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203er-Modellkatalog

Perplexity für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger

Modell von Perplexity AI. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.

Was ist Perplexity?

Perplexity beantwortet Fragen mit Quellenangaben und ist damit für die Vorbereitung einer Recherche methodisch attraktiv - man sieht, worauf eine Aussage beruht. Für Kanzleien ist es der Sonderfall im Katalog: Die typische Aufgabe kommt meist ohne Mandatsbezug aus, weil abstrakte Rechts- und Marktfragen keine Mandantendaten brauchen. Sobald doch Mandatsdaten in die Frage geraten, fehlt jede tragende Kette.

Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.

Nicht für Berufsgeheimnisträger verfügbar

Perplexity führen wir nicht: Perplexity wirbt für die Unternehmensvariante mit Speicherfreiheit und dem Verzicht auf Training mit Kundendaten. Eine europäische Datenresidenz gibt es nach übereinstimmenden Quellen nicht - die Verarbeitung läuft auf US-Infrastruktur -, und ob überhaupt ein Auftragsverarbeitungsvertrag angeboten wird, ist öffentlich widersprüchlich dargestellt. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB existiert nicht. Für mandatsbezogene Eingaben ist das kein tragfähiger Weg; für Recherche ohne Mandatsbezug stellt sich die Frage nicht.

Die Begründung je geprüftem Bezugsweg steht in der Statustabelle weiter unten - die Zeilen bleiben bewusst sichtbar, damit die Einordnung nachvollziehbar ist.

Verfügbare Alternativen im Katalog: ChatGPT , Claude Opus , Gemini-Familie

203er-Status je Bezugsweg

Jede Statuszeile gilt für genau eine Kombination aus Modell und Bezugsweg. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Bezugsweg 203er-Status Bedingung und Einordnung Datenregion Drittland-Exposition
Direktbezug beim Hersteller (Geschäftskunden) ungedeckt

Perplexity wirbt für die Unternehmensvariante mit Speicherfreiheit und dem Verzicht auf Training mit Kundendaten. Eine europäische Datenresidenz gibt es nach übereinstimmenden Quellen nicht - die Verarbeitung läuft auf US-Infrastruktur -, und ob überhaupt ein Auftragsverarbeitungsvertrag angeboten wird, ist öffentlich widersprüchlich dargestellt. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB existiert nicht. Für mandatsbezogene Eingaben ist das kein tragfähiger Weg; für Recherche ohne Mandatsbezug stellt sich die Frage nicht.

Ohne EU-Verarbeitung und ohne § 203-Verpflichtung nicht darstellbar.

USA Ja

Preisklasse: nutzungsbasiert - API-Preismodell des jeweiligen Plattform-Anbieters.

Zeilen mit Status „ungedeckt" bleiben bewusst sichtbar: Sie dokumentieren mit Begründung, welche Kombination wir nicht anbieten.

Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz

Stärken

  • Antworten mit Belegstellen - für die Vorrecherche der methodisch richtige Modus
  • Die typische Aufgabe ist mandatsdatenarm, eine Trennung ist praktisch durchhaltbar
  • Schneller Marktüberblick ohne eigene Quellensuche

Grenzen

  • Keine europäische Datenverarbeitung - für Mandatsbezug damit ausgeschlossen
  • Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag angeboten wird, ist öffentlich widersprüchlich belegt
  • Bei jeder Suche verlässt die Frage zusätzlich den Anbieter in Richtung Suchindex

Typische Aufgaben - Einstieg über die Fähigkeitsklasse

Wer über die Aufgabe statt über den Modellnamen einsteigt, findet auf den Fähigkeitsklassen-Seiten alle dafür geführten Modelle im Vergleich.

nicht im Instanz-Angebot

Und im Produkt?

Dieses Modell ist nicht Teil des Modellangebots der Kanzlei-Instanz auf veryai.de; der hier geprüfte Bezugsweg steht über die Gosign-Angebotsstufen offen.

Auf veryai.de: was Perplexity in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.

Quellen und Abrufdaten

  1. Vergleichende Analyse der Perplexity-Vertragslage: keine EU-Datenresidenz, Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich widersprüchlich dargestellt (compound.law) (Abruf 2026-07-25)

Häufige Fragen zu Perplexity

Ist Perplexity für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?

Perplexity ist über die geprüften Bezugswege (Direktbezug beim Hersteller (Geschäftskunden)) nicht für Berufsgeheimnisträger verfügbar. Perplexity wirbt für die Unternehmensvariante mit Speicherfreiheit und dem Verzicht auf Training mit Kundendaten. Eine europäische Datenresidenz gibt es nach übereinstimmenden Quellen nicht - die Verarbeitung läuft auf US-Infrastruktur -, und ob überhaupt ein Auftragsverarbeitungsvertrag angeboten wird, ist öffentlich widersprüchlich dargestellt. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB existiert nicht. Für mandatsbezogene Eingaben ist das kein tragfähiger Weg; für Recherche ohne Mandatsbezug stellt sich die Frage nicht.

Über welchen Bezugsweg beziehen Kanzleien Perplexity?

Derzeit gibt es keinen Bezugsweg, über den wir Perplexity für Berufsgeheimnisträger-Workloads anbieten. Die geprüften Wege (Direktbezug beim Hersteller (Geschäftskunden)) tragen den Status „ungedeckt"; die Begründung steht in der Statustabelle dieser Seite.

Was kostet Perplexity für Kanzleien?

Perplexity wird nutzungsbasiert über das API-Preismodell des jeweiligen Plattform-Anbieters abgerechnet; preisrelevante Bedingungen einzelner Bezugswege stehen in der Statustabelle. Die Paketpreise unserer Angebots-Stufen veröffentlichen wir zusammen mit den Angebots-Seiten; bis dahin nennen wir sie transparent im Gespräch, abhängig von Nutzerzahl und Bezugsweg.

Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?

Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.

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