203er-Modellkatalog
Grok für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger
Modell von xAI. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.
Was ist Grok?
Grok ist über die Verknüpfung mit X vor allem für tagesaktuelle Fragen bekannt und in Deutschland niedrigschwellig verfügbar - deshalb begegnet es im Berufsalltag als Schatten-KI, kaum aber als geprüftes Werkzeug. Geführt wird es, damit die Antwort auffindbar ist: Für Berufsgeheimnisse existiert kein tragfähiger Bezugsweg. Direkt beim Hersteller fehlen nach öffentlicher Quellenlage alle vier Bausteine - Auftragsverarbeitungsvertrag, europäische Verarbeitung, Speicherfreiheit und die Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB -, und das Training auf Nutzereingaben ist dort der Regelfall, nicht die Ausnahme. Mehrere europäische Aufsichtsbehörden führen dazu Verfahren.
Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.
Nicht für Berufsgeheimnisträger verfügbar
Grok führen wir nicht: Geführt wird es, damit die Antwort auffindbar ist: Für Berufsgeheimnisse existiert kein tragfähiger Bezugsweg. Direkt beim Hersteller fehlen nach öffentlicher Quellenlage alle vier Bausteine - Auftragsverarbeitungsvertrag, europäische Verarbeitung, Speicherfreiheit und die Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB -, und das Training auf Nutzereingaben ist dort der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Die Begründung je geprüftem Bezugsweg steht in der Statustabelle weiter unten - die Zeilen bleiben bewusst sichtbar, damit die Einordnung nachvollziehbar ist.
203er-Status
Der Status gilt für den Bezug über uns. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.
- Status über uns
- Über uns nicht beziehbar
- Berufsrechtliche Einordnung
- Nicht darstellbar.
Preisklasse: nicht angeboten - dieses Modell führen wir nicht.
Dieses Modell bleibt bewusst im Katalog: Sie sollen wissen, dass es über uns keinen Weg dafür gibt - und warum.
Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz
Stärken
- Sehr niedrige Einstiegshürde und tagesaktuelle Informationen
- Im Alltag präsent - deshalb gehört die Frage beantwortet statt ignoriert
Grenzen
- Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine EU-Verarbeitung, keine Speicherfreiheit, keine § 203-Verpflichtung
- Training auf Nutzereingaben ist der Regelfall - genau der von der BRAK benannte Bruchpunkt
- Laufende Verfahren europäischer Aufsichtsbehörden machen den Weg auch prognostisch unsicher
Wofür wir Grok empfehlen
Grok ist keiner der sieben geführten Aufgabenklassen zugeordnet — die decken die Büroarbeit einer Kanzlei ab, von der Vertragsanalyse bis zum Schriftsatz-Entwurf. Was dieses Modell leistet, steht oben in der Beschreibung; ob und über welchen Weg es zu beziehen ist, sagt der Produkt-Status auf dieser Seite.
Und im Produkt?
Dieses Modell ist nicht Teil des Modellangebots der Kanzlei-Instanz auf veryai.de; der hier geprüfte Bezugsweg steht über die Gosign-Angebotsstufen offen.
Auf veryai.de: was Grok in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.
Woher die Einordnung stammt
Jede Aussage auf dieser Seite ist gegen die Dokumentation des jeweiligen Herstellers und Plattform-Anbieters geprüft, mit Fundstelle und Abrufdatum. Stand der Bewertung: 2026-07-25. Die Belege je Aussage legen wir gegenüber der Kanzlei vollständig offen - das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 vor der Beauftragung verlangt.
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Grok
Ist Grok für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?
Wie beziehen Kanzleien Grok?
Was kostet Grok für Kanzleien?
Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?
Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.
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