Zum Inhalt springen

203er-Modellkatalog

Pharia für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger

Modell von Aleph Alpha. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.

Was ist Pharia?

Pharia ist das Modell von Aleph Alpha, dem bekanntesten deutschen Anbieter für souveräne KI. Sein Alleinstellungsmerkmal ist das Betriebsmodell: Modell und Laufzeitumgebung werden ausgeliefert und vom Kunden selbst betrieben, trainiert auf kuratierten, urheberrechtlich geprüften Daten und auf Deutsch, Französisch und Spanisch hin optimiert. Ein für Berufsgeheimnisse geschlossener Weg liegt dennoch nicht vor, und das Hindernis ist ausnahmsweise kein vertragsrechtliches: Die frei verfügbaren Gewichte stehen unter einer Lizenz für nicht-kommerzielle Forschung und Bildung und tragen den Einsatz in der laufenden Mandats-, Patienten- oder Personalarbeit nicht. Ob ein Bezug über eine Vereinbarung mit dem Hersteller möglich ist, wird vor jeder Zusage schriftlich geklärt.

Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.

203er-Status

Der Status gilt für den Bezug über uns. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Status über uns
bedingt
Verarbeitung
Deutschland
Berufsrechtliche Einordnung
Die Auslandsschranke stellt sich nicht - Hardware, Verarbeitung und Vertragskette liegen in Deutschland; offen ist die Lizenz, nicht die berufsrechtliche Lage.

Preisklasse: auf Anfrage - die Konditionen laufen über den Vertrieb bzw. die Vertragslage des jeweiligen Bezugswegs.

Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz

Stärken

  • Auslieferung samt Modellgewichten - die Offenbarungsfrage entsteht im Eigenbetrieb gar nicht
  • Training auf kuratierten, urheberrechtlich geprüften Daten - ein belastbares Argument gegenüber Mandanten
  • Auf deutsche, französische und spanische Sprache hin optimiert
  • Auslieferung des vollständigen Stapels: Modell und Laufzeitumgebung laufen in der Infrastruktur der Kanzlei

Grenzen

  • Kompakte Modellklasse - Leistungsabstand zu den großen Modellen bei anspruchsvoller Analyse
  • Eigenbetrieb verlangt Hardware, Betrieb und Zuständigkeit in der Kanzlei
  • Seit April 2026 mehrheitlich in kanadischem Eigentum - für die Lieferantenbewertung relevant, für den Eigenbetrieb ohne Belang
  • Die frei verfügbaren Gewichte stehen unter einer Lizenz für nicht-kommerzielle Forschung und Bildung; für den Einsatz in der laufenden Mandatsbearbeitung ist die Lizenzlage vor jeder Zusage mit dem Hersteller schriftlich zu klären. Die Hardware ist hier nicht die Grenze - 7 Milliarden Parameter in BF16 belegen rund 27 GB

Wofür wir Pharia empfehlen

Dasselbe Modell trägt in jedem Beruf eine andere Arbeit. Die fachliche Würdigung bleibt dabei in jedem Schritt beim Berufsträger - die Modelle liefern Entwürfe, Strukturen und Auffälligkeiten-Listen.

Für Rechtsanwälte
  • Umfangreiche Handakte zur Terminsvorbereitung auf ein Arbeitspapier mit Fundstellen-Verweisen verdichten
  • Chronologie, Beteiligte und Streitpunkte eines Mandats aus dem Aktenbestand strukturieren
  • Ergangene Entscheidungen und gerichtliche Verfügungen für die Mandanteninformation aufbereiten
  • Beiakten nach den für die Verteidigung tragenden Passagen durchsehen und vorordnen
Für Notare
  • Grundakten- und Registerauszüge zu einem Beurkundungsvorgang auf die wesentlichen Eintragungen verdichten
  • Umfangreiche Vertragswerke einer Urkundsverhandlung in eine Übersicht der Regelungspunkte bringen
  • Nachlassunterlagen für die Vorbereitung eines Erbscheinsantrags nach Beteiligten und Quoten ordnen
  • Verwahrungsvorgänge und Auszahlungsvoraussetzungen zu einem Anderkonto übersichtlich zusammenstellen
Für Steuerberater
  • Betriebsprüfungsberichte und Prüferanfragen auf die strittigen Sachverhalte verdichten
  • Buchführungsunterlagen eines Wirtschaftsjahres zu einer Übersicht offener Sachverhalte bündeln
  • Steuerbescheide mehrerer Jahre für das Mandantengespräch gegenüberstellen und Abweichungen sammeln
  • Gesellschaftsverträge und Beschlüsse für die Deklaration nach steuerlich erheblichen Punkten sichten
Für Wirtschaftsprüfer
  • Prüfungsnachweise zu einem Prüffeld für die Arbeitspapiere zusammenfassen
  • Protokolle von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungen auf prüfungsrelevante Vorgänge sichten
  • Vorjahresarbeitspapiere für die Prüfungsplanung des laufenden Jahres aufbereiten
  • Beschreibungen des internen Kontrollsystems zu einer Übersicht der Kontrollpunkte verdichten
Für Ärzte und Heilberufe
  • Vorbefunde und Fremdbefunde eines Zuweisers zu einer Übersicht für die Sprechstunde verdichten
  • Verlaufsdokumentation eines längeren Aufenthalts chronologisch für die Visite aufbereiten
  • Medikationslisten aus mehreren Entlassbriefen zu einer übersichtlichen Aufstellung zusammenführen
  • Unterlagen einer Patientenaufnahme für die Fallbesprechung im Behandlungsteam strukturieren
Für Private Krankenversicherer
  • Umfangreiche Leistungsakten eines Versicherungsfalls auf den Behandlungs- und Zahlungsverlauf verdichten
  • Gutachten und Stellungnahmen zu einem Leistungsantrag in einer Übersicht gegenüberstellen
  • Schadenunterlagen für die Vorbereitung eines Regressvorgangs nach Beteiligten und Beträgen ordnen
  • Vertrags- und Tarifunterlagen zu einem Versichertenkonto übersichtlich zusammenstellen

Wer über die Aufgabe statt über den Modellnamen einsteigt, findet auf den Fähigkeitsklassen-Seiten alle dafür geführten Modelle im Vergleich: Dokumenten- und Aktenzusammenfassung, Mandanten- und Kundenkorrespondenz.

nicht im Instanz-Angebot

Und im Produkt?

Dieses Modell ist nicht Teil des Modellangebots der Kanzlei-Instanz auf veryai.de; der hier geprüfte Bezugsweg steht über die Gosign-Angebotsstufen offen.

Auf veryai.de: was Pharia in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.

Woher die Einordnung stammt

Jede Aussage auf dieser Seite ist gegen die Dokumentation des jeweiligen Herstellers und Plattform-Anbieters geprüft, mit Fundstelle und Abrufdatum. Stand der Bewertung: 2026-07-25. Die Belege je Aussage legen wir gegenüber der Kanzlei vollständig offen - das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 vor der Beauftragung verlangt.

Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Pharia

Ist Pharia für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?

Mit Einschränkung: Die Kette trägt, aber ein Glied liegt beim Plattform-Anbieter oder in Ihrem eigenen Vertrag - alles, was an uns hing, ist gezeichnet. Was im Einzelfall offen ist und wer es schließt, gehen wir im Gespräch durch. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Wie beziehen Kanzleien Pharia?

Über die Gosign-Kette: Vertragspartner ist die Gosign GmbH, die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB zeichnen wir Ihnen gegenüber, und wir verpflichten jedes weitere Glied in gleicher Weise. Welche Kette Ihr Setup konkret trägt - wer mitwirkt, wo verarbeitet wird, welches Instrument greift - legen wir vor der Beauftragung vollständig offen. Das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 verlangt.

Was kostet Pharia für Kanzleien?

Für Pharia gilt die Preisklasse „auf Anfrage": Die Konditionen laufen über den Vertrieb. Was der Zugang kostet, steht offen auf den Angebots-Seiten: Paketpreise für die dedizierte Kanzlei-Instanz, Konditionen für Kunden-Tenant und Token-API - ohne Anfrage einsehbar.

Bleibt bei Pharia eine Drittland-Exposition?

Nein. Beim Bezug über uns bleibt die Verarbeitung in Deutschland; die berufsrechtliche Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO, § 62a Abs. 4 StBerG, § 50a Abs. 4 WPO) stellt sich damit nicht.

Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?

Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.

Gespräch vereinbaren