KI mit Gesundheitsdaten in der privaten Versicherung
Warum die Schweigepflicht des § 203 StGB auch Ihr Haus trifft, welche Verträge dazugehören und wie Sie Ihren Anbieter prüfen. Kostenlos als PDF.
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Für die private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung gilt § 203 StGB ohne Kammer: Ihre Beschäftigten stehen im Täterkreis des § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB, eine berufsrechtliche Auslagerungsnorm wie in den Kammerberufen gibt es nicht. Die Leitplanken kommen aus anderen Rechtsgebieten - Strafrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und, weil Ihr Haus beaufsichtigt ist, dem Aufsichtsrecht mit VAG und DORA. Und der Maßstab für die KI-Governance selbst kommt von der Aufsicht und aus der eigenen Branche.
Dieser Leitfaden ordnet sie ein, benennt die Art.-9-Ebene, die keine Vertragskette ersetzt, und hält daneben, was ein konkreter Bezugsweg liefern muss. Am Ende steht ein Prüfpfad mit fünfzehn Fragen, den Sie Ihrem Anbieter vorlegen können.
Was in dem Heft steht
| Kapitel | Inhalt |
|---|---|
| Die Antwort auf einer Seite | Die Kernaussage, die vier Aussagen, auf denen sie beruht, und die vier Schritte bis zum Betrieb. Wer nur diese Seite liest, hat die Antwort. |
| 1. Ausgangslage | Warum die Prüfung eine vertragsrechtliche ist und keine technische - und warum die Lage selten „noch keine KI“ lautet. |
| 2. Woran Sie stattdessen gemessen werden | § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB, Art. 9 DSGVO und die aufsichtsrechtliche Ebene aus VAG und DORA. |
| 3. § 203 StGB | Absatz 1, 3 und 4, die Einordnung als Vorsatz- und Antragsdelikt und die offene Frage, wie streng die Erforderlichkeit zu lesen ist. |
| 4. Vom Entschluss zum Betrieb | Wie das Team an eine Oberfläche kommt, wie sich eigene Infrastruktur, begleiteter Betrieb und fertige Plattform unterscheiden - und woher die Modelle kommen, wenn Sie selbst betreiben. |
| 5. Die Vertragskette | Vier Dokumente, vier Zwecke - und warum ein Auftragsverarbeitungsvertrag die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht ersetzt. |
| 6. Die Bezugswege | Wer die Inferenz betreibt, was die Vertragslinie trägt und was bei jedem Weg offen bleibt. |
| 7. Prüfpfad | Die Fragen an Ihren Anbieter, zum Abhaken und Vorlegen. Eine Fragenliste, keine Subsumtion. |
| 8. Was wir nicht behaupten | Vier offengelegte Grenzen - darunter die gerichtlich ungeklärte Auslegung und die CLOUD-Act-Exposition. |
| 9. Fundstellen | Jede Rechtsaussage zum Nachschlagen; wo wir eine Auffassung wiedergeben statt geltendes Recht, steht es dabei. |
Ein Befund vorweg
Für Unternehmen der privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung existiert keine berufsrechtliche Auslagerungsnorm. Die Kammerberufe haben eine - § 43e BRAO in der Anwaltschaft, § 26a BNotO im Notariat -, hier gibt es dazu keine Entsprechung.
Das ist keine Entwarnung, und es heißt nicht, dass gar kein Maßstab existierte - er kommt aus dem Aufsichts- und Datenschutzrecht und aus der Selbstbindung der Branche. Wo die Berufsnorm schweigt, ist der Weg ins Ausland nicht frei, sondern nur anders geregelt: Für Dienstleister außerhalb der EU gelten die Art. 44 ff. DSGVO mit Transfer-Instrument und Folgenabschätzung des Transfers, bei US-Anbietern kommt der CLOUD Act als eigener Abwägungspunkt hinzu. Und weil es um Gesundheitsdaten geht, steht Art. 9 DSGVO als eigenständige Ebene daneben. Die Prüfung fällt nicht weg - sie wechselt das Rechtsgebiet und wird im Haus verantwortet.
Häufige Fragen zum Leitfaden
Für wen ist dieser Leitfaden?
Was steht drin, das ich nicht bei einer Kammer bekomme?
Löst der Leitfaden die Art.-9-Frage für Gesundheitsdaten?
Gilt die anwaltliche Auslandsschranke auch für uns?
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