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EU AI Act ready. Ihre Infrastruktur. EU-first.

Drei Architektur-Entscheidungen. Nicht verhandelbar.

Gosign AI Agents sind keine SaaS-Produkte mit EU-Label. Sie sind von Grund auf für das anspruchsvollste Regulierungsumfeld der Welt gebaut: deutsches Arbeitsrecht, EU AI Act, DSGVO. Jede Entscheidung Ihres Agents hält vor dem Betriebsrat, vor dem BAG und vor der Aufsichtsbehörde stand.

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EU AI Act ready

Jede Agent-Entscheidung nachvollziehbar. Für den Betriebsrat. Für die Aufsicht. Für Sie.

HR-Agents fallen unter Artikel 6 des EU AI Act: Beschäftigungskontext bedeutet Hochrisiko-Einstufung. Die zentrale Frage ist nicht ob, sondern wie jede Entscheidung dokumentiert wird - wer hat entschieden, warum, mit welchem Confidence-Score.

Gosign-Agents machen jede Entscheidung transparent - architektonisch, nicht nachträglich:

  • Art. 9 Risikomanagement - Der Decision Layer definiert für jeden Prozessschritt vorab: Mensch, Regelwerk oder KI. Risikobewertung ist kein Audit-Projekt, sondern Architektur.
  • Art. 12 Aufzeichnungspflichten - Jede Agent-Entscheidung als Entscheidungsakt im Audit Trail: Input, angewandte Regel samt Version, Confidence-Score, Ergebnis und Anfechtungspfad - der Nachweis pro Mikroentscheidung.
  • Art. 13 Transparenz - Der Betriebsrat kann über das Auditor-Portal jede Entscheidung nachvollziehen - ohne IT-Abteilung, ohne Datenbankzugriff.
  • Art. 14 Menschliche Aufsicht - Human-in-the-Loop als Architekturprinzip, nicht als optionales Feature. Der Mensch bleibt dort im Prozess, wo Betriebsrat, Arbeitsrecht oder Diskriminierungsrisiko es verlangen.

Entscheidungstransparenz ist kein nachträgliches Compliance-Projekt. Sie ist im Decision Layer eingebaut - ab dem ersten Pilot.

Vertiefung: Warum der EU AI Act weltweit gilt - und was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Ihre Infrastruktur

In Ihrem Rechenzentrum. Unter Ihrer Kontrolle.

Gosign AI Agents sind kein SaaS-Produkt. Sie laufen in Ihrer Infrastruktur - ob On-Premises, Private Cloud oder Hybrid. Welches Modell antwortet, entscheiden Sie. Mit einem selbst gehosteten Modell bleiben alle Daten in Ihren Systemen; ein Cloud-Modell verarbeitet nur die einzelne Anfrage beim Anbieter, als Auftragsverarbeiter unter Vertrag.

Das ist keine Philosophie-Frage. Es ist eine Betriebsrats-Frage: Für Mitarbeiterdaten ist Self-Hosting der kürzeste Weg zur Betriebsvereinbarung.

Quellcode

Voller Zugang. Sie können den Agent jederzeit ohne Gosign weiterbetreiben. Kein Vendor-Lock-in.

Modell-agnostisch

Sie wählen das LLM - nicht wir. OpenAI, Anthropic, lokale Modelle. Kein Lock-in auf einen Anbieter.

DSGVO nativ

Datenresidenz als Architekturentscheidung. Nicht als nachträgliches Feature. Agent, Daten und Audit Trail liegen in Ihrer Infrastruktur.

EU-first

Kein US-Produkt mit EU-Patch. EU-Regulierung ist die Baseline.

Die meisten AI-Produkte werden für den US-Markt gebaut und nachträglich an EU-Regulierung angepasst. DSGVO als Checkbox, Mitbestimmung als kulturelles Kuriosum, Datenresidenz als optionales Feature.

Gosign-Agents sind umgekehrt gebaut: Agent, Regeln und Audit Trail laufen in Ihrer Infrastruktur - keine US-Cloud-Abhängigkeit. DSGVO ist Architekturprinzip, nicht Checkbox. Wer das härteste Regulierungsumfeld erfüllt, erfüllt jedes andere auch - ob AT, CH oder weitere EU-Länder.

Das bedeutet konkret:

  • Keine US-Cloud-Abhängigkeit. Mit selbst gehosteten Modellen ist kein US-Konzern in der Kette: kein Anknüpfungspunkt für den CLOUD Act, kein Schrems-III-Risiko, keine Transferproblematik. Bei einem Cloud-Modell eines US-Anbieters bleibt der CLOUD Act anwendbar. Über uns bezogen laufen Claude und Gemini mit Zero Retention, und herausgegeben werden kann nur, was gespeichert ist.
  • DSGVO als Architekturprinzip, nicht als nachträgliche Anpassung. Datenresidenz, Löschkonzepte und Zugriffskontrollen sind in der Architektur verankert.
  • Tarifverträge als deterministische Regeln im Decision Layer. IG Metall, IG BCE, ver.di, TVöD - jeder Tarifvertrag wird als Regelwerk implementiert, nicht als Freitextfeld.

Vertiefung: Shadow AI im Unternehmen - Governance statt Verbot

Häufige Fragen

Warum kein SaaS-Modell?

Weil Mitarbeiterdaten auf fremden Servern die Betriebsvereinbarung erschweren. Laufen die Agenten in Ihrer Infrastruktur, ist das der kürzeste Weg zur Zustimmung des Betriebsrats. Zusätzlich vermeiden Sie Vendor-Lock-in: Voller Quellcode-Zugang bedeutet, dass Sie den Agent jederzeit ohne Gosign weiterbetreiben können.

Gilt der EU AI Act für HR-Agents?

Ja. HR-Agents fallen unter Artikel 6 des EU AI Act als Hochrisiko-KI (Beschäftigungskontext). Gosign-Agents erfüllen die Anforderungen an Transparenz (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14), Aufzeichnungspflichten (Art. 12) und Risikomanagement (Art. 9) architektonisch - nicht durch nachträgliche Compliance-Projekte.

Was bedeutet EU-first konkret?

Kein US-zentriertes Produkt mit nachträglicher EU-Anpassung. Gosign-Agents sind von Grund auf für deutsches Arbeitsrecht (BetrVG), DSGVO und EU AI Act gebaut. Wer das anspruchsvollste Regulierungsumfeld der EU erfüllt, erfüllt jedes andere Rechtssystem auch - ob AT, CH oder weitere EU-Länder.

Kann der Betriebsrat Agent-Entscheidungen nachvollziehen?

Ja. Jede Agent-Entscheidung wird im Audit Trail dokumentiert: Was wurde entschieden, welche Regel griff, welcher Confidence-Score, ob eskaliert wurde. Der Betriebsrat kann über das Auditor-Portal alle Entscheidungen einsehen und filtern - ohne IT-Abteilung, ohne Datenbankzugriff.

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