203er-Modellkatalog
DeepSeek R1 für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger
Modell von DeepSeek. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.
Was ist DeepSeek R1?
DeepSeek R1 ist ein Reasoning-Modell mit offenen Gewichten, das Zwischenschritte nachvollziehbar ausweist. Für Berufsgeheimnisträger relevant ist der Managed-Bezug aus deutschen Telekom-Rechenzentren (die Gosign-Kette (deutsche Rechenzentren)) mit standardisierter § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung - CLOUD-Act-frei, ohne US-Konzern in der Kette. Der Direktbezug beim Hersteller ist kein tauglicher Weg, und die EU-Inferenz-Plattform die Gosign-Kette (EU-Inferenz) führt DeepSeek nicht im Angebot. Der 203er-Status ist dabei Eigenschaft der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nicht des Modells selbst.
Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.
203er-Status je Bezugsweg
Jede Statuszeile gilt für genau eine Kombination aus Modell und Bezugsweg. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.
| Bezugsweg | 203er-Status | Bedingung und Einordnung | Datenregion | Drittland-Exposition |
|---|---|---|---|---|
| die Gosign-Kette (deutsche Rechenzentren) | gedeckt | Die Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB mit unser Betreiber in deutschen Rechenzentren ist gezeichnet und erfasst die AI Foundation Services (LLM Hub) - nicht nur die Cloud-Plattform. Betrieb in den deutschen Rechenzentren Magdeburg und Biere, Kettenverpflichtung auf Subunternehmer eingeschlossen. Die Vertragsunterlagen legen wir im Gespräch vor. Auslandsschranke stellt sich nicht - deutsche Rechenzentren mit standardisierter § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung seit 2021 (TCDP 1.0). | Deutschland (Rechenzentren Magdeburg/Biere) | Nein |
| Direktbezug beim Hersteller (Geschäftskunden) | ungedeckt | Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die DeepSeek-Apps am 27.06.2025 bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt gemeldet: Übermittlung personenbezogener Daten nach China ohne Angemessenheitsbeschluss und ohne durchsetzbare Betroffenenrechte. Für Mandats- und Mandantendaten ist der Direktbezug damit ausgeschlossen. Vergleichbarer Geheimnisschutz im Sinne der Auslandsschranke ist nicht darstellbar. | China | Ja |
Preisklasse: auf Anfrage - die Konditionen laufen über den Vertrieb bzw. die Vertragslage des jeweiligen Bezugswegs.
Zeilen mit Status „ungedeckt" bleiben bewusst sichtbar: Sie dokumentieren mit Begründung, welche Kombination wir nicht anbieten.
Bezug über Gosign - verfügbare Kombinationen
Dieser Abschnitt führt ausschließlich Kombinationen, die in der Katalog-Datenquelle den Status „gedeckt" oder „bedingt" tragen.
- gedeckt die Gosign-Kette (deutsche Rechenzentren)
Datenregion: Deutschland (Rechenzentren Magdeburg/Biere) - Drittland-Exposition: Nein
Die Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB mit unser Betreiber in deutschen Rechenzentren ist gezeichnet und erfasst die AI Foundation Services (LLM Hub) - nicht nur die Cloud-Plattform. Betrieb in den deutschen Rechenzentren Magdeburg und Biere, Kettenverpflichtung auf Subunternehmer eingeschlossen. Die Vertragsunterlagen legen wir im Gespräch vor.
Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz
Stärken
- Reasoning-Modell mit nachvollziehbaren Zwischenschritten für strukturierte Analyse-Aufgaben
- Offene Gewichte - Betrieb ohne US-Konzern in der Kette möglich
- Managed aus deutschen Telekom-Rechenzentren mit § 203-Verschwiegenheitsvereinbarung beziehbar
Grenzen
- Rechtsprechungs-Zitate und Fundstellen sind grundsätzlich zu verifizieren - erfundene Fundstellen sind ein dokumentiertes Fehlerbild generativer Modelle
- Kein juristisches oder steuerfachliches Spezial-Finetuning - die fachliche Würdigung bleibt vollständig beim Berufsträger
- Reasoning-Läufe erzeugen längere Antwortzeiten als kompakte Modelle
Typische Aufgaben - Einstieg über die Fähigkeitsklasse
Wer über die Aufgabe statt über den Modellnamen einsteigt, findet auf den Fähigkeitsklassen-Seiten alle dafür geführten Modelle im Vergleich.
Alternativen im Katalog
Modelle mit überschneidenden Fähigkeitsklassen - der Vergleich lohnt, wenn Bezugsweg oder Preisklasse besser zur Kanzlei passen.
Und im Produkt?
Dieses Modell ist nicht Teil des Modellangebots der Kanzlei-Instanz auf veryai.de; der hier geprüfte Bezugsweg steht über die Gosign-Angebotsstufen offen.
Auf veryai.de: was DeepSeek R1 in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.
Quellen und Abrufdaten
- unser Betreiber in deutschen Rechenzentren T Cloud Public - AI Foundation Services / LLM Hub: DeepSeek R1 managed mit explizitem Berufsgeheimnisträger-Bezug (t-cloud-public.com) (Abruf 2026-07-22)
- compound.law: DeepSeek-Direktdienst datenschutzrechtlich unzureichend - der Direktbezug ist kein tauglicher Weg (compound.law) (Abruf 2026-07-22)
- die Gosign-Kette (EU-Inferenz)-Modellübersicht: DeepSeek nicht im Angebot - EU-Inferenz-Lineup sind Llama, Mistral, Qwen, Apertus, GPT-OSS u. a. (aki.io) (Abruf 2026-07-25)
- T Cloud Public - Cloud für Berufsgeheimnisträger: § 203-Vereinbarung für die Cloud-Plattform seit 2021, KI-Dienste dort nicht erwähnt (t-cloud-public.com) (Abruf 2026-07-25)
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Pressemitteilung vom 27.06.2025: Meldung der DeepSeek-Apps als rechtswidriger Inhalt (datenschutz-berlin.de) (Abruf 2026-07-25)
Häufige Fragen zu DeepSeek R1
Ist DeepSeek R1 für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?
Über welchen Bezugsweg beziehen Kanzleien DeepSeek R1?
Was kostet DeepSeek R1 für Kanzleien?
Bleibt bei DeepSeek R1 eine Drittland-Exposition?
Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?
Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.
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