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203er-Modellkatalog

Codestral für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger

Modell von Mistral AI. Der 203er-Status hängt an der Kombination aus Modell und Bezugsweg, nie am Modell allein - diese Seite weist ihn je Bezugsweg aus, mit Datenregion, Drittland-Exposition und Preisklasse.

Was ist Codestral?

Codestral ist die Code-Stufe des europäischen Herstellers Mistral AI; die Plattform führt Codestral 2 und Codestral (24.05). Für die Mandatsarbeit ist das kein Werkzeug - der Eintrag steht im Katalog, weil Kanzleien eigene Auswertungen, Makros und Schnittstellen bauen lassen und dabei Mandatsdaten in Beispieldaten und Fehlermeldungen geraten. Dann gilt dieselbe Deckungsfrage wie bei einem Sprachmodell. Über uns läuft das Modell in einem niederländischen Rechenzentrum der Plattform, unter der gezeichneten Verschwiegenheitsvereinbarung des Betreibers und der eigenen Abs.-4-Urkunde der Gosign GmbH.

Den Vergleich über alle geführten Modelle zeigt der 203er-Modellkatalog; die berufsgruppenübergreifende Rechtslage ordnet die Übersichtsseite KI für Berufsgeheimnisträger.

203er-Status

Der Status gilt für den Bezug über uns. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Status über uns
gedeckt
Verarbeitung
Drittland
Berufsrechtliche Einordnung
Auslandsschranke bleibt eigene Prüfung: europäischer Modellhersteller, US-Konzern als Plattform-Betreiber - Art.-44-Baustein Pflicht.

Preisklasse: nutzungsbasiert - API-Preismodell des jeweiligen Plattform-Anbieters.

Stärken und Grenzen im Kanzlei-Einsatz

Stärken

  • Code- und Automatisierungsarbeit innerhalb derselben Plattform und Vertragskette - kein weiterer Dienstleister für Entwicklungsdaten
  • Verarbeitung in der EU und in den Niederlanden zugesagt, europäischer Modellhersteller
  • Von der dienstgebundenen § 203-Vereinbarung des Plattform-Betreibers erfasst

Grenzen

  • Bedient keine der sieben Fähigkeitsklassen dieses Katalogs - der Eintrag dokumentiert die Deckungslage für Entwicklungsarbeit, er ist keine Arbeitsempfehlung für Mandate
  • Der Plattform-Betreiber ist ein US-Konzern - die CLOUD-Act-Exposition bleibt trotz europäischen Modellherstellers
  • Produktivdaten gehören nicht in Entwicklungs-Prompts - für Beispieldaten ist synthetisches Material zu verwenden
  • Reichweite der Protokollierungs-Ausnahme für Modelle Dritter ist aus öffentlich abrufbaren Dokumenten nicht belegbar (Stand 2026-08-17)
  • Der globale Endpunkt der Plattform gibt keine Residenz-Garantie - dieselben Modelle sind dort ebenfalls aufrufbar. Die EU-Bindung ist deshalb eine Konfigurations-Auflage: Der globale Endpunkt wird per Organisationsrichtlinie gesperrt, sonst ist die EU-Zusage eine Einstellungsfrage statt einer Eigenschaft.
auf Anfrage als dedizierte Instanz

Und im Produkt?

Dieses Modell steht nicht im Standard-Angebot der Kanzlei-Instanz, wir richten es auf Anfrage als dedizierte Instanz ein - auf Hardware, die ausschließlich Ihrer Kanzlei zur Verfügung steht.

Auf veryai.de: was Codestral in Ihrer Kanzlei-Instanz leistet veryai.de ist das Produkt der Gosign GmbH - Sie bleiben im selben Haus. Die berufsrechtliche Einordnung bleibt auf dieser Seite.

Woher die Einordnung stammt

Jede Aussage auf dieser Seite ist gegen die Dokumentation des jeweiligen Herstellers und Plattform-Anbieters geprüft, mit Fundstelle und Abrufdatum. Stand der Bewertung: 2026-08-17. Die Belege je Aussage legen wir gegenüber der Kanzlei vollständig offen - das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 vor der Beauftragung verlangt.

Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Codestral

Ist Codestral für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger zulässig?

Ja, beim Bezug über uns: Die Verpflichtungskette ist geschlossen - Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB in Textform mit Belehrung, Kettenverpflichtung auf die Subunternehmer, Auftragsverarbeitungsvertrag und die technischen Zusagen zur Nicht-Speicherung. Direkt beim Hersteller bezogen ist das eine andere Lage. Grundlage ist die Bezugsweg-Betrachtung nach der DAV-Linie (SN 32/2025) - gerichtlich ist die Frage nicht abschließend geklärt.

Wie beziehen Kanzleien Codestral?

Über die Gosign-Kette: Vertragspartner ist die Gosign GmbH, die Verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB zeichnen wir Ihnen gegenüber, und wir verpflichten jedes weitere Glied in gleicher Weise. Welche Kette Ihr Setup konkret trägt - wer mitwirkt, wo verarbeitet wird, welches Instrument greift - legen wir vor der Beauftragung vollständig offen. Das ist die Prüfbarkeit, die § 203 Abs. 4 verlangt.

Was kostet Codestral für Kanzleien?

Codestral wird nutzungsbasiert über das API-Preismodell des Plattform-Anbieters abgerechnet. Was der Zugang kostet, steht offen auf den Angebots-Seiten: Paketpreise für die dedizierte Kanzlei-Instanz, Konditionen für Kunden-Tenant und Token-API - ohne Anfrage einsehbar.

Bleibt bei Codestral eine Drittland-Exposition?

Ja. Für dieses Modell führt kein Weg an einer Drittland-Exposition vorbei; der Drittland-Baustein ist dann Pflichtbestandteil Ihrer Dokumentation.

Welche Kombination passt zu Ihrer Kanzlei?

Wir zeigen Bezugsweg und Modellwahl an Ihrem konkreten Setup - Größe, IT-Lage, Mandatsstruktur - als technisch-organisatorische Einordnung, nicht als Rechtsberatung.

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