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203er-Modellkatalog

Phi für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger

Modell von Microsoft. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.

Was ist Phi?

Microsofts kleine Modellreihe unter MIT-Lizenz: 14 Milliarden Parameter in der Grundstufe, eine Reasoning-Variante gleicher Größe und seit März 2026 eine Variante mit Bildverstehen (15 Milliarden). Für Kanzleien ist das die Klasse für Fleißarbeit an Belegen - Rechnungsdaten auslesen, Pflichtangaben prüfen, Scans erfassen. Sie läuft auf kleiner Hardware und damit auch in einer Instanz, die nur für ein Haus bereitsteht.

Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.

203er-Status

Der Status gilt für den Bezug über uns. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Status über uns
gedeckt
Verarbeitung
Deutschland
Berufsrechtliche Einordnung
Die Auslandsschranke stellt sich nicht - Hardware, Verarbeitung und Vertragskette liegen in Deutschland.

Preisklasse: auf Anfrage - die Konditionen laufen über den Vertrieb bzw. die Vertragslage des jeweiligen Bezugswegs.

Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz

Stärken

  • MIT-Lizenz - Betrieb, Änderung und Weitergabe ohne Rückfrage beim Hersteller
  • Klein genug für eine dedizierte Instanz mit geringen Betriebskosten
  • Die Vision-Variante liest gescannte Belege, ohne dass ein separater OCR-Dienst eingebunden werden muss

Grenzen

  • 14 bis 15 Milliarden Parameter - für lange Schriftsätze und komplexe Argumentation zu klein
  • Kein juristisches Finetuning; Fundstellen sind grundsätzlich zu verifizieren
  • Kurzes Kontextfenster im Vergleich zu den großen Modellen dieses Katalogs
auf Anfrage als dedizierte Instanz

Und im Produkt?

Dieses Modell steht nicht im Standard-Angebot der Kanzlei-Instanz, wir richten es auf Anfrage als dedizierte Instanz ein - auf Hardware, die ausschließlich Ihrer Kanzlei zur Verfügung steht.

Auf veryai.de: was Phi in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.

Woher die Einordnung stammt

Jede Aussage auf dieser Seite ist gegen die Dokumentation des jeweiligen Herstellers und Plattform-Anbieters geprüft, mit Fundstelle und Abrufdatum. Stand der Bewertung: 2026-08-16. Die Belege je Aussage legen wir gegenüber der Kanzlei vollständig offen - das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 vor der Beauftragung verlangt.

Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Phi

Ist Phi für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?

Ja, beim Bezug über uns: Die Verpflichtungskette ist geschlossen - Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB in Textform mit Belehrung, Kettenverpflichtung auf die Subunternehmer, Auftragsverarbeitungsvertrag und die technischen Zusagen zur Nicht-Speicherung. Direkt beim Hersteller bezogen ist das eine andere Lage. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Wie beziehen Kanzleien Phi?

Über die Gosign-Kette: Vertragspartner ist die Gosign GmbH, die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB zeichnen wir Ihnen gegenüber, und wir verpflichten jedes weitere Glied in gleicher Weise. Welche Kette Ihr Setup konkret trägt - wer mitwirkt, wo verarbeitet wird, welches Instrument greift - legen wir vor der Beauftragung vollständig offen. Das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 verlangt.

Was kostet Phi für Kanzleien?

Für Phi gilt die Preisklasse „auf Anfrage": Die Konditionen laufen über den Vertrieb. Was der Zugang kostet, steht offen auf den Angebots-Seiten: Paketpreise für die dedizierte Kanzlei-Instanz, Konditionen für Kunden-Tenant und Token-API - ohne Anfrage einsehbar.

Bleibt bei Phi eine Drittland-Exposition?

Nein. Beim Bezug über uns bleibt die Verarbeitung in Deutschland; die berufsrechtliche Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO, § 62a Abs. 4 StBerG, § 50a Abs. 4 WPO) stellt sich damit nicht.

Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?

Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.

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