Zum Inhalt springen

203er-Modellkatalog

NotebookLM für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger

Modell von Google. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.

Was ist NotebookLM?

NotebookLM beantwortet Fragen ausschließlich aus den Dokumenten, die man ihm gibt - es recherchiert nicht frei im Netz. Für die Kanzlei ist das die funktional beste Passung auf die Kernfrage, was in einer Akte steht: Frei erfundene Fundstellen werden dadurch deutlich unwahrscheinlicher. Genau darin liegt aber auch der heikle Punkt: Nützlich wird das Werkzeug erst, wenn echte Akten hochgeladen werden - Anonymisierung als Ausweg funktioniert hier praktisch nicht.

Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.

203er-Status je Bezugsweg

Jede Statuszeile gilt für genau eine Kombination aus Modell und Bezugsweg. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Bezugsweg 203er-Status Bedingung und Einordnung Datenregion Drittland-Exposition
Google Workspace (Enterprise) bedingt

Google sagt für Workspace zu, dass Inhalte der Organisation nicht ohne deren Erlaubnis zum Training öffentlicher Modelle genutzt werden, und stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB gibt es nicht. Die Verarbeitung findet in der Google-Cloud statt: Jedes hochgeladene Dokument ist damit eine Weitergabe an einen Dritten - und genau das ist bei diesem Werkzeug der Regelfall, weil sein Nutzen am Hochladen echter Akten hängt.

US-Konzern in der Kette; ohne § 203-Verpflichtung trägt allein die vorgeschaltete Redaktion.

EU-Regionen wählbar Ja
Consumer-Zugang (kostenlos oder privates Abo) ungedeckt

Mit privatem Google-Konto gibt es weder Auftragsverarbeitungsvertrag noch Verschwiegenheitsverpflichtung - der Aktenupload ist dann eine ungedeckte Offenbarung.

Kein Weg zur Vergleichbarkeit.

unbestimmt Ja

Preisklasse: nutzungsbasiert - API-Preismodell des jeweiligen Plattform-Anbieters.

Zeilen mit Status „ungedeckt" bleiben bewusst sichtbar: Sie dokumentieren mit Begründung, welche Kombination wir nicht anbieten.

Bezug über Gosign - verfügbare Kombinationen

Dieser Abschnitt führt ausschließlich Kombinationen, die in der Katalog-Datenquelle den Status „gedeckt" oder „bedingt" tragen.

  • bedingt Google Workspace (Enterprise)

    Datenregion: EU-Regionen wählbar - Drittland-Exposition: Ja

    Google sagt für Workspace zu, dass Inhalte der Organisation nicht ohne deren Erlaubnis zum Training öffentlicher Modelle genutzt werden, und stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB gibt es nicht. Die Verarbeitung findet in der Google-Cloud statt: Jedes hochgeladene Dokument ist damit eine Weitergabe an einen Dritten - und genau das ist bei diesem Werkzeug der Regelfall, weil sein Nutzen am Hochladen echter Akten hängt.

Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz

Stärken

  • Antwortet nur aus den eigenen Dokumenten - geringstes Risiko erfundener Fundstellen
  • Keine freie Websuche im Standardbetrieb: die Frage verlässt den eigenen Dokumentenbestand nicht
  • Passt auf Aktenzusammenfassung und Mandats-Wissensbasis besser als ein allgemeiner Chat

Grenzen

  • Der Nutzen hängt am Upload echter Akten - gerade hier hilft Anonymisierung kaum weiter
  • Keine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB, keine eigene Speicherfreiheits-Zusage
  • Die private und die geschäftliche Variante sehen fast gleich aus - im Alltag leicht zu verwechseln
nicht im Instanz-Angebot

Und im Produkt?

Dieses Modell ist nicht Teil des Modellangebots der Kanzlei-Instanz auf veryai.de; der hier geprüfte Bezugsweg steht über die Gosign-Angebotsstufen offen.

Auf veryai.de: was NotebookLM in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.

Quellen und Abrufdaten

  1. Google Cloud: Auftragsverarbeitungs-Zusatz und DSGVO-Zusagen für Workspace-Inhalte (cloud.google.com) (Abruf 2026-07-25)
  2. Fachbeitrag zum Einsatz von NotebookLM in Kanzleien: Verarbeitung in der Google-Cloud, kein Training auf Workspace-Inhalten (tax-tech.de) (Abruf 2026-07-25)

Häufige Fragen zu NotebookLM

Ist NotebookLM für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?

Über Google Workspace (Enterprise) gilt der Status „bedingt" - die jeweilige Bedingung steht in der Statustabelle dieser Seite. Über Consumer-Zugang (kostenlos oder privates Abo) ist der Status „ungedeckt" - die Begründung steht in der Statustabelle. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Über welchen Bezugsweg beziehen Kanzleien NotebookLM?

NotebookLM beziehen Kanzleien über Google Workspace (Enterprise) (Status „bedingt", Datenregion: EU-Regionen wählbar). Die Bedingungen je Bezugsweg stehen in der Statustabelle dieser Seite; jede Aussage gilt für die konkrete Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie für das Modell allein.

Was kostet NotebookLM für Kanzleien?

NotebookLM wird nutzungsbasiert über das API-Preismodell des jeweiligen Plattform-Anbieters abgerechnet; preisrelevante Bedingungen einzelner Bezugswege stehen in der Statustabelle. Die Paketpreise unserer Angebots-Stufen veröffentlichen wir zusammen mit den Angebots-Seiten; bis dahin nennen wir sie transparent im Gespräch, abhängig von Nutzerzahl und Bezugsweg.

Bleibt bei NotebookLM eine Drittland-Exposition?

Die Drittland-Exposition ist je Bezugsweg ausgewiesen. Google Workspace (Enterprise): Ja - US-Konzern in der Kette; ohne § 203-Verpflichtung trägt allein die vorgeschaltete Redaktion.

Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?

Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.

Gespräch vereinbaren