EU AI Act ready. Ihre Infrastruktur. EU-first.
Drei Architektur-Entscheidungen. Nicht verhandelbar.
Gosign AI Agents sind keine SaaS-Produkte mit EU-Label. Sie sind von Grund auf für das anspruchsvollste Regulierungsumfeld der Welt gebaut: deutsches Arbeitsrecht, EU AI Act, DSGVO. Jede Entscheidung Ihres Agents hält vor dem Betriebsrat, vor dem BAG und vor der Aufsichtsbehörde stand.
Auswahl aus über 5.000 Projekten in 25 Jahren Softwareentwicklung
EU AI Act ready
Jede Agent-Entscheidung nachvollziehbar. Für den Betriebsrat. Für die Aufsicht. Für Sie.
HR-Agents fallen unter Artikel 6 des EU AI Act: Beschäftigungskontext bedeutet Hochrisiko-Einstufung. Die zentrale Frage ist nicht ob, sondern wie jede Entscheidung dokumentiert wird - wer hat entschieden, warum, mit welchem Confidence-Score.
Gosign-Agents machen jede Entscheidung transparent - architektonisch, nicht nachträglich:
- Art. 9 Risikomanagement - Der Decision Layer definiert für jeden Prozessschritt vorab: Mensch, Regelwerk oder KI. Risikobewertung ist kein Audit-Projekt, sondern Architektur.
- Art. 12 Aufzeichnungspflichten - Jede Agent-Entscheidung im Audit Trail: Was wurde entschieden, welche Regel griff, welcher Confidence-Score.
- Art. 13 Transparenz - Der Betriebsrat kann über das Auditor-Portal jede Entscheidung nachvollziehen - ohne IT-Abteilung, ohne Datenbankzugriff.
- Art. 14 Menschliche Aufsicht - Human-in-the-Loop als Architekturprinzip, nicht als optionales Feature. Der Mensch bleibt dort im Prozess, wo Betriebsrat, Arbeitsrecht oder Diskriminierungsrisiko es verlangen.
Entscheidungstransparenz ist kein nachträgliches Compliance-Projekt. Sie ist im Decision Layer eingebaut - ab dem ersten Pilot.
Vertiefung: Warum der EU AI Act weltweit gilt - und was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Ihre Infrastruktur
In Ihrem Rechenzentrum. Unter Ihrer Kontrolle.
Gosign AI Agents sind kein SaaS-Produkt. Sie laufen in Ihrer Infrastruktur - ob On-Premises, Private Cloud oder Hybrid. Daten verlassen Ihre Systeme nicht.
Das ist keine Philosophie-Frage. Es ist eine Betriebsrats-Frage: Kein Betriebsrat in Deutschland wird einer Lösung zustimmen, bei der Mitarbeiterdaten auf US-Servern verarbeitet werden. Self-Hosting ist die Voraussetzung für die Betriebsvereinbarung.
Quellcode
Voller Zugang. Sie können den Agent jederzeit ohne Gosign weiterbetreiben. Kein Vendor-Lock-in.
Modell-agnostisch
Sie wählen das LLM - nicht wir. OpenAI, Anthropic, lokale Modelle. Kein Lock-in auf einen Anbieter.
DSGVO nativ
Datenresidenz als Architekturentscheidung. Nicht als nachträgliches Feature. Keine Daten verlassen Ihre Infrastruktur.
EU-first
Kein US-Produkt mit EU-Patch. EU-Regulierung ist die Baseline.
Die meisten AI-Produkte werden für den US-Markt gebaut und nachträglich an EU-Regulierung angepasst. DSGVO als Checkbox, Mitbestimmung als kulturelles Kuriosum, Datenresidenz als optionales Feature.
Gosign-Agents sind umgekehrt gebaut: Daten bleiben in Ihrer Infrastruktur - keine US-Cloud-Abhängigkeit. DSGVO ist Architekturprinzip, nicht Checkbox. Wer das härteste Regulierungsumfeld erfüllt, erfüllt jedes andere auch - ob AT, CH oder weitere EU-Länder.
Das bedeutet konkret:
- Keine US-Cloud-Abhängigkeit. Daten bleiben in Ihrer Infrastruktur - kein CLOUD Act, kein Schrems-III-Risiko, keine Transferproblematik.
- DSGVO als Architekturprinzip, nicht als nachträgliche Anpassung. Datenresidenz, Löschkonzepte und Zugriffskontrollen sind in der Architektur verankert.
- Tarifverträge als deterministische Regeln im Decision Layer. IG Metall, IG BCE, ver.di, TVöD - jeder Tarifvertrag wird als Regelwerk implementiert, nicht als Freitextfeld.
Vertiefung: Shadow AI im Unternehmen - Governance statt Verbot
Vertiefung im Agent Briefing (Gosign Magazin)
Häufige Fragen
Warum kein SaaS-Modell?
Gilt der EU AI Act für HR-Agents?
Was bedeutet EU-first konkret?
Kann der Betriebsrat Agent-Entscheidungen nachvollziehen?
Architektur-Entscheidungen besprechen
EU AI Act, Self-Hosting, EU-first - in 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie die Architektur Ihre Compliance-Anforderungen erfüllt.