Woran Sie ein belastbares 203er-Angebot erkennen
Acht Punkte, acht Belegformen: Diese Prüfliste macht aus dem Anbieter-Satz „wir sind § 203-konform“ eine prüfbare Frage nach Dokumenten und Nachweisen. Frei zugänglich, ohne Registrierung, druckfreundlich.
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So nutzen Sie diese Liste
Der Markt für „§ 203-konforme" KI-Angebote wächst schneller als seine Belege: In unserem eigenen Markt-Screening vom 22.07.2026 hatten rund 8 von rund 25 geprüften Anbietern im DACH-Markt überhaupt ein belastbares Vertragsartefakt. Die Antwort darauf ist kein Misstrauen, sondern eine Methode: Stellen Sie jede der acht Fragen - und lassen Sie sich die Antwort als Dokument oder Konfigurations-Nachweis zeigen, nicht als Satz. Jeder Punkt nennt dafür die Belegform und die typische Stolperfalle.
Die Messlatte dahinter, transparent benannt: ein berufsrechts- und § 203-konformer Bezugsweg nach der DAV-Linie (SN 32/2025); gerichtlich nicht abschließend geklärt. Die konservativere BRAK-Linie (Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt) nennen wir mit - und für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Notariat sind die eigenen Normen und Kammer-Linien maßgeblich (§ 62a StBerG, § 50a WPO, § 18 BNotO). Die dogmatische Herleitung jedes Punkts steht im Erklärstück Die 203er-Kette: Acht Glieder zwischen Mandat und Modell - diese Seite ist seine Werkzeug-Form.
Die 8-Punkte-Prüfliste
☐ 1. Gibt es einen KI-spezifischen AVV nach Art. 28 DSGVO?
Woran Sie es erkennen: Der AVV ist vor Vertragsschluss einsehbar und behandelt Prompt-Inhalte als eigene Datenkategorie, regelt Logging-Policy und Umgebungstrennung - nicht nur die Standard-SaaS-Klauseln.
Stolperfalle: Ein generischer SaaS-AVV ohne KI-Bezug - oder die Behauptung, der AVV sei bereits die § 203-Absicherung. Er ist Punkt 1 von 8, nicht die Antwort auf alles.
☐ 2. Existiert eine eigenständige Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB?
Woran Sie es erkennen: Eine eigenständige Urkunde, die die mitwirkenden Personen des Dienstleisters zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die Strafbarkeit nach § 203 StGB belehrt - als Dokument, einsehbar VOR Vertragsschluss und vor jeder Registrierung.
Stolperfalle: DSGVO-übliche Vertraulichkeitsklauseln („unsere Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet") als Ersatz - sie sind arbeitsrechtlich, nicht strafrechtlich unterlegt. Zweite Stolperfalle: die Urkunde gibt es „nach Vertragsschluss".
☐ 3. Ist die Subunternehmer-Kette vollständig benannt - und jede Station verpflichtet oder nachweisbar ohne Klartext-Zugriff?
Woran Sie es erkennen: Eine benannte, aktuelle Subprozessoren-Liste mit Änderungsmitteilung, die auch den Cloud-Provider und den Modell-Betreiber hinter dem Anbieter ausweist.
Stolperfalle: Die Kette endet beim Vertragspartner. Besonders prüfwürdig bei Google-basierten Setups: Google bietet keine § 203-Verschwiegenheits-Zusatzvereinbarung an, nur das Cloud Data Processing Addendum - diese Lücke muss der Anbieter in seiner eigenen Kette kompensieren und das auch offen sagen.
☐ 4. Steht der Anbieter selbst als verpflichtetes Glied in der Kette?
Woran Sie es erkennen: Nachweis, dass das eigene Personal nach § 203 Abs. 4 StGB verpflichtet und belehrt ist, plus eine beschriebene No-Human-Access-Architektur (Pseudonymisierung, klartextfreier Audit-Trail, protokollierte Ausnahmen).
Stolperfalle: Der Anbieter definiert sich aus der Kette heraus („wir sehen die Daten ja nicht") - oder verkauft die Redaktions-Schicht als Erfüllungsbedingung. Pseudonymisierung ist Datenminimierung und zweite Verteidigungslinie; die rechtliche Linie tragen Verpflichtung und Vertragskette.
☐ 5. Nennt der Anbieter den konkreten EU-Deployment-Typ - oder nur den Kontinent?
Woran Sie es erkennen: Ein Konfigurations-Nachweis mit dem konkreten Deployment-Typ: bei Azure OpenAI die EU Data Zones (EU-only-Processing), bei Google-basierten Setups EU-Endpunkt, deaktiviertes Caching und dokumentierte No-Persistence-Konfiguration.
Stolperfalle: „Läuft in der EU" als Marketing-Satz: Ein Standard-Global-Deployment in einer EU-Region kann die Verarbeitung global routen - die Region ist nicht der Deployment-Typ.
☐ 6. Sind Drittlandtransfer UND berufsrechtliche Auslandsschranke als getrennte Prüfungen beantwortet?
Woran Sie es erkennen: Ein Transfer Impact Assessment (TIA) mit DPF-Status je Anbieter in der Kette - und zusätzlich eine Antwort auf die Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO): Dienstleister im Ausland nur bei vergleichbarem Geheimnisschutz.
Stolperfalle: Beide Prüfungen in einem Satz verrührt - oder die Auslandsschranke fehlt ganz, weil nur eine DSGVO-Checkliste abgearbeitet wurde. US-Sub-Processing kann trotz Standardvertragsklauseln berufsrechtlich unzulässig sein. Und „CLOUD-Act-frei" darf nur behaupten, wer strukturell keinen US-Konzern in der Kette hat.
☐ 7. Gibt es einen vertraglichen Training-Ausschluss und eine Fristen-Matrix pro Datenart?
Woran Sie es erkennen: Vertrag plus Konfigurations-Nachweis: kein Training auf Ihren Eingaben, und für jede Datenart eine definierte Frist (Auszug der Matrix unten). Die konkreten Fristen je Modell-Weg gehören in den Modellkatalog des Anbieters, nicht in eine Fußnote.
Stolperfalle: Mündliche Zusagen statt Vertragstext - und verschwiegene Ausnahmen: Bestimmte Premium-Modellklassen sind über Cloud-Plattformen nur mit 30-Tage-Prompt-Retention und verpflichtender Datenweitergabe an den Modell-Anbieter verfügbar und damit für Berufsgeheimnisträger-Workloads ausgeschlossen, unabhängig von der Modell-Qualität.
☐ 8. Liefert der Anbieter Muster für Mandanteneinwilligung und Transparenzhinweis mit?
Woran Sie es erkennen: Muster-Dokumente für die ausdrückliche Einwilligung (§ 62a StBerG, § 50a WPO; anwaltlich § 43e Abs. 5 BRAO bei einzelmandatsbezogener Beauftragung) und für die Transparenzinformation nach Art. 13/14 DSGVO - plus Zulieferbausteine für Ihre DSFA nach Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO.
Stolperfalle: Der Anbieter schweigt zur Einwilligungsfrage und lässt seine Kunden das schwierigste Glied allein lösen. Eine Muster-Mandanteneinwilligung samt Transparenzhinweis ist Bestandteil des Gosign-203er-Vertragskits, das frei einsehbar ist (v0.4, intern mehrstufig rechtsgeprüft; die externe anwaltliche Freigabe steht aus) - als Muster zur anwaltlichen Einzelfall-Anpassung, ohne Gewähr.
Auszug: die Fristen-Matrix zu Punkt 7
Vier Datenarten, vier Anforderungen - lassen Sie sich zeigen, wo jede davon im Vertrag oder in der Konfiguration steht:
| Datenart | Anforderung an die Frist | Warum |
|---|---|---|
| Klartext-Eingaben (Prompts, Dokumente) | Transient - keine Persistenz über die Verarbeitung hinaus | Kern des No-Persistence-Arguments beider Rechtslinien |
| Pseudonym-Mappings | TTL-gebunden mit definierter Löschfrist | Die Wieder-Einsetzung braucht den Schlüssel nur begrenzt |
| Audit-Protokoll (klartextfrei) | GoBD-orientierte Aufbewahrung | Nachweisbarkeit ohne Geheimnis-Inhalt |
| Vertrags- und Abrechnungsdaten | Gesetzliche Fristen (HGB/AO) | Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht |
Acht Ja sind ein Anfang - so geht es weiter
Kann ein Anbieter alle acht Punkte mit Dokumenten und Nachweisen belegen, haben Sie eine tragfähige Grundlage - dann beginnt die Einordnung, welcher Bezugsweg zu Ihrer Organisation passt. Drei Wege dafür:
Die Rechtslage und Bezugswege im Überblick
Die Einstiegsseite KI für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB) ordnet Rechtslinien, Berufsgruppen und die Bezugsweg-Treppe ein.
Die Herleitung hinter jedem Punkt
Das Erklärstück Die 203er-Kette vertieft jedes Glied mit Dogmatik, Quellen und der Prüftabelle - diese Prüfliste ist seine komprimierte Werkzeug-Form.
Anbieter-Typen im Vergleich
Wie sich die Angebots-Typen am Markt strukturell unterscheiden - und an welchen Punkten dieser Liste sie typischerweise scheitern - zeigt der Vergleich der 203er-Anbieter-Typen. Wo Ihre eigene Organisation steht, beantwortet der 203-Readiness-Check in 10 Fragen, Ergebnis sofort.
Diese Prüfliste prüft Belegbarkeit, keine Qualitätsurteile - und sie ist keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Prüfung des Einzelfalls obliegt dem Berufsträger bzw. seinen rechtlichen Beratern; die strafrechtliche Einordnung automatisierter KI-Verarbeitung ist gerichtlich nicht abschließend geklärt.
Häufige Fragen zur Prüfliste
Reicht ein AVV nach Art. 28 DSGVO als § 203-Nachweis?
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter einen Punkt nicht belegen kann?
Darf ich die Prüfliste ausdrucken und in der Kanzlei verwenden?
Ist diese Prüfliste eine Rechtsberatung?
Prüfliste gegen ein konkretes Angebot halten?
Wir gehen die acht Punkte gegen Ihr geplantes oder laufendes Setup durch - Bezugsweg, Verträge, Deployment-Typ. Als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.
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