 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt und nach § 205 StGB ein Antragsdelikt - wer unbedacht ein KI-Werkzeug nutzt, ist nicht automatisch strafbar; die verbreitete Drohkulisse verkürzt die Rechtslage. Entscheidend ist, was die Kanzlei belegen kann: Nach der DAV-Linie (SN 32/2025) kommt es darauf an, dass die Verarbeitung rein automatisiert ohne menschlichen Klartext-Zugriff läuft - beim privaten Consumer-Konto ist genau das nicht belegbar, und eine Verpflichtungs-Kette nach § 203 Abs. 4 StGB existiert nicht. Die BRAK-Linie ist konservativer; gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Muss die Kanzlei auf die GPT-Modellklasse verzichten?

Nein. ChatGPT beziehungsweise die dahinterliegenden GPT-Modelle bleiben über Microsoft Azure erreichbar - als geprüfter Bezugsweg mit Status „gedeckt“: Die Vertragsstrecke bis zur Unterschrift haben wir geführt, sie erfasst die Azure-Modelle, und das Deployment verarbeitet EU-only. Was der Vertrag nicht aufhebt: Microsoft ist ein US-Konzern, die CLOUD-Act-Exposition bleibt - dafür ist der TIA/SCC-Baustein Pflicht. Wer diese Exposition gar nicht tragen will, wählt die CLOUD-Act-freien EU-Säulen.

Reicht es, Mandantennamen vor der Eingabe zu entfernen?

Als alleinige Linie: nein. Redaktion und Pseudonymisierung sind Datenminimierung und Defense-in-Depth - keine Erfüllungsbedingung des § 203. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten (EDPB-Stellungnahme 28/2024), und § 203 schützt das Geheimnis selbst, nicht nur Namenskategorien. Das händische Schwärzen im Browser ersetzt weder die Verpflichtungs-Kette noch die Retention-Kontrolle.

Was unterscheidet die Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform von einem AVV?

Der AVV erfüllt Art. 28 DSGVO - Datenschutzrecht. Die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB verpflichtet den Dienstleister als mitwirkende Person (§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB) zur Geheimhaltung - Strafrecht; Textform und Belehrung über die Strafbarkeit verlangt das Berufsrecht (§ 43e BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO), bewährt dokumentiert als eigenständige Urkunde. Beide sind je ein Glied der 203er-Kette; keines ersetzt das andere.

Vom privaten Konto zum belastbaren Bezugsweg

Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein - Berufsgruppe, IT-Situation, Mandatsstruktur - und benennen den passenden Einstieg: dedizierte Instanz, Token/API oder Setup im eigenen Tenant. Ohne Registrierung, ohne Verkaufsdruck.