203er-Modellkatalog
Grok für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger
Modell von xAI. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.
Was ist Grok?
Grok ist über die Verknüpfung mit X vor allem für tagesaktuelle Fragen bekannt und in Deutschland niedrigschwellig verfügbar - deshalb taucht es im Kanzleialltag als Schatten-KI auf, kaum aber als geprüftes Werkzeug. Für Berufsgeheimnisträger führen wir es, damit die Antwort auffindbar ist: Es gibt derzeit keinen Bezugsweg, über den Mandatsdaten hier vertretbar wären.
Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.
Nicht für Berufsgeheimnisträger verfügbar
Grok führen wir nicht: Für Grok fehlen nach der öffentlichen Quellenlage alle vier Bausteine, die eine Kanzlei braucht: kein Auftragsverarbeitungsvertrag für Unternehmen, keine europäische Datenresidenz, keine Speicherfreiheits-Zusage und keine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB. Das Training auf Nutzereingaben ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Mehrere europäische Aufsichtsbehörden führen dazu Verfahren.
Die Begründung je geprüftem Bezugsweg steht in der Statustabelle weiter unten - die Zeilen bleiben bewusst sichtbar, damit die Einordnung nachvollziehbar ist.
203er-Status je Bezugsweg
Jede Statuszeile gilt für genau eine Kombination aus Modell und Bezugsweg. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.
| Bezugsweg | 203er-Status | Bedingung und Einordnung | Datenregion | Drittland-Exposition |
|---|---|---|---|---|
| Direktbezug beim Hersteller (Geschäftskunden) | ungedeckt | Für Grok fehlen nach der öffentlichen Quellenlage alle vier Bausteine, die eine Kanzlei braucht: kein Auftragsverarbeitungsvertrag für Unternehmen, keine europäische Datenresidenz, keine Speicherfreiheits-Zusage und keine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB. Das Training auf Nutzereingaben ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Mehrere europäische Aufsichtsbehörden führen dazu Verfahren. Nicht darstellbar. | USA | Ja |
Preisklasse: nicht angeboten - dieses Modell führen wir nicht.
Zeilen mit Status „ungedeckt" bleiben bewusst sichtbar: Sie dokumentieren mit Begründung, welche Kombination wir nicht anbieten.
Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz
Stärken
- Sehr niedrige Einstiegshürde und tagesaktuelle Informationen
- Im Alltag präsent - deshalb gehört die Frage beantwortet statt ignoriert
Grenzen
- Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine EU-Verarbeitung, keine Speicherfreiheit, keine § 203-Verpflichtung
- Training auf Nutzereingaben ist der Regelfall - genau der von der BRAK benannte Bruchpunkt
- Laufende Verfahren europäischer Aufsichtsbehörden machen den Weg auch prognostisch unsicher
Und im Produkt?
Dieses Modell ist nicht Teil des Modellangebots der Kanzlei-Instanz auf veryai.de; der hier geprüfte Bezugsweg steht über die Gosign-Angebotsstufen offen.
Auf veryai.de: was Grok in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.
Quellen und Abrufdaten
- Analyse der Grok-Datenschutzlage 2026: kein Enterprise-Vertragsrahmen, keine EU-Datenresidenz, laufende Verfahren europäischer Aufsichtsbehörden (sonomos.ai) (Abruf 2026-07-25)
Häufige Fragen zu Grok
Ist Grok für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?
Über welchen Bezugsweg beziehen Kanzleien Grok?
Was kostet Grok für Kanzleien?
Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?
Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.
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