HR-Steuer-SV-Stammdaten-Agent
Steuer- und SV-Stammdaten sauber gepflegt, bevor die Lohnabrechnung läuft: ELStAM nach §39e EStG, Krankenkassen-Wahl mit Wahlrechts-Beratung, Steuerklassen-Wechsel nach §38b EStG und Konfession samt Kirchensteuer nach §51a EStG. Die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung §41a EStG und der DEÜV-Datentransfer laufen im Lohnsteuer-Agent.
HR-Workflow Steuer- und SV-Stammdaten: ELStAM-Pflege §39e EStG, Krankenkassen-Wahl, Steuerklassen-Wechsel-Prüfung, Konfession und KiSt-Erfassung - vor der Lohnabrechnung.
Prozess analysieren lassenAuswahl aus über 5.000 Projekten in 25 Jahren Softwareentwicklung
Wer garantiert, dass jede Steuer- und SV-Meldung termingerecht und nachweisbar korrekt rausgeht?
Steuer- und SV-Meldungen entstehen regelbasiert, nicht aus generativer KI: Der Agent leitet Lohnsteuer-Anmeldung, Bescheinigung, DEÜV-Datenbaustein und Beitragsmeldungen deterministisch aus der fertigen Lohnabrechnung, dem Personalstamm, der Beitragssatz-Datenbank und dem ELStAM-Abruf ab. Ein Mensch entscheidet nur die Edge-Cases - Anrufungs-Auskunft nach §42e EStG, Härtefall-Anträge, Korrektur-Läufe -, gibt im Vier-Augen-Prinzip frei und lässt vom Steuerberater stichproben.
Ergebnis: Ein Steuer- oder SV-Verstoß trifft den Arbeitgeber hart: Haftung nach §42d EStG, Lohnsteuer-Außenprüfung mit Nachforderung und Hinterziehungs-Zinsen von 6 Prozent jährlich, Beanstandung in der SV-Prüfung nach §28p SGB IV, persönliche Strafbarkeit bis zu fünf Jahren nach §266a StGB und DSGVO-Bußgelder bis 4 Prozent des Konzernumsatzes. Seit 2025 wertet die Rentenversicherung mit ihrem KI-System KIRA digitale Prüfakten vorab aus und nennt Nachforderungen im hohen dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Der Agent liefert dagegen die deterministische, auditierbare Melde-Kette.
Die Architektur folgt daraus, dass Steuer- und SV-Meldungen deterministisch und auditierbar sein müssen, nicht KI-generiert:
Lohnsteuer-Anmeldungen, SV-Meldungen und Bescheinigungen kommen termingerecht heraus, statt im manuellen Fristen-Marathon zu entstehen. Bei Verstoß haftet der Arbeitgeber nach §42d EStG, es folgen Lohnsteuer-Außenprüfung, SV-Beanstandung und Strafbarkeit nach §266a StGB.
Lohnsteuer, SV-Meldungen und Bescheinigungen - termingerecht statt im Fristen-Marathon
Dieser Agent folgt dem Decision Layer-Prinzip: Jede Entscheidung ist entweder regelbasiert, KI-assistiert oder explizit einem Menschen zugeordnet. Nach EU AI Act 2024/1689 ist er kein Hochrisiko-System, weil er keine Menschen bewertet, sondern Meldungen nach festen Regeln erzeugt. Seine strengen Pflichten kommen aus dem Steuer- und Sozialrecht - vom Lohnsteuerrecht des EStG über die DEÜV und das ELStAM-Verfahren bis zu SGB IV, GoBD, DSGVO und der Mitbestimmung nach BetrVG -, und die Sanktionen bei Verstößen sind hart.
Eine typische Steuer- und SV-Pipeline verarbeitet pro Monat Hunderte bis Tausende Lohn-Abrechnungs-Datensätze zu Lohnsteuer-Anmeldungen, DEÜV-Meldungen, GKV-Monatsmeldungen, UV-Meldungen und Erstattungsverfahren. Wer das manuell über Excel und Hand-Eingaben in ELSTER und sv.net erledigt, braucht Tage und produziert Fehler. Eine Deloitte Global Payroll Benchmarking Survey zeigt: über 30 Prozent der Unternehmen brauchen mehr als vier Arbeitstage für den monatlichen Payroll-Close. Laut einer EY Global Payroll Survey verbringen Payroll-Vollzeitstellen im Schnitt 29 Wochen pro Jahr mit Fehlerkorrektur.
Der Agent erzeugt diese Meldungen in Sekunden, deterministisch aus der fertigen Brutto-Netto-Abrechnung, dem Personalstamm, der Lohnsteuer-Tabelle, der Beitragssatz-Datenbank und dem monatlichen ELStAM-Abruf. Das eigentliche Problem ist nicht das Volumen, sondern die mathematisch exakte Verkettung vieler Fristen: Lohnsteuer-Anmeldung zum 10. des Folgemonats, jährliche Bescheinigung bis 28.2., DEÜV-Jahres-Meldung bis 15.2., GKV-Monatsmeldung zum drittletzten Bankarbeitstag, UV-Jahres-Meldung zum 31.12. - und das über mehr als 95 verschiedene Krankenkassen hinweg.
Lohnsteuer: monatliche Anmeldung, ELStAM-Abruf und Jahres-Bescheinigung
EStG §41a verpflichtet jeden Arbeitgeber zur monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt, zum 10. des Folgemonats und elektronisch via ELSTER. Bemessungs-Grundlagen, Steuersätze, Freibeträge, Solidaritäts-Zuschlag und Kirchensteuer (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent) ergeben sich aus der fertigen Lohnabrechnung. §41 verlangt zusätzlich die Aufzeichnung im Lohn-Konto, §42 die jährliche elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung bis zum 28.2. des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern samt Bescheinigung pro Mitarbeiter.
Der monatliche ELStAM-Abruf nach EStG §39e (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) liefert Lohnsteuer-Klasse, Freibetrag nach §39a, Faktor-Verfahren und Kirchensteuer-Merkmal; die Berechnung läuft über das Tabellenverfahren nach §39b. Verstöße gegen Lohnsteuer-Pflichten haben spürbare Folgen:
- Haftung Arbeitgeber §42d EStG für fehlerhafte Lohnsteuer-Anmeldung
- Lohnsteuer-Außenprüfung §42f EStG mit Nachforderung, Säumniszuschlägen und Hinterziehungs-Zinsen von 6 Prozent jährlich
- Sozialversicherungs-Prüfung §28p SGB IV alle 4 Jahre Beanstandung bei DEÜV-Mängeln
- §266a StGB Vorenthalten von Sozialversicherungs-Beiträgen Freiheits-Strafe bis 5 Jahre
- Steuer-Hinterziehung §370 AO bei vorsätzlicher Manipulation
- DSGVO Art. 83 bis 4 Prozent Konzernumsatz bei Verletzung Art. 88 Beschäftigtendaten-Verarbeitung
Hinzu kommen die GoBD-Anforderungen nach den BMF-Schreiben von 2019 und 2022: Verfahrensdokumentation, IT-Sicherheits-Konzept, Versions-Verwaltung mit Stichtags-Aktivierung, der Z3-Daten-Zugriff für die Betriebsprüfung und die zehnjährige Aufbewahrung nach HGB §257 und AO §147. Der Agent konsolidiert die zwölf monatlichen Anmeldungen nach §41a EStG zur Jahres-Bescheinigung nach §42 EStG. Korrektur-Läufe nach einer Außenprüfung werden protokolliert, begründet und zwingend im Vier-Augen-Prinzip mit Steuerberater-Stichprobe freigegeben.
Sozialversicherung: DEÜV-Meldungen via sv.net an 95 Krankenkassen
Die DEÜV-Datenerfassungs-und-Übermittlungs-Verordnung verlangt elektronische Meldungen an die Sozialversicherungs-Träger, via sv.net über die DSRV (Datenstelle der Renten-Versicherungs-Träger). Der Datenbaustein DBME trägt den vierstelligen Beitrags-Gruppen-Schlüssel für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflege-Versicherung, den achtstelligen Tätigkeits-Schlüssel TS-2010 sowie Bemessungs-Grundlage und Beitragstage. Die Meldegründe sind fest definiert: Anmeldung zum ersten Tag (10), Abmeldung zum letzten (30), Jahres-Meldung bis 15.2. (50) und Unterbrechungen wie Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit (51 bis 58).
SGB IV §28a verlangt die Anmeldung neuer Mitarbeiter, §28b Sondermeldungen, §28e die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber und §28f die Aufzeichnung im Lohn-Konto mit allen Lohn-Bestandteilen, Beitrags-Gruppen und der Bemessungs-Grundlage. §28h setzt die Beitragsfälligkeit auf den drittletzten Bankarbeitstag des Beitrags-Monats, §28p schreibt die Sozialversicherungs-Prüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund alle vier Jahre vor, §28r die Auskunfts-Pflicht.
Der Agent verwaltet die Stammdaten von 95 gesetzlichen Krankenkassen - 10 regionalen AOKs, 8 Ersatz-Kassen wie Techniker, Barmer und DAK-Gesundheit sowie jeweils über 30 Innungs- und Betriebs-Krankenkassen - samt GKV-Spitzenverband. Der allgemeine KV-Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent paritätisch, dazu kommen der kassenindividuelle Zusatz-Beitrag, 3,4 Prozent Pflege-Versicherung und ab 23 Jahren ein Kinderlosen-Zuschlag von 0,6 Prozent. Für geringfügige Beschäftigung bis zur 538-Euro-Grenze meldet der Agent an die minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See mit Pauschal-Sätzen von 13 Prozent Kranken-, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschal-Steuer; darüber liegt der Übergangs-Bereich bis 2.000 Euro.
Die jährliche UV-Meldung an die Berufs-Genossenschaft nach SGB VII §153 berechnet den Beitrag aus Lohnsumme mal Gefahr-Klasse, mit Stichtag 31.12. und Bescheid zum 30.4. Der Agent aggregiert dafür die Lohn-Summe pro Mitarbeiter und Gefahr-Klasse. Zuständig sind die neun gewerblichen Berufs-Genossenschaften (BGW, BGN, BGHM, BG BAU, BG ETEM, BG RCI, BG Verkehr, BG HW und BG ETF) sowie die Unfall-Versicherungs-Träger der öffentlichen Hand, koordiniert von der DGUV.
Seit Januar 2025 setzt die Deutsche Rentenversicherung Bund das KI-System KIRA (Künstliche Intelligenz für Risikoorientierte Arbeitgeberprüfung) ein. KIRA analysiert die digitalen Prüfunterlagen vor der Vor-Ort-Prüfung nach §28p SGB IV. Der Agent stellt dafür eine GoBD-konforme digitale Prüfakte mit vollständigem Audit-Trail bereit. Schwerpunkte der Prüfung sind DEÜV-Meldungen, ELStAM-Synchronisation, Lohn-Konten, Mindestlohn-Compliance und Scheinselbständigkeit. Die DRV nennt selbst jährliche Nachforderungen im hohen dreistelligen Millionenbereich. Auch die Erstattungsverfahren via sv.net laufen mit - U1 bei Krankheit (40 bis 80 Prozent je nach Wahltarif), U2 bei Mutterschutz (100 Prozent) und die U3-Insolvenzgeld-Umlage.
Datenschutz und Mitbestimmung: DSGVO Art. 88 und BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6
DSGVO Art. 88 verlangt für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten eine ausdrückliche Rechtsgrundlage - bei Steuer und SV ist das die rechtliche Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit. c. Art. 9 schützt besonders sensible Lohn-Daten wie Gesundheitsangaben, die Religionszugehörigkeit für die Kirchensteuer oder einen Pfändungs-Beschluss. BDSG §26 regelt die Verarbeitung im Beschäftigungs-Kontext, und bei Verstößen drohen Bußgelder bis 4 Prozent des Konzernumsatzes oder 20 Millionen Euro.
BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 verlangt Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können. Steuer-IT mit Personal-Daten fällt ausdrücklich darunter, weil sich aus Lohnsteuer-Klassen, Freibeträgen und Pauschalierungen Rückschlüsse auf Mitarbeiter ziehen lassen. Hinzu kommen das Auskunfts-Recht zu Personal-Statistiken nach §80 und die Mitbestimmung bei Sozialeinrichtungen und Lohngestaltungs-Grundsätzen; bei konzernübergreifender Software ist der Konzern-Betriebsrat zu beteiligen.
Der Agent erzeugt diesen Audit-Trail als Nebenprodukt: Jede Meldung trägt die verwendete Quelldaten-Version - von der fertigen Lohnabrechnung mit Zeitstempel über die Versionen von Lohnsteuer-Tabelle, Beitragssätzen und Krankenkassen-Stammdaten bis zu Nutzer, Vorher- und Nachher-Wert. Nicht weil eine Compliance-Anforderung das verlangt, sondern weil regelbasierte Melde-Systeme so funktionieren: Die Nachvollziehbarkeit entsteht durch die Architektur, nicht durch nachträgliche Dokumentation. Korrektur-Läufe nach einer Außenprüfung werden protokolliert, begründet und zwingend im Vier-Augen-Prinzip mit Steuerberater-Stichprobe freigegeben.
Eingebettet in die Payroll-Pipeline: Processing, Accounting, Reporting
Der Tax-Social-Insurance-Agent ist eingebettet in eine Pipeline aus spezialisierten HR-Agenten. Der Payroll-Processing-Agent berechnet die Brutto-Netto-Abrechnung als Quelle für alle Steuer- und SV-Meldungen - der Tax-Agent baut auf diesem fertigen Output auf, nicht auf den Eingabe-Daten. Der Payroll-Accounting-Agent verarbeitet dieselbe Lohnabrechnung parallel zu FiBu-Buchungen, während der Tax-Agent sie zu ELSTER- und sv.net-Meldungen macht. Der Payroll-Reporting-Agent nutzt die deterministischen Steuer-Daten als Basis für jährliche Bescheinigungen, Personalkosten-Dashboards und das CSRD-Reporting nach ESRS S1. Ergänzend liefern der Compensation-Benchmarking-Agent Vergütungsbänder zur Validierung der Lohnsteuer-Klassen, der Time-Tracking-Agent die Beitragstage für die DEÜV-Meldungen, der Travel-Expense-Agent steuerfreie Reisekosten nach EStG §3 Nr. 13 und 16 und der Pensions-Calculation-Agent die betriebliche Altersversorgung mit Lohnsteuer-Pauschalierung nach §40b EStG.
Auf einen Blick
- Klassifikation: Compliance-Support, kein EU-AI-Act-Hochrisiko (regelbasiert)
- Compliance-Anker: Lohnsteuerrecht des EStG (§38-§42f), DEÜV und ELStAM-Verfahren, SGB IV (§28a-§28r), GoBD und Aufbewahrung nach AO §147 und HGB §257, dazu DSGVO Art. 88, BDSG §26 und BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6
- Melde-Fristen: Lohnsteuer-Anmeldung zum 10. des Folgemonats, Jahres-Bescheinigung bis 28.2., DEÜV-Jahres-Meldung bis 15.2., GKV-Monatsmeldung zum drittletzten Bankarbeitstag, UV-Jahres-Meldung zum 31.12.
- Krankenkassen: 95 gesetzliche Kassen (10 AOKs, 8 Ersatz-Kassen, je über 30 IKK und BKK) samt GKV-Spitzenverband, dazu Knappschaft-Bahn-See mit minijob-Zentrale
- Beitragssätze: 14,6 Prozent KV samt Zusatz-Beitrag, 3,4 Prozent PV samt Kinderlosen-Zuschlag, 18,6 Prozent RV, 2,6 Prozent ALV; UV trägt der Arbeitgeber allein nach Gefahr-Klasse
- DSGVO-Anforderung: Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. c, Schutz sensibler Daten nach Art. 9, Beschäftigungs-Kontext nach BDSG §26
- Mitbestimmung: BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 zwingend bei Steuer-IT mit Personal-Daten, dazu Auskunfts-Recht nach §80
- Sanktionen: Arbeitgeber-Haftung nach §42d EStG, Außenprüfung nach §42f, SV-Beanstandung nach §28p SGB IV, Strafbarkeit bis fünf Jahre nach §266a StGB und DSGVO-Bußgelder bis 4 Prozent des Konzernumsatzes
- Cross-Reference: Payroll-Processing (Brutto-Netto als Quelle), Payroll-Accounting (FiBu-Buchungen parallel), Payroll-Reporting (Reports und Dashboards), dazu Time-Tracking und Travel-Expense
Entscheider-Verteilung Tax-Social-Insurance-Agent
| Schritt | Decider | Begründung |
|---|---|---|
| Quelldaten-Synchronisation aus Lohnabrechnung und ELStAM | R | Synchronisation aus Payroll-Processing, HRIS und ELStAM-Abruf deterministisch |
| ELStAM-Abruf §39e EStG monatlich | R | Lohnsteuer-Klasse, Freibetrag und Faktor-Verfahren deterministisch |
| EStG §41a Lohnsteuer-Anmeldung via ELSTER | R | ELSTER-Übermittlung zum 10. des Folgemonats deterministisch |
| EStG §42 jährliche Lohnsteuer-Bescheinigung | R | ELSTER-Übermittlung bis 28.2. des Folgejahres deterministisch |
| DEÜV-Datenbaustein DBME via sv.net | R | An-, Ab-, Jahres- und Unterbrechungs-Meldungen deterministisch |
| GKV-Monatsmeldung an 95 Krankenkassen | R | Beitrags-Nachweis zum drittletzten Bankarbeitstag deterministisch |
| Knappschaft-Bahn-See und minijob-Zentrale | R | Pauschal-Beitragssätze an der 538-Euro-Grenze deterministisch |
| UV-Jahres-Meldung an BG | R | SGB VII §153 Lohnsumme mal Gefahr-Klasse deterministisch |
| Erstattungsverfahren U1/U2/U3 | R | Erstattungs-Antrag deterministisch via sv.net |
| Fristen-Überwachung und Eskalation | R | Kalender-Engine mit Schwellwert 7 Tage deterministisch |
| Anomalie-Detection ML-Trend | A | ML-Anomalie-Detection mit menschlicher Validierung |
| Lohnbuchhalter-Freigabe im Vier-Augen-Prinzip | H | Steuerberater-Stichprobe und Plausibilitäts-Bestätigung zwingend |
| Anrufungs-Auskunft §42e und Härtefall | H | Lohnsteuer-Zweifelsfälle und Krankenkassen-Härtefall menschlich |
| BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 Audit-Trail | R | Betriebsrats-Akteneinsicht mit DSGVO-Art.-88-Anonymisierung deterministisch |
| HinSchG-Whistleblower | H | Steuer-Hinterziehung und §266a StGB menschlich zwingend |
Micro-Decision-Tabelle
Wer entscheidet bei diesem Agent?
15 Entscheidungsschritte, aufgeteilt nach Decider
Quelldaten-Synchronisation aus Lohnabrechnung, Personalstamm und ELStAM-Abruf Werden die Quelldaten - die fertige Brutto-Netto-Abrechnung, der HRIS-Personalstamm, der ELStAM-Abruf nach §39e EStG sowie Lohnsteuer-Tabelle, Beitragssatz-Datenbank und Krankenkassen-Stammdaten - deterministisch synchronisiert? Regelwerk
Die Quelldaten kommen aus klar definierten, versionierten Systemen - der fertigen Lohnabrechnung des Payroll-Processing-Agents, dem HRIS-Personalstamm, dem monatlichen ELStAM-Abruf nach §39e EStG sowie aus Lohnsteuer-Tabelle, Beitragssatz-Datenbank und Krankenkassen-Stammdaten. Die Synchronisation folgt damit einer festen Regel und ist Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Monatlicher ELStAM-Abruf nach §39e EStG mit Lohnsteuer-Klassen und Freibeträgen Wird der monatliche ELStAM-Abruf nach EStG §39e deterministisch durchgeführt - mit Lohnsteuer-Klasse, Freibetrag nach §39a, Faktor-Verfahren und Kirchensteuer-Merkmal? Regelwerk
Der monatliche ELStAM-Abruf beim Bundeszentralamt für Steuern ist ein fester Verfahrensschritt nach §39e EStG: Er liefert Lohnsteuer-Klasse, Freibetrag nach §39a, Faktor-Verfahren und Kirchensteuer-Merkmal nach klaren Regeln. Die Abruf-Logik ist deterministisch und damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Lohnsteuer-Anmeldung nach §41a EStG mit ELSTER-Übertragung zum 10. des Folgemonats Wird die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung nach EStG §41a deterministisch erzeugt und zum 10. des Folgemonats via ELSTER an das Finanzamt übermittelt - samt Solidaritäts-Zuschlag und Kirchensteuer? Regelwerk
Die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung nach §41a EStG entsteht regelbasiert: Bemessungs-Grundlagen stammen aus der fertigen Lohnabrechnung, die Steuersätze aus dem Tabellenverfahren nach §39b, dazu kommen Solidaritäts-Zuschlag und Kirchensteuer. ELSTER überträgt das Ergebnis zum 10. des Folgemonats - deterministisch und damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Jährliche Lohnsteuer-Bescheinigung nach §42 EStG via ELSTER bis 28.2. Wird die jährliche Lohnsteuer-Bescheinigung nach EStG §42 deterministisch als Aggregation der zwölf Monats-Anmeldungen erzeugt und bis zum 28.2. des Folgejahres via ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt? Regelwerk
Die jährliche Lohnsteuer-Bescheinigung nach §42 EStG ist eine Aggregation der zwölf monatlichen Anmeldungen pro Personalnummer. Diese Zusammenfassung folgt einer festen Rechenregel und geht bis zum 28.2. des Folgejahres via ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern - deterministisch und damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
DEÜV-Datenbausteine für An-, Ab-, Jahres- und Unterbrechungs-Meldungen via sv.net Werden die DEÜV-Datenbausteine (DBME) für Anmeldung, Abmeldung, Jahres-Meldung und Unterbrechungen deterministisch nach den vorgegebenen Meldegründen erzeugt und via sv.net über die DSRV übermittelt? Regelwerk
Die DEÜV-Verordnung gibt das Datenbaustein-Layout und die Meldegründe fest vor - Anmeldung, Abmeldung, Jahres-Meldung und Unterbrechungen, jeweils mit Beitrags-Gruppen- und Tätigkeits-Schlüssel. Der Agent füllt dieses Format aus und übermittelt es via sv.net über die DSRV. Die Logik ist deterministisch und damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
GKV-Monatsmeldung und Beitragsnachweis zum drittletzten Bankarbeitstag Werden die GKV-Monatsmeldungen und Beitragsnachweise an die rund 95 gesetzlichen Krankenkassen deterministisch erzeugt und zum drittletzten Bankarbeitstag nach SGB IV §28h übermittelt? Regelwerk
Der Beitrags-Nachweis ist zum drittletzten Bankarbeitstag nach §28h SGB IV fällig und berechnet sich aus festen Sätzen - 14,6 Prozent Krankenversicherung paritätisch, kassenindividuellem Zusatz-Beitrag und 3,4 Prozent Pflege-Versicherung samt Kinderlosen-Zuschlag. Die Meldung an die 95 Krankenkassen läuft deterministisch und ist damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Minijob-Meldungen an die Knappschaft-Bahn-See mit Pauschal-Beiträgen Werden die Meldungen an die minijob-Zentrale bei der Knappschaft-Bahn-See deterministisch erzeugt - mit der 538-Euro-Grenze und den Pauschal-Sätzen von 13 Prozent KV, 15 Prozent RV und 2 Prozent Steuer? Regelwerk
Für geringfügige Beschäftigung gelten feste Werte: die 538-Euro-Grenze und Pauschal-Sätze von 13 Prozent Kranken-, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschal-Steuer. Die Meldung an die minijob-Zentrale bei der Knappschaft-Bahn-See berechnet sich daraus deterministisch und ist damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
UV-Jahres-Meldung an BG plus SGB VII §150-§154 plus Lohnsumme x Gefahr-Klasse Wird die jährliche UV-Meldung an die Berufs-Genossenschaft nach SGB VII §153 Beitrags-Berechnung Lohnsumme x Gefahr-Klasse + Stichtag 31.12. + Bescheid 30.4. mit korrekten Lohn-Summen pro Mitarbeiter pro Gefahr-Klasse deterministisch generiert? Regelwerk
Die jährliche Unfallversicherungs-Meldung nach §150-§154 SGB VII multipliziert die Lohnsumme pro Mitarbeiter mit der jeweiligen Gefahr-Klasse, begrenzt durch Mindest-Beitrag und Höchst-Jahres-Arbeitsverdienst. Diese Rechnung pro Berufs-Genossenschaft ist deterministisch und damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Erstattungsverfahren U1 Krankheit, U2 Mutterschutz und U3 Insolvenzgeld-Umlage Werden die Erstattungsverfahren - U1 bei Krankheit zu 40 bis 80 Prozent, U2 bei Mutterschutz zu 100 Prozent und die U3-Insolvenzgeld-Umlage - via sv.net deterministisch beantragt? Regelwerk
Die Erstattungs-Quoten sind gesetzlich oder per Wahltarif festgelegt - 40 bis 80 Prozent bei Krankheit (U1), 100 Prozent bei Mutterschutz (U2), dazu die Insolvenzgeld-Umlage (U3). Der Agent stellt die Anträge daraus regelbasiert via sv.net und ist damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Fristen-Überwachung mit Eskalation bei drohendem Verstoß Werden alle Melde-Fristen - von der Lohnsteuer-Anmeldung über die DEÜV- und GKV-Meldungen bis zur UV-Jahres-Meldung - als Kalender-Regeln überwacht und sieben Tage vor Ablauf an den Lohnbuchhalter eskaliert? Regelwerk
Alle Melde-Fristen liegen als Kalender-Regeln fest. Sieben Tage vor Ablauf eskaliert der Agent automatisch an Lohnbuchhalter und Payroll-Manager. Diese Überwachung ist deterministisch und damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
ML-Anomalie-Erkennung gegen die unternehmensspezifische Steuer-Historie Werden Auffälligkeiten wie Sprünge in der Bemessungs-Grundlage, Beitrags-Schwankungen oder Tarif-Wechsel-Effekte per ML-Analyse gegen die Steuer- und SV-Historie der letzten 24 bis 36 Monate erkannt? KI-Agent WP/BP
Eine statistische ML-Analyse vergleicht die aktuellen Werte mit der unternehmensspezifischen Steuer- und SV-Historie der letzten 24 bis 36 Monate und markiert Auffälligkeiten. Das Modell liefert nur einen Indikator, keine Entscheidung: Lohnbuchhalter und Steuerberater prüfen jede Eskalation, eine automatische Korrektur findet nie statt.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - vollständig dokumentiert, durch Menschen überprüfbar, Einspruch über formalen Prozess.
Anfechtbar durch: WP/BP
Lohnbuchhalter-Freigabe plus Vier-Augen-Prinzip plus Steuerberater-Stichprobe Wird der Steuer- und SV-Melde-Stapel vom Lohnbuchhalter und Payroll-Manager im Vier-Augen-Prinzip freigegeben mit Plausibilitäts-Bestätigung und Steuerberater-Stichprobe vor ELSTER-/sv.net-Übermittlung? Mensch
Vor der Übermittlung gibt ein Mensch den Melde-Stapel im Vier-Augen-Prinzip frei, ergänzt durch eine Steuerberater-Stichprobe. Das ist zwingend, weil die Haftung beim Arbeitgeber liegt (§42d EStG) und vorenthaltene SV-Beiträge nach §266a StGB strafbar sind. Die Plausibilitäts-Bestätigung verlangt Geschäftskontext und Vorperioden-Vergleich, den kein Modell ersetzen kann.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Anrufungs-Auskunft §42e EStG plus Härtefall-Antrag plus Korrektur-Lauf Wird bei Lohnsteuer-Zweifelsfällen eine Anrufungs-Auskunft beim Finanzamt nach §42e EStG eingeholt + Härtefall-Anträge bei Krankenkassen + Korrektur-Läufe nach Lohnsteuer-Außenprüfung deterministisch dokumentiert? Mensch
Lohnsteuer-Zweifelsfälle, Härtefall-Anträge und Korrektur-Läufe nach einer Außenprüfung verlangen eine Würdigung des Einzelfalls. Die Anrufungs-Auskunft beim Finanzamt nach §42e EStG trifft der Steuerberater, nicht das System - daher menschliche Entscheidung.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 Mitbestimmung plus Audit-Trail plus Betriebsrat-Akteneinsicht Wird der Audit-Trail dem Betriebsrat nach seinem Mitbestimmungsrecht aus BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 zur Akteneinsicht bereitgestellt - mit DSGVO-konformer Anonymisierung und einer Mindest-Gruppengröße von fünf Personen? Regelwerk
Der Betriebsrat hat ein Akteneinsicht-Recht nach §80 BetrVG. Der Agent stellt den Audit-Trail regelbasiert bereit - mit DSGVO-konformer Anonymisierung und einer Mindest-Gruppengröße von fünf Personen, damit keine Rückschlüsse auf Einzelne möglich sind. Die Bereitstellung ist deterministisch und damit Decision-Type R.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Whistleblower-Hinweise zu Steuer- und SV-Hinterziehung an die interne Meldestelle Werden Hinweise auf Steuer-Hinterziehung nach §370 AO oder vorenthaltene SV-Beiträge nach §266a StGB an die HinSchG-konforme interne Meldestelle weitergeleitet - mit gewahrter Vertraulichkeit und Repressalien-Schutz? Mensch
Hinweise auf Steuer-Hinterziehung oder vorenthaltene SV-Beiträge bearbeitet zwingend ein Mensch in der internen Meldestelle, die das Hinweisgeberschutzgesetz ab 50 Beschäftigten vorschreibt. Nur so bleiben Vertraulichkeit und Repressalien-Schutz des Hinweisgebers gewahrt - daher menschliche Entscheidung.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Entscheidungsakte und Anfechtbarkeit
Jede Entscheidung, die dieser Agent trifft oder vorbereitet, wird in einer vollständigen Entscheidungsakte dokumentiert. Betroffene Mitarbeitende können jede einzelne Entscheidung einsehen, nachvollziehen und anfechten.
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Prozess analysieren lassenGovernance-Hinweise
Bewertung
Voraussetzungen
- Fertige Brutto-Netto-Abrechnung aus Payroll-Processing-Agent plus Personalstamm-Synchronisation HRIS
- ELStAM-Schnittstelle §39e EStG plus Lohnsteuer-Tabelle 2026 plus Beitragssatz-Datenbank SGB IV-XI
- ELSTER-Schnittstelle Lohnsteuer-Anmeldung §41a plus jährliche Bescheinigung §42 plus ELSTER-Zertifikat
- sv.net-Schnittstelle DEÜV plus Beitrags-Nachweise plus UV-Meldungen plus 95 Krankenkassen-Stammdaten
- GoBD-Verfahrensdokumentation BMF 28.11.2019 plus IDW RS FAIT 1+2+3 plus IT-Sicherheits-Konzept
- DSGVO Art. 35 DPIA plus BDSG §38 DSB-Bestellung plus Art. 88-konforme Verarbeitung
- Betriebsvereinbarung BetrVG §87 Abs. 1 Nr. 6 zur Steuer-IT-System mit Personal-Daten-Verarbeitung
- Berufs-Genossenschaft-Stammdaten plus Gefahr-Klassen plus Lohnsumme-Aggregation pro Mitarbeiter
- Krankenkassen-Stammdaten plus Zusatz-Beitragssatz pro Krankenkasse plus GKV-Spitzenverband-Schnittstelle
- Fristen-Überwachungs-Engine plus Kalender plus Eskalation an Lohnbuchhalter plus Payroll-Manager
Infrastruktur-Beitrag
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- 1
Titelfolie - Prozessname, Entscheidungspunkte, Automatisierungspotenzial
- 2
Executive Summary - FTE-Freisetzung, Kosten pro Vorgang vorher/nachher, Break-Even-Datum, Kosten des Wartens
- 3
Ausgangslage - Transaktionsvolumen, Fehlerkosten, Wachstumsszenario mit FTE-Vergleich
- 4
Lösungsarchitektur - Mensch - Regelwerk - KI-Agent mit konkreten Entscheidungspunkten
- 5
Governance - EU AI Act, Betriebsrat (§87 BetrVG), Audit Trail - mit Ampelstatus
- 6
Risikoanalyse - 5 Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und Gegenmaßnahme
- 7
Roadmap - 3-Phasen-Plan mit konkreten Kalenderdaten und Go/No-Go
- 8
Business Case - 3-Szenarien-Vergleich (Nichtstun/Neueinstellung/Automatisierung) plus 3×3-Sensitivitätsmatrix
- 9
Diskussionsvorschlag - Konkrete nächste Schritte mit Zeitplan und Verantwortlichkeiten
Enthält: 3-Szenarien-Vergleich
Nichtstun vs. Neueinstellung vs. Automatisierung - mit Ihrem Gehaltsniveau, Ihrer Fehlerquote und Ihrem Wachstumsplan. Die eine Slide, die Ihr CFO als erstes sehen will.
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Stundensatz: Jahresgehalt (Ihre Eingabe) × 1,3 AG-Anteil ÷ 1.720 Jahresarbeitsstunden
Einsparung: Vorgänge × 12 × Automatisierungsrate × Minuten/Vorgang × Stundensatz × Economic Factor
Qualitäts-ROI: Fehlerreduktion × Vorgänge × 12 × EUR 260/Fehler (APQC Open Standards Benchmarking)
FTE: Eingesparte Stunden ÷ 1.720 Jahresarbeitsstunden
Break-Even: Benchmark-Investition ÷ monatliche Gesamteinsparung (Effizienz + Qualität)
Neueinstellung: Jahresgehalt × 1,3 + EUR 12.000 Recruiting pro FTE
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Aus jedem Lohnschritt wird ein nachvollziehbarer Vorgang, der seinen Entscheider offenlegt: Regelwerk, KI-Indikator oder Mensch, unveränderbar protokolliert.
Häufige Fragen
Trifft der Agent autonome Steuer- oder SV-Entscheidungen?
Warum ist dieser Agent KEIN EU AI Act Hochrisiko-System?
Wie funktioniert die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung §41a EStG?
Wie funktioniert die DEÜV-Datenbaustein-Übermittlung via sv.net?
Wie werden 95 gesetzliche Krankenkassen plus Knappschaft-Bahn-See abgewickelt?
Wie werden UV-Meldungen an die Berufs-Genossenschaften abgewickelt?
Wie wird der GoBD-Audit-Trail bei Steuer- und SV-Meldungen gewährleistet?
Was passiert als Nächstes?
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Erstgespräch
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1 Woche
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Mapping Ihrer Entscheidungslogik. Regelwerke dokumentiert, Decision Layer designt.
3-4 Wochen
Build
Produktiver Agent in Ihrer Infrastruktur. Governance, Audit Trail, prüfungsfähig ab Tag 1.
12-18 Monate
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