KI-Modelle über einen Vertrag beziehen
Wer schon weiß, was er braucht, soll es bestellen können, ohne vorher ein Projekt zu beauftragen. 68 Modelle, ein Auftragsverarbeitungsvertrag, Token zum Einkaufspreis.
Auswahl aus über 5.000 Projekten in 25 Jahren Softwareentwicklung
Es gibt einen Kundentyp, den die meisten KI-Anbieter falsch behandeln: den IT-Leiter, der genau weiß, was er will. Er braucht keine Prozessanalyse und keinen Workshop. Er braucht einen vertraglich sauberen Zugang zu leistungsfähigen Modellen, dokumentierte Datenwege und eine Abrechnung, die seine Beschaffung durchwinkt. Wer ihn ins Projektgeschäft umlenkt, verliert ihn - er kauft dann beim Hyperscaler.
Deshalb gibt es diesen Weg: Modelle über uns beziehen, ohne ein Projekt zu beauftragen. Ein Vertrag, 68 Modelle, Token zum Einkaufspreis. Was Sie damit bauen, bleibt Ihre Sache.
Was der Zugang umfasst
| Bestandteil | Was drinsteckt |
|---|---|
| Modelle | 68 Modelle von 21 Anbietern in sieben Fähigkeitsklassen - von Dokumenten-Zusammenfassung über Vertragsanalyse bis Datenextraktion aus Belegen |
| Vertragslage | Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO für alle Modelle statt einer je Anbieter, mit Subprozessor-Verzeichnis und Transfer-Baustein, wo eine Drittland-Exposition besteht |
| Datenwege | Je Modell dokumentiert: Verarbeitungsregion, Drittland-Exposition, Nutzung der Eingaben zum Training. Nachlesbar vor dem Gespräch, nicht erst im Vertrag |
| Protokoll | Audit-Trail über jeden Modell-Aufruf - wer, wann, welches Modell, welche Aufgabe. Ohne Klartext der Inhalte |
| Abrechnung | Grundgebühr 99 bis 299 € im Monat je nach Volumen und Support-Umfang, Token zum Einkaufspreis ohne Aufschlag |
Die Fähigkeitsklassen sind nach Aufgaben geschnitten, nicht nach Anbietern: Für eine Vertragsanalyse taugen andere Modelle als für die Extraktion von Rechnungsdaten oder für Korrespondenz. Welche das jeweils sind, führt der Katalog - und er nennt auch, welches Modell für eine Aufgabe nicht geeignet ist.
Warum ein Vertrag statt zwanzig
Der Aufwand beim Modell-Bezug liegt nicht im Einkauf, sondern in der Wiederholung. Jeder Anbieter bringt seinen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag mit, seine eigene Subprozessor-Liste, seine eigene Regelung zur Trainings-Nutzung, sein eigenes Abrechnungsmodell und seine eigene Kündigungsfrist. Bei zwei Anbietern ist das überschaubar. Bei sechs bindet es eine halbe Stelle im Datenschutz.
Dazu kommt die Geschwindigkeit, mit der sich der Markt bewegt. Ein Modell, das heute die beste Wahl für eine Aufgabe ist, kann in einem halben Jahr abgekündigt oder überholt sein - allein im laufenden Jahr betrifft das mehrere der gängigen Modelle. Wer je Anbieter einen eigenen Vertrag hält, macht aus jedem Wechsel eine Beschaffung. Über einen Rahmenvertrag ist er eine Konfigurationsänderung.
Der dritte Punkt ist die Kostenseite: Ein Routing, das einfache Anfragen auf günstigere Modelle legt und nur die schwierigen auf das teuerste, senkt den Verbrauch um 40 bis 60 Prozent. Das setzt voraus, dass mehrere Modelle unter demselben Vertrag erreichbar sind - sonst ist die Ersparnis durch den Vertragsaufwand aufgezehrt.
Wann dieser Weg der richtige ist - und wann nicht
Passt
- Sie haben eine Anwendung oder ein Portal, in das die KI hineinsoll - Sie brauchen den Zugang, nicht die Software.
- Ihre Entwicklung arbeitet mit einer API und braucht kein zweites Fenster für die Nutzer.
- Sie wollen mehrere Modelle gegeneinander testen, bevor Sie sich festlegen.
- Ihre Rechtsabteilung will einen Vertragspartner, nicht sechs.
Passt nicht
- Die KI soll in Prozesse eingreifen - SAP, DATEV, Dokumenten-Management. Das ist Integrationsarbeit.
- Sie brauchen Agenten mit Entscheidungsprotokoll und Freigabe-Workflow. Dafür gibt es den Decision Layer.
- Ihre Nutzer sollen eine fertige Oberfläche bekommen. Dann ist die Chat-Oberfläche der Weg.
- Sie verarbeiten Mandats- oder Patientendaten. Dann gilt die Vertragskette nach § 203 StGB, die über diesen Rahmen hinausgeht.
Die vier Wege schließen einander nicht aus. Der Modell-Bezug ist die Grundlage: Wer damit anfängt und später Agenten oder eine Oberfläche dazunimmt, wechselt nicht den Anbieter, sondern erweitert den Vertrag.
Was wir nicht versprechen
Kein Modell ist von allem freigestellt. Wo ein US-Konzern in der Kette bleibt, bleibt seine Rechtslage bestehen - auch bei europäischer Verarbeitungsregion. Wir machen das je Modell sichtbar, statt es hinter dem Wort „EU-Hosting" verschwinden zu lassen. Wenn Ihre Anforderung lautet „kein Zugriff durch Nicht-EU-Recht", führt der Weg über in Europa betriebene offene Modelle, und der Katalog sagt, welche das sind.
Der Zugang ersetzt keine Datenschutz-Folgenabschätzung. Wir liefern die Bausteine dafür - Verarbeitungsregion, Subprozessoren, Transfer-Grundlage, Protokollierung. Die Bewertung Ihres konkreten Verarbeitungszwecks bleibt bei Ihnen, weil nur Sie ihn kennen.
Und der Preis hat eine Grenze. Die Token gehen zum Einkaufspreis durch, die Grundgebühr trägt den Rahmen. Wer sehr große Volumina fährt, kommt beim Anbieter direkt irgendwann günstiger weg - dann sagen wir das und rechnen es mit Ihnen durch. Was Sie dabei aufgeben, ist der eine Vertrag.
Häufige Fragen zum Modell-Bezug
Was kostet der Zugang?
Warum nicht direkt beim Anbieter kaufen?
Welche Modelle sind dabei?
Bleiben die Daten in der EU?
Wann reicht der reine Modell-Bezug nicht?
Zugang einrichten
Wir klären in einem Gespräch, welche Modelle zu Ihren Aufgaben passen und welcher Vertragsrahmen für Ihre Datenlage nötig ist. Danach bekommen Sie den Zugang - kein Projekt, keine Mindestlaufzeit über die Grundgebühr hinaus.
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