Benefits-Enrollment-Agent
Bei der betrieblichen Altersversorgung entscheidet nicht die Verwaltungsroutine über Nachzahlung oder saubere Prüfung, sondern eine Handvoll Entscheidungen zwischen Mitbestimmung, Pflichtzuschuss und Datenschutz.
Benefits- und bAV-Anmeldung mit Decision-Layer: feste Pflichtzuschuss- und Grenzprüfung, KI nur Vorschlag, Mitbestimmung und Gesundheitsdaten beim Menschen.
Prozess analysieren lassenAuswahl aus über 5.000 Projekten in 25 Jahren Softwareentwicklung
Welche Benefits-Entscheidung kostet Sie im Prüfungsfall wirklich Geld?
Die meisten Schritte der betrieblichen Altersversorgung sind reine Verwaltung; das Prüfungsrisiko steckt in fünf Entscheidungen, die kein Verwaltungssystem allein treffen darf. Der Agent trennt sie nach drei Quellen - deterministisches Regelwerk, KI-Indikator und menschliche Freigabe - und macht jede Zuordnung prüfbar.
Ergebnis: Ein vergessener 15-Prozent-Pflichtzuschuss erzeugt einen einklagbaren Nachzahlungsanspruch und eine DRV-Beanstandung, ein übergangener Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch, ein falsch behandelter Gesundheitsdatensatz ein DSGVO-Bußgeld bis 20 Millionen Euro.
Der Agent trennt diese wenigen Entscheidungen von der Masse der Routine und macht sichtbar, wer sie verantwortet:
Wenige Entscheidungen tragen die ganze bAV-Compliance. Der Rest ist Verwaltung.
Welche Benefits-Entscheidung kostet Sie im Prüfungsfall wirklich Geld?
Das Prüfungsrisiko der betrieblichen Altersversorgung steckt nicht in den rund 14 Verwaltungsschritten, sondern in fünf Entscheidungen, die kein Verwaltungssystem allein treffen darf. Die meisten Schritte sind reine Routine - Verträge anlegen, Fristen überwachen, Stammdaten pflegen. Teuer wird es genau dort, wo arbeitsrechtliche Zusage, steuerliche Förderung, sozialversicherungsrechtliche Grenze, Mitbestimmung und Datenschutz aufeinandertreffen. Dieser Agent konzentriert sich auf diese wenigen tragenden Entscheidungen und lässt die Routine Routine sein.
Ein falsch berechneter Pflichtzuschuss, eine übergangene Mitbestimmung oder eine unzulässig erhobene Gesundheitsangabe fällt selten sofort auf - sondern erst in der Betriebsprüfung oder im Datenschutz-Audit, dann mit Nachzahlung, Bußgeld und im Zweifel persönlicher Verantwortung. Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung nach Paragraph 1a BetrAVG gilt seit 2022 auch für Altverträge; wird er vergessen, entsteht ein einklagbarer Nachzahlungsanspruch und die Deutsche Rentenversicherung beanstandet die Lücke (Stand: Mai 2026). Das ist der häufigste stille bAV-Fehler in der Lohnabrechnung.
Die teuren Fälle sind keine Rechenarbeit, sondern Auslegung
Moderne HR-Systeme verwalten Verträge, Fristen und Stammdaten zuverlässig - was sie nicht leisten, ist die Vorab-Entscheidung, ob überhaupt eine Mitbestimmung vorliegt, ein Pflichtzuschuss fällig ist oder eine Gesundheitsangabe erhoben werden darf. Diese Einordnung verlangt Kontext, der in keinem Stammdatensatz steht. Sie ist der Grund, warum die zweite Säule trotz Rechtsanspruch stagniert: Die bAV ist kein Gesetzes-, sondern ein Umsetzungsproblem.
Wie sehr es am Prozess und nicht am Anspruch hängt, zeigt die Verbreitung nach Betriebsgröße. Insgesamt hatten Ende 2023 nur 51,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine bAV, rückläufig gegenüber 53,4 Prozent in 2019, belegt im Alterssicherungsbericht 2024 (Stand 2023). Dieselbe Quelle weist die eigentlich aussagekräftige Spreizung aus: In Betrieben unter 10 Mitarbeitenden liegt die Verbreitung bei 25 Prozent, in Betrieben ab 1.000 bei 86 Prozent. Große Organisationen scheitern nicht am Recht, sondern an der sauberen, prüfbaren Durchführung im Mengengeschäft.
Fünf Entscheidungen tragen die gesamte Compliance-Last
Diese fünf Rahmen entscheiden über das Prüfungsrisiko - jeder mit einem anderen Prüfer und einer anderen Folge, wenn er falsch läuft:
| Entscheidung | Risiko im Prüfungsfall | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Pflichtzuschuss und Fördergrenzen | Nachforderung der Deutschen Rentenversicherung | Regelwerk (deterministisch) |
| Mitbestimmung des Betriebsrats | Unterlassungsanspruch, gestoppte Maßnahme | Mensch (Betriebsrat) |
| Umgang mit Gesundheitsdaten | DSGVO-Bußgeld bis 20 Millionen Euro | Mensch (Einwilligung) |
| Nachweispflicht | Bußgeld bis 2.000 Euro pro Verstoß | Regelwerk (Checkliste) |
| Eignung eines Optionssystems (BRSG II) | falsch berechneter Zuschuss | KI-Vorschlag, Freigabe Mensch |
Pflichtzuschuss und Fördergrenzen. Wer die Entgeltumwandlung steuerfrei bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze rechnet, aber die nur bis 4 Prozent reichende Sozialversicherungsfreiheit übersieht, produziert eine Nachforderung. Maßgeblich sind 2026 eine Bemessungsgrenze von 101.400 Euro pro Jahr, daraus 8.112 Euro steuerfrei nach Paragraph 3 Nr. 63 EStG und 4.056 Euro beitragsfrei nach Paragraph 1 SvEV, die Bemessungsgrenze belegt von der Deutschen Rentenversicherung (Stand: Mai 2026). Diese Doppelgrenze ist die eine Zahl, die in der Abrechnung wirklich falsch laufen kann, und der Agent prüft jeden Beitrag deterministisch gegen beide Schwellen.
Mitbestimmung. Wo ein Betriebsrat existiert, sind Ausgestaltung und Verteilungsgrundsätze freiwilliger Sozialleistungen erzwingbar mitbestimmungspflichtig nach Paragraph 87 BetrVG. Das Unternehmen entscheidet das Ob der Leistung, nicht aber allein das Wie der Verteilung; bei Übergehen kann der Betriebsrat die Maßnahme per Unterlassungsanspruch stoppen (Stand: Mai 2026). Für einen Konzern ist das der eigentliche Show-Stopper, nicht das Steuerrecht - und genau hier markiert der Agent jede Maßnahme zur Vorlage, statt sie selbst zu entscheiden.
Datenschutz. Gesundheitsdaten aus einer Gesundheitsprüfung sind besondere Kategorie nach Artikel 9 DSGVO, und der Arbeitgeber darf sie nicht erheben oder einsehen. Bei Zusatzversicherungen läuft die Datenstrecke direkt zwischen Mitarbeiter und Versicherer; ein Verstoß kann nach Artikel 83 DSGVO mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes geahndet werden, je nachdem welcher Betrag höher ist (Stand: Mai 2026). Korrekte Architektur heißt Trennung der Datenflüsse, nicht Einwilligung einsammeln und alles verarbeiten.
Nachweispflicht. Name und Anschrift des Versorgungsträgers gehören nach Paragraph 2 NachweisG zu den nachweispflichtigen Bedingungen, und ein Versäumnis kostet bis zu 2.000 Euro pro Verstoß. Die fünfte Entscheidung schließlich bringt das BRSG II ins Spiel - neues, bereits geltendes Recht, dem der nächste Abschnitt gehört.
Das BRSG II ändert die Rechtslage - und die häufigste Fehlinterpretation gleich mit
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist geltendes Recht, nicht Zukunftsmusik: Es wurde am 21.01.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt überwiegend seit dem 22.01.2026, dokumentiert beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand: Mai 2026). Für die Anmeldung relevant sind zwei Hebel: Opting-out-Systeme per Betriebsvereinbarung auch ohne Tarifbindung - seit dem 22.01.2026 zulässig und gebunden an einen erhöhten Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent -, sowie eine ab dem 01.01.2027 steigende Geringverdiener-Förderung.
Die häufigste Fehlinterpretation des neuen Gesetzes betrifft genau diese Zahl. Der Pflicht-Zuschuss bei klassischer Entgeltumwandlung bleibt bei 15 Prozent - die 20 Prozent gelten ausschließlich beim Opting-out-Modell, wo sie zugleich die bestehende Zuschusspflicht erfüllen. Wer beide vermischt, rechnet entweder zu viel oder übersieht die Bedingung des Optionssystems. Der Agent kennt diese Unterscheidung und markiert die Eignung eines Optionssystems als Vorschlag, ohne die betriebspolitische Entscheidung vorwegzunehmen. Den größten Hebel hat ein Optionssystem dort, wo die Verbreitung heute am niedrigsten ist - in den kleinen Betrieben mit ihren 25 Prozent gegenüber 86 Prozent in den großen.
Der Agent ist eine Schicht über Ihren Systemen, nicht ihr Ersatz
Die meisten Organisationen haben in HR-System, Onboarding und Vertragsverwaltung investiert, und der Agent ersetzt keines davon - er legt sich als Entscheidungsschicht darüber. Er liest Stammdaten und Entgeltumwandlungsvereinbarungen aus dem führenden System, prüft sie gegen die aktuellen Fördergrenzen und übergibt eine priorisierte Liste statt 14 gleichrangiger Verwaltungsschritte. Die Datenstrecke für Gesundheitsangaben bleibt dabei strukturell ausgespart, sodass besondere Kategorien gar nicht erst beim Arbeitgeber auflaufen.
Dieser Ansatz folgt dem Prinzip Decision Layer: Die Maschine trifft die Entscheidungen, die sie deterministisch treffen kann, liefert dort einen Indikator, wo eine menschliche Bewertung nötig ist, und reicht den Letztentscheid weiter, wo das Gesetz ihn dem Menschen vorbehält. Konkret heißt das harte Rechenregeln für Anspruch, Zuschuss und Grenzprüfung, einen begründeten Vorschlag für den Durchführungsweg und den menschlichen Letztentscheid bei Betriebsratszustimmung, Mitarbeiterwahl und Gesundheitsdaten-Einwilligung. Jeder Schritt trägt seinen Entscheidungsträger sichtbar mit.
Der Agent auf einen Blick
- Was er tut: ordnet jede Benefits- und bAV-Anmeldung nach festen Regeln und reicht nur die wenigen entscheidungsrelevanten Fälle priorisiert weiter.
- Klassifikation: kein Hochrisiko-System nach EU AI Act - administrative Anmeldung, keine Bewertung von Mitarbeitenden.
- Entscheidungslogik: Regelwerk für Anspruch, Zuschuss und Grenzprüfung, KI-Indikator für Durchführungsweg und Sonderfälle, menschlicher Letztentscheid bei Betriebsrat, Mitarbeiterwahl und Gesundheitsdaten.
- Compliance-Anker: 15 Prozent Pflichtzuschuss nach Paragraph 1a BetrAVG, Doppelgrenze 8.112 / 4.056 Euro, Mitbestimmung nach Paragraph 87 BetrVG, Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO.
- Integration: Schicht über SAP SuccessFactors, Workday oder Personio - liest Stammdaten, ersetzt kein System.
- Im Prüfungsfall: jede Entscheidung trägt ihren Träger und ihre Rechengrößen protokolliert mit, nachvollziehbar für Betriebsprüfung nach Paragraph 28p SGB IV und Datenschutz-Audit.
Warum Entscheidungs-Governance der eigentliche Unterschied ist
Übliche Benefits- und HR-Tools versprechen, das Enrollment zu automatisieren - Eingabe rein, Datensatz raus, Audit-Trail dran. Genau hier liegt ihr blinder Fleck: Bei einem mitbestimmungspflichtigen Benefit nach Paragraph 87 BetrVG und bei Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO ist Voll-Automatisierung nicht nur unklug, sondern rechtswidrig. Der Differenzierer dieses Agenten ist deshalb nicht Geschwindigkeit, sondern Nachvollziehbarkeit: Er zieht die Grenze zwischen Maschine und Mensch sichtbar pro Schritt.
Das ist die eigentliche Wertschöpfung - nicht die Automatisierung der Routine, sondern die prüfbare Trennung von Routine und Ausnahme. Der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte können vor Einführung nachvollziehen, dass menschliche Entscheidungen menschlich bleiben, und genau das macht eine Lösung freigabefähig, die ein reines Automatisierungs-Versprechen nicht liefern kann. Der nächste Schritt ist deshalb keine Software-Einführung, sondern eine Prozess-Analyse: Welche Schritte laufen heute manuell, welche sind regelbasiert, und wo entstehen die teuren Fälle? Diese Bestandsaufnahme zeigt, wo der Agent den größten Hebel hat - und wo die menschliche Entscheidung unverzichtbar bleibt.
Micro-Decision-Tabelle
Wer entscheidet bei diesem Agent?
13 Entscheidungsschritte, aufgeteilt nach Decider
Anspruch auf Entgeltumwandlung prüfen Hat der Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltumwandlung? Regelwerk
Der Anspruch gilt nach Paragraph 1a BetrAVG für alle Arbeitnehmer und ist eine feste Rechtsregel ohne Ermessen.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Pflichtzuschuss berechnen Wie hoch ist der 15-Prozent-Arbeitgeberzuschuss? Regelwerk Mitarbeiter
Die Höhe folgt einer festen Formel aus umgewandeltem Betrag und tatsächlich ersparter Sozialversicherung.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anfechtbar durch: Mitarbeiter
Steuerfreiheit prüfen Liegt der Beitrag innerhalb der 8-Prozent-Steuergrenze? Regelwerk
Die Grenze ist 2026 mit 8.112 Euro pro Jahr exakt bezifferbar und deterministisch prüfbar.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Beitragsfreiheit prüfen Liegt der Beitrag innerhalb der 4-Prozent-SV-Grenze? Regelwerk WP/BP
Die Sozialversicherungsgrenze von 4.056 Euro pro Jahr ist eine harte Rechengröße ohne Auslegungsspielraum.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Anfechtbar durch: WP/BP
Sachbezug abgrenzen Bleibt ein Sachbezug unter der monatlichen Freigrenze? Regelwerk
Die Freigrenze von 50 Euro pro Monat kippt bei Überschreitung deterministisch in die volle Steuerpflicht.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Nachweispflicht erfüllen Sind Name und Anschrift des Versorgungsträgers nachgewiesen? Regelwerk
Die Pflichtfelder nach NachweisG sind eine feste Checkliste ohne Bewertungsspielraum.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - Regelanwendung prüfbar. Einspruch bei fehlerhafter Datenbasis oder falscher Regelversion.
Durchführungsweg vorschlagen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds? KI-Agent Mitarbeiter
Der Agent schlägt nach Mitarbeiterprofil einen Weg mit Konfidenz vor, ohne ihn final festzulegen.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - vollständig dokumentiert, durch Menschen überprüfbar, Einspruch über formalen Prozess.
Anfechtbar durch: Mitarbeiter
Sonderfall markieren Liegt eine Altzusage, ein Versorgungsausgleich oder ein Fall über der Bemessungsgrenze vor? KI-Agent
Der Agent erkennt den Sonderfall als Indikator und kennzeichnet ihn für eine menschliche Prüfung.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - vollständig dokumentiert, durch Menschen überprüfbar, Einspruch über formalen Prozess.
Opting-out-Eignung einschätzen Eignet sich ein Optionssystem nach BRSG II für diesen Betrieb? KI-Agent
Der Agent gibt eine begründete Einschätzung zur Eignung, die betriebspolitische Entscheidung bleibt beim Unternehmen.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - vollständig dokumentiert, durch Menschen überprüfbar, Einspruch über formalen Prozess.
Mitbestimmung einholen Stimmt der Betriebsrat der Ausgestaltung zu? Mensch
Die Zustimmung nach Paragraph 87 BetrVG ist qua Gesetz eine menschliche Entscheidung.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Mitarbeiterwahl treffen Wie viel wandelt der Mitarbeiter um und auf welchem Weg? Mensch
Die Wahl von Umwandlungshöhe und Durchführungsweg trifft allein der Mitarbeiter selbst.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Gesundheitsdaten freigeben Willigt der Mitarbeiter in die Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten ein? Mensch
Die Einwilligung nach Artikel 9 DSGVO ist höchstpersönlich und nicht delegierbar.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Sonderfall freigeben Wie wird der individuelle Versorgungsausgleich oder Hochverdienerfall entschieden? Mensch
Die abschließende Bewertung echter Sonderfälle bleibt der menschlichen Freigabe vorbehalten.
Entscheidungsakte
Anfechtbar: Ja - über Vorgesetzten, Betriebsrat oder formalen Einspruch.
Entscheidungsakte und Anfechtbarkeit
Jede Entscheidung, die dieser Agent trifft oder vorbereitet, wird in einer vollständigen Entscheidungsakte dokumentiert. Betroffene Mitarbeitende können jede einzelne Entscheidung einsehen, nachvollziehen und anfechten.
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Prozess analysieren lassenGovernance-Hinweise
Bewertung
Voraussetzungen
- Zugriff auf die Benefits-Stammdaten und Entgeltumwandlungsvereinbarungen im führenden HR-System
- Eine getrennte Datenstrecke für Gesundheitsangaben direkt zwischen Mitarbeiter und Versicherer
- Klar dokumentierte Verteilungsgrundsätze als Grundlage der Betriebsratsbeteiligung
- Wo ein Betriebsrat besteht: eine Betriebsvereinbarung zur Ausgestaltung der Benefits (Paragraph 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG)
- Die aktuellen Rechengrößen für Steuer- und Beitragsgrenzen als gepflegte Konfiguration
Infrastruktur-Beitrag
Was diese Erstbewertung enthält: 9 Slides für Ihr Führungsteam
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- 1
Titelfolie - Prozessname, Entscheidungspunkte, Automatisierungspotenzial
- 2
Executive Summary - FTE-Freisetzung, Kosten pro Vorgang vorher/nachher, Break-Even-Datum, Kosten des Wartens
- 3
Ausgangslage - Transaktionsvolumen, Fehlerkosten, Wachstumsszenario mit FTE-Vergleich
- 4
Lösungsarchitektur - Mensch - Regelwerk - KI-Agent mit konkreten Entscheidungspunkten
- 5
Governance - EU AI Act, Betriebsrat (§87 BetrVG), Audit Trail - mit Ampelstatus
- 6
Risikoanalyse - 5 Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und Gegenmaßnahme
- 7
Roadmap - 3-Phasen-Plan mit konkreten Kalenderdaten und Go/No-Go
- 8
Business Case - 3-Szenarien-Vergleich (Nichtstun/Neueinstellung/Automatisierung) plus 3×3-Sensitivitätsmatrix
- 9
Diskussionsvorschlag - Konkrete nächste Schritte mit Zeitplan und Verantwortlichkeiten
Enthält: 3-Szenarien-Vergleich
Nichtstun vs. Neueinstellung vs. Automatisierung - mit Ihrem Gehaltsniveau, Ihrer Fehlerquote und Ihrem Wachstumsplan. Die eine Slide, die Ihr CFO als erstes sehen will.
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Stundensatz: Jahresgehalt (Ihre Eingabe) × 1,3 AG-Anteil ÷ 1.720 Jahresarbeitsstunden
Einsparung: Vorgänge × 12 × Automatisierungsrate × Minuten/Vorgang × Stundensatz × Economic Factor
Qualitäts-ROI: Fehlerreduktion × Vorgänge × 12 × EUR 260/Fehler (APQC Open Standards Benchmarking)
FTE: Eingesparte Stunden ÷ 1.720 Jahresarbeitsstunden
Break-Even: Benchmark-Investition ÷ monatliche Gesamteinsparung (Effizienz + Qualität)
Neueinstellung: Jahresgehalt × 1,3 + EUR 12.000 Recruiting pro FTE
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Benefits-Enrollment-Agent
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Abwesenheits-Agent
Elternzeit, Sabbatical, Sonderurlaub - Anträge prüfen, Fristen steuern, Vertretungen koordinieren.
Merit-Cycle-Governance-Agent
Jede Gehaltsrunde wird zur auditierbaren Entscheidungskette: Compa-Ratio-Validierung und Equity-Audit machen Ungleichbehandlung sichtbar, während die finale Vergütungs-Entscheidung beim Menschen bleibt - statt Spreadsheet-Ping-Pong, das den Gender-Pay-Gap erst im Klagefall offenlegt.
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