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203er-Modellkatalog

Qwen Rerank für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger

Modell von Alibaba Cloud (Qwen). Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.

Was ist Qwen Rerank?

Die Neu-Sortier-Stufe der Qwen-Familie: Aus den Kandidaten der Einbettungs-Suche wählt sie die tatsächlich einschlägigen Passagen aus, bevor das Sprachmodell sie zu sehen bekommt. Mit 0,6 Milliarden Parametern ist sie klein genug, um neben Generator und Einbettung auf derselben Karte zu laufen.

Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.

203er-Status

Der Status gilt für den Bezug über uns. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Status über uns
gedeckt
Verarbeitung
Deutschland
Berufsrechtliche Einordnung
Auslandsschranke stellt sich nicht - deutsche Rechenzentren, deutscher Anbieter.

Preisklasse: auf Anfrage - die Konditionen laufen über den Vertrieb bzw. die Vertragslage des jeweiligen Bezugswegs.

Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz

Stärken

  • Hebt die Trefferqualität einer Aktensuche deutlich über die reine Einbettungs-Suche
  • 0,6 Milliarden Parameter in BF16, rund 4 GB - passt neben Generator und Einbettung auf eine Karte
  • Apache 2.0, beziehbar aus deutschen Rechenzentren oder auf der dedizierten Instanz

Grenzen

  • Nebenrolle in der Suchstrecke - ohne Einbettung und Sprachmodell ohne Funktion
  • Ihr werden Aktenauszüge im Klartext vorgelegt; vertraglich ist sie wie ein Sprachmodell zu behandeln
  • Die produktbezogene Bestätigung der § 203-Klausel für den AI Model Hub steht noch aus
auf Anfrage als dedizierte Instanz

Und im Produkt?

Dieses Modell steht nicht im Standard-Angebot der Kanzlei-Instanz, wir richten es auf Anfrage als dedizierte Instanz ein - auf Hardware, die ausschließlich Ihrer Kanzlei zur Verfügung steht.

Auf veryai.de: was Qwen Rerank in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.

Woher die Einordnung stammt

Jede Aussage auf dieser Seite ist gegen die Dokumentation des jeweiligen Herstellers und Plattform-Anbieters geprüft, mit Fundstelle und Abrufdatum. Stand der Bewertung: 2026-08-17. Die Belege je Aussage legen wir gegenüber der Kanzlei vollständig offen - das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 vor der Beauftragung verlangt.

Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Qwen Rerank

Ist Qwen Rerank für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?

Ja, beim Bezug über uns: Die Verpflichtungskette ist geschlossen - Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB in Textform mit Belehrung, Kettenverpflichtung auf die Subunternehmer, Auftragsverarbeitungsvertrag und die technischen Zusagen zur Nicht-Speicherung. Direkt beim Hersteller bezogen ist das eine andere Lage. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Wie beziehen Kanzleien Qwen Rerank?

Über die Gosign-Kette: Vertragspartner ist die Gosign GmbH, die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB zeichnen wir Ihnen gegenüber, und wir verpflichten jedes weitere Glied in gleicher Weise. Welche Kette Ihr Setup konkret trägt - wer mitwirkt, wo verarbeitet wird, welches Instrument greift - legen wir vor der Beauftragung vollständig offen. Das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 verlangt.

Was kostet Qwen Rerank für Kanzleien?

Für Qwen Rerank gilt die Preisklasse „auf Anfrage": Die Konditionen laufen über den Vertrieb. Was der Zugang kostet, steht offen auf den Angebots-Seiten: Paketpreise für die dedizierte Kanzlei-Instanz, Konditionen für Kunden-Tenant und Token-API - ohne Anfrage einsehbar.

Bleibt bei Qwen Rerank eine Drittland-Exposition?

Nein. Beim Bezug über uns bleibt die Verarbeitung in Deutschland; die berufsrechtliche Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO, § 62a Abs. 4 StBerG, § 50a Abs. 4 WPO) stellt sich damit nicht.

Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?

Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.

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