Krankmeldungs-Agent
Aus jeder Krankmeldung wird ein deterministischer Vorgang: elektronische AU abrufen, Lohnfortzahlung nach EFZG berechnen, BEM ab sechs Wochen einladen - protokolliert statt per Mail-Kette, mit menschlicher Entscheidung bei Gespräch und Kündigung.
Krankmeldungs-Verarbeitung: eAU §109 SGB IV elektronische AU, EFZG §3 6-Wochen-Lohnfortzahlung und SGB IX §167 BEM ab 6 Wochen - DEÜV-Krankenkassen-Meldungen mit DSGVO Art. 88.
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Wer entscheidet bei einer Krankmeldung - und wer darf es nicht?
Die Verarbeitung selbst ist überwiegend deterministisch: Die elektronische AU wird nach §109 SGB IV abgerufen, die sechs Wochen Lohnfortzahlung nach EFZG §3 und §4 berechnet, der Übergang ins Krankengeld nach SGB V §44 gesteuert und die BEM-Einladung ab sechs Wochen nach SGB IX §167 ausgelöst - alles regelbasiert, ohne generative KI. Was nicht automatisiert wird, ist die Beurteilung des Menschen: das BEM-Gespräch und eine krankheitsbedingte Kündigung bleiben in menschlicher Hand.
Ergebnis: Eine fehlende oder verspätete Lohnfortzahlung kann als Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach §266a StGB strafbar sein. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges BEM ist nach KSchG §1 angreifbar, und nach AGG §22 trägt der Arbeitgeber die Beweislast, sobald Indizien für eine Diskriminierung vorliegen. Der Agent liefert für jeden dieser Schritte eine lückenlose, prüfbare Kette.
Die Architektur folgt daraus, dass jeder Schritt deterministisch ablaufen und protokolliert sein muss - mit klarer menschlicher Entscheidung dort, wo das Gesetz sie verlangt:
Krankmeldung in 60 Sekunden statt drei Wochen Postlaufzeit - die Lücke ist nicht das Tempo, sondern die nachweisbare Compliance-Kette.
Krankmeldung in 60 Sekunden statt drei Wochen Postlaufzeit
Dieser Agent folgt dem Decision Layer-Prinzip: Jede Entscheidung ist entweder regelbasiert, ein KI-Indikator oder explizit einem Menschen zugeordnet. Nach EU AI Act ist er kein Hochrisiko-System, weil er keine Krankheit klassifiziert und keine Menschen bewertet. Seine Anforderungen kommen aus dem Sozial- und Arbeitsrecht - vom Entgeltfortzahlungsgesetz über das Datenschutzrecht für Gesundheitsdaten bis zum Kündigungsschutz.
Eine typische Krankmeldung durchläuft mehrere Schritte: Die elektronische AU wird bei der Krankenkasse abgerufen, die sechs Wochen Lohnfortzahlung berechnet, der Übergang ins Krankengeld nach sechs Wochen gesteuert, die BEM-Einladung ausgelöst und die Meldung an die Krankenkasse fristgerecht übertragen.
Das Problem liegt nicht im Volumen, sondern in der prüfbaren Kette dahinter: eine lückenlose Verfahrensdokumentation, die fristgerechte Meldung an die Krankenkasse, die BEM-Einladung ab sechs Wochen, die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und eine belastbare Begründung, falls es zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommt.
Sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld
EFZG §3 gibt Anspruch auf sechs Wochen volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, nach §4 zu 100 Prozent des Brutto-Lohns. Den Rahmen ergänzen die Anzeige- und Nachweispflichten des Mitarbeitenden, das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers und das Maßregelungsverbot.
Nach Ablauf der sechs Wochen übernimmt das Krankengeld nach SGB V §44 und §47: 70 Prozent des Brutto-Lohns, gedeckelt auf 90 Prozent des Netto-Lohns, für bis zu 78 Wochen in drei Jahren. Bei Erkrankung eines Kindes gibt es zusätzlich Kinderkrankengeld. Erkrankt jemand innerhalb von zwölf Monaten erneut an derselben Krankheit, wird die bereits gezahlte Lohnfortzahlung nach EFZG §3 Abs. 1 Satz 2 angerechnet.
Der Einsatz ist hoch: Eine fehlende oder verspätete Lohnfortzahlung kann als Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach §266a StGB strafbar sein, und die einschlägige BAG-Rechtsprechung hat die Beweisanforderungen zuletzt verschärft.
Die elektronische AU nach §109 SGB IV
Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach §109 SGB IV verpflichtend: Der Arzt meldet die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort über sv.net oder den DEÜV-Datenbaustein DSAU ab. Dabei gelten eine siebentägige Sperrfrist nach Eingang und der besondere Schutz von Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9.
Beteiligt sind der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen. Der Agent ruft die elektronische AU nach Ablauf der Sperrfrist automatisch und regelbasiert ab.
BEM-Pflicht ab sechs Wochen nach SGB IX §167
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach SGB IX §167 ist Pflicht, sobald jemand innerhalb von zwölf Monaten sechs Wochen arbeitsunfähig war - zusammenhängend oder summiert. Die Einladung muss auf Datenschutz und Freiwilligkeit hinweisen und die Schwerbehindertenvertretung wie den Betriebsrat beteiligen.
Bei schwerbehinderten Mitarbeitenden kommt das Akteneinsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX §178 hinzu; eine fehlende Beteiligung kann mit Bußgeldern geahndet werden. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nach KSchG §1 nur als letztes Mittel und nach durchgeführtem BEM zulässig.
Der Hintergrund ist arbeitsrechtlich brisant: Der EuGH wertet eine länger andauernde Erkrankung unter Umständen als Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78, und das BAG hat in der Entscheidung 2 AZR 565/22 den Kündigungsschutz bei Long-COVID konkretisiert.
Datenschutz und Mitbestimmung
DSGVO Art. 9 verbietet die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten grundsätzlich und lässt sie im Beschäftigungskontext nur unter engen Voraussetzungen zu. Für die Krankmeldungs-IT gelten daher Privacy by Design, Verschlüsselung und - bei systematischer Verarbeitung - die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung.
Der Agent setzt das durch Datensparsamkeit um: Verarbeitet werden nur Beginn, Ende und Krankenkasse, keine Diagnosedaten. Der Zugriff bleibt auf Lohnbuchhaltung, HR-Operations und BEM-Beauftragte beschränkt, und mit Krankenkassen wie Steuerberatern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 greift, weil das System mit Audit-Trail eine technische Überwachungseinrichtung ist. Die Schwerbehindertenvertretung wird nach SGB IX §178 beteiligt - in beiden Fällen ohne Einblick in Diagnosedaten.
Cross-Reference zu Payroll-Processing und Leave-of-Absence
Der Krankmeldungs-Agent ist in eine Pipeline spezialisierter HR-Agenten eingebettet. Der Payroll-Calculation-Agent übernimmt die Lohnfortzahlungs-Berechnung und den Übergang ins Krankengeld, der Payroll-Processing-Agent die Brutto-Netto-Berechnung mit Krankheitsberücksichtigung. Der Payroll-Reporting-Agent erstellt die Meldungen an die Krankenkassen, der Leave-of-Absence-Agent deckt die nicht krankheitsbezogenen Abwesenheiten wie Urlaub und Elternzeit ab. Der HR-Document-Management-Agent archiviert die Belege fristgerecht, der Audit-Compliance-Agent prüft die GoBD-Konformität, und der Time-Attendance-Agent liefert die Anwesenheitszeiten als Basis für die Krankheitstage.
Auf einen Blick
- Was er tut: verarbeitet Krankmeldungen regelbasiert - elektronische AU abrufen, Lohnfortzahlung berechnen, Krankengeld-Übergang steuern, BEM-Einladung auslösen
- Klassifikation: kein EU-AI-Act-Hochrisiko-System (Dokumenten-Verarbeitung, keine Bewertung von Menschen)
- Compliance-Anker: eAU nach §109 SGB IV, Lohnfortzahlung nach EFZG §3, Krankengeld nach SGB V §44, BEM nach SGB IX §167, Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9
- Aufbewahrung: sechs Jahre für Krankmeldungs-Belege, zehn Jahre für Lohnkonten (AO §147, HGB §257)
- Mitbestimmung: BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 zwingend, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX §178
- Menschliche Entscheidung: BEM-Gespräch und krankheitsbedingte Kündigung bleiben beim Menschen
- Prüfungsfall: jede Stichprobe einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung direkt belegbar
Entscheider-Verteilung Krankmeldungs-Agent
| Schritt | Decider | Begründung |
|---|---|---|
| eAU-Empfang DSGVO Art. 9 | R | sv.net + DEÜV-Datenbaustein DSAU + KKVD deterministisch |
| EFZG §3 6-Wochen-Berechnung | R | EFZG §4 100 Prozent Brutto deterministisch |
| Anrechnungs-Prüfung 12-Monats-Frist | R | EFZG §3 Abs. 1 Satz 2 deterministisch |
| Krankenkassen-Meldung DEÜV DSAU | R | sv.net + 7-Tage-Frist deterministisch |
| Krankengeld SGB V §44+§47 | R | 70 Prozent Brutto + 78 Wochen deterministisch |
| BEM SGB IX §167 Einladung | R | 6-Wochen-Pflicht + SBV-Beteiligung deterministisch |
| BetrVG §87 Audit-Trail | R | Mitbestimmungs-Recht deterministisch |
| Schwerbehinderten-Schutz SGB IX | R | §164+§178 SBV-Beteiligung deterministisch |
| Anomalie-Detection Long-Term | A | ML-Anomalie-Detection mit menschlicher Validierung |
| BEM-Gespräch | H | Persönliches Gespräch zwingend |
| Krankheits-Kündigung | H | KSchG §1 3-Stufen-Prüfung + BEM zwingend |
| DSGVO-Information | R | Art. 13+14+22 Abs. 3 Standard-Workflow |
| GoBD 6/10-Jahres-Aufbewahrung | R | HGB §257 + AO §147 + Lifecycle deterministisch |
Micro-Decision-Tabelle
Wer entscheidet bei diesem Agent?
13 Entscheidungsschritte, aufgeteilt nach Decider
eAU-Empfang und DSGVO-Art.-9-konforme Verarbeitung der Gesundheitsdaten Wird die elektronische AU nach §109 SGB IV von der Krankenkasse über sv.net abgerufen und dabei der besondere Schutz für Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9 gewahrt? Regelwerk
Der Abruf der elektronischen AU bei der Krankenkasse über sv.net oder den DEÜV-Datenbaustein DSAU folgt einer festen Regel inklusive der siebentägigen Sperrfrist. Weil es um sensible Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9 geht, läuft die Verarbeitung verschlüsselt und protokolliert. Deterministischer Schritt, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Berechnung der sechs Wochen Lohnfortzahlung nach EFZG §3 samt Anspruchsprüfung Wird die sechswöchige Lohnfortzahlung nach EFZG §3 zu 100 Prozent des Brutto-Lohns deterministisch berechnet? Regelwerk
Die Lohnfortzahlung folgt festen Regeln: sechs Wochen zu 100 Prozent des Brutto-Lohns nach EFZG §3 und §4, der Anspruch entsteht nach vierwöchiger Beschäftigung. Eine deterministisch prüfbare Frist- und Betragsrechnung, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anrechnungs-Prüfung bei Wiederholungs-Erkrankung plus 12-Monats-Überschneidung Wird bei Wiederholungs-Erkrankung mit derselben Krankheit innerhalb 12-Monats-Frist die EFZG §3 Abs. 1 Satz 2 Anrechnung deterministisch geprüft? Regelwerk
Bei einer Wiederholungserkrankung mit derselben Diagnose innerhalb von zwölf Monaten wird die bereits gezahlte Lohnfortzahlung nach EFZG §3 Abs. 1 Satz 2 angerechnet. Die Frist- und Anrechnungsregel ist deterministisch, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Krankenkassen-Meldung DEÜV-Datenbaustein DSAU plus 7-Tage-Frist Wird die Krankenkassen-Meldung über DEÜV-Datenbaustein DSAU mit 7-Tage-Frist nach Eingang der eAU automatisch gesendet? Regelwerk
Die Meldung an die Krankenkasse wird als DEÜV-Datenbaustein DSAU erzeugt und über sv.net innerhalb der gesetzlichen Siebentagefrist nach Eingang der eAU übertragen. Ein fester Format- und Fristlauf, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Krankengeld-Berechnung SGB V §44+§47 plus Übergang nach 6 Wochen Wird nach sechs Wochen der Übergang ins Krankengeld nach SGB V §44 und §47 - 70 Prozent des Brutto-Lohns, gedeckelt auf 90 Prozent netto - deterministisch berechnet und an die Krankenkasse gemeldet? Regelwerk
Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung übernimmt das Krankengeld nach SGB V §44 und §47: 70 Prozent des Brutto-Lohns, gedeckelt auf 90 Prozent des Netto-Lohns, für bis zu 78 Wochen in drei Jahren. Eine deterministische Berechnung, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
BEM SGB IX §167 Einladung ab 6 Wochen Krankheit Pflicht Wird die BEM-Einladung nach SGB IX §167 ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit - zusammenhängend oder summiert über zwölf Monate - automatisch erzeugt, mit den Pflichthinweisen zu Datenschutz, Freiwilligkeit und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung? Regelwerk
Ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit - zusammenhängend oder summiert über zwölf Monate - erzeugt der Agent die BEM-Einladung nach SGB IX §167 mit den Pflichthinweisen zu Datenschutz und Freiwilligkeit und beteiligt die Schwerbehindertenvertretung. Das Auslösen folgt einer festen Frist, daher Regelwerk; das Gespräch selbst bleibt menschlich.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 Audit-Trail-Bereitstellung plus Betriebsrat-Akteneinsicht Wird der Audit-Trail dem Betriebsrat nach BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 + Nr. 7 Gesundheits-Schutz Mitbestimmungs-Recht zur Akteneinsicht bereitgestellt? Regelwerk
Der Audit-Trail wird dem Betriebsrat im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts nach BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 zur Einsicht bereitgestellt. Ein standardisierter Bereitstellungs-Workflow, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Schwerbehinderten-Schutz SGB IX §164+§178 plus SBV-Beteiligung Werden schwerbehinderte Mitarbeiter mit SGB IX §164 Pflichten + §178 SBV-Beteiligung im Krankmeldungs-Verfahren mit Akteneinsichtsrecht und barrierefreien Anpassungen identifiziert? Regelwerk
Schwerbehinderte Mitarbeitende werden anhand des hinterlegten Status erkannt, sodass die Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX §164 und §178 mit ihrem Akteneinsichtsrecht beteiligt wird. Eine deterministische Identifikation, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anomalie-Erkennung über die statistische Auswertung der Krankheitsrate Werden Krankmeldungs-Daten statistisch auf auffällige Muster wie gehäufte Kurzzeit-Erkrankungen oder einen Long-Term-Trend geprüft - ohne KI-gestützte Klassifikation der Krankheit selbst? KI-Agent WP/BP
Eine statistische Anomalie-Erkennung markiert auffällige Muster wie gehäufte Kurzzeit-Erkrankungen oder einen Long-Term-Trend. Das Ergebnis ist ein Indikator zur Prüfung durch HR-Operations, keine Entscheidung. Eine KI-gestützte Klassifikation der Krankheit selbst findet nicht statt - das verbietet bereits DSGVO Art. 9.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - vollständig dokumentiert, durch Menschen überprüfbar, Einspruch über formalen Prozess.
Anfechtbar durch: WP/BP
BEM-Gespräch-Durchführung plus menschliche Begleitung Wie wird das BEM-Gespräch nach erfolgter Einladung persönlich geführt - mit Mitarbeitendem, BEM-Beauftragtem, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat? Mensch
Das BEM-Gespräch nach SGB IX §167 ist persönliche Arbeit von BEM-Beauftragtem, Mitarbeitendem und Schwerbehindertenvertretung. Es lebt von einer Vertrauensbeziehung und ist nicht durch KI ersetzbar - daher zwingend eine menschliche Aufgabe.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Krankheitsbedingte Kündigung nach der dreistufigen KSchG-Prüfung Wird eine krankheitsbedingte Kündigung nur nach der dreistufigen Prüfung des KSchG §1 und einem zuvor durchgeführten BEM ausgesprochen - mit einer Begründung, die der Beweislast-Umkehr nach AGG §22 standhält? Mensch
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur nach der dreistufigen Prüfung des KSchG §1 und einem zuvor durchgeführten BEM zulässig. Wegen der Beweislast-Umkehr nach AGG §22 und der einschlägigen BAG- und EuGH-Rechtsprechung zu Long-COVID bleibt diese Entscheidung zwingend beim Menschen.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Information der Mitarbeitenden nach DSGVO Art. 13+14 samt Anfechtungspfad Werden Mitarbeitende nach DSGVO Art. 13 und 14 transparent über die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten und ihr Anfechtungsrecht informiert? Regelwerk
Mitarbeitende werden nach DSGVO Art. 13 und 14 transparent über die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten informiert, einschließlich des Anfechtungsrechts nach Art. 22 Abs. 3. Ein standardisierter Informations-Workflow, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
GoBD-Verfahrensdokumentation mit gestaffelter Aufbewahrung der Krankmeldungs-Belege Wird die GoBD-Verfahrensdokumentation laufend aktualisiert, mit sechs Jahren Aufbewahrung für Krankmeldungs-Belege und zehn Jahren für Lohnkonten nach AO §147 und HGB §257? Regelwerk
Die GoBD-Verfahrensdokumentation entsteht automatisch aus jedem Vorgang, mit den Aufbewahrungsfristen nach AO §147 und HGB §257. So lässt sich jede Stichprobe einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung belegen. Ein deterministischer Schritt, daher Regelwerk.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Entscheidungsakte und Anfechtbarkeit
Jede Entscheidung, die dieser Agent trifft oder vorbereitet, wird in einer vollständigen Entscheidungsakte dokumentiert. Betroffene Mitarbeitende können jede einzelne Entscheidung einsehen, nachvollziehen und anfechten.
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Prozess analysieren lassenGovernance-Hinweise
Bewertung
Voraussetzungen
- Verfahrensdokumentation nach DSGVO Art. 30 + DPIA Art. 35 + GoBD-Schreiben BMF 28.11.2019
- sv.net + DEÜV-Datenbaustein DSAU + ELStAM-Synchronisation + KKVD-Krankenkassen-Verzeichnis-Datei
- Krankenkassen-Schnittstelle TK + Barmer + DAK + AOK + BKK + IKK + LKK + Knappschaft
- Betriebsvereinbarung BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 + Nr. 7 zur Krankmeldungs-IT-System
- BEM-Beauftragter + SBV + Inklusionsbeauftragter mit Akteneinsichtsrecht-Workflow
- DSGVO Art. 35 DPIA + BDSG §38 DSB-Bestellung ab 20 MA + DSGVO Art. 9 sensible Daten Schutz
- 6/10-Jahres-Aufbewahrungs-Engine HGB §257 + AO §147
- FiBu-Schnittstelle (DATEV / SAP FI / Sage / Lexware / Personio) für Krankheits-Buchungen
Infrastruktur-Beitrag
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- 1
Titelfolie - Prozessname, Entscheidungspunkte, Automatisierungspotenzial
- 2
Executive Summary - FTE-Freisetzung, Kosten pro Vorgang vorher/nachher, Break-Even-Datum, Kosten des Wartens
- 3
Ausgangslage - Transaktionsvolumen, Fehlerkosten, Wachstumsszenario mit FTE-Vergleich
- 4
Lösungsarchitektur - Mensch - Regelwerk - KI-Agent mit konkreten Entscheidungspunkten
- 5
Governance - EU AI Act, Betriebsrat (§87 BetrVG), Audit Trail - mit Ampelstatus
- 6
Risikoanalyse - 5 Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und Gegenmaßnahme
- 7
Roadmap - 3-Phasen-Plan mit konkreten Kalenderdaten und Go/No-Go
- 8
Business Case - 3-Szenarien-Vergleich (Nichtstun/Neueinstellung/Automatisierung) plus 3×3-Sensitivitätsmatrix
- 9
Diskussionsvorschlag - Konkrete nächste Schritte mit Zeitplan und Verantwortlichkeiten
Enthält: 3-Szenarien-Vergleich
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Berechnungsmethodik anzeigen
Stundensatz: Jahresgehalt (Ihre Eingabe) × 1,3 AG-Anteil ÷ 1.720 Jahresarbeitsstunden
Einsparung: Vorgänge × 12 × Automatisierungsrate × Minuten/Vorgang × Stundensatz × Economic Factor
Qualitäts-ROI: Fehlerreduktion × Vorgänge × 12 × EUR 260/Fehler (APQC Open Standards Benchmarking)
FTE: Eingesparte Stunden ÷ 1.720 Jahresarbeitsstunden
Break-Even: Benchmark-Investition ÷ monatliche Gesamteinsparung (Effizienz + Qualität)
Neueinstellung: Jahresgehalt × 1,3 + EUR 12.000 Recruiting pro FTE
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Krankmeldungs-Agent
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Häufige Fragen
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