So bewertet das Barometer
Das Verhandlungs-Barometer bewertet, wie leicht sich eine KI-Betriebsvereinbarung durch den Betriebsrat verhandeln lässt. Jede Regel, ihre Wirkung und ihr Rechtsbezug sind hier offengelegt - damit die Einschätzungen nachvollziehbar und nachprüfbar bleiben.
Keine Rechtsprüfung. Das Barometer bewertet die Verhandlungsposition - nicht die Rechtskonformität eines Systems. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Die Bewertung ist eine konstruktive Einschätzung der Verhandlungsposition gegenüber dem Betriebsrat.
Regelwerk-Version: 1.2.0 Stand 2026-06-25 Änderungshistorie
Alle Bewertungsregeln
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betriebsmodell-s1 stärkt (+2)
Souveräner Betrieb: typischerweise kein Drittlandtransfer und kein CLOUD-Act-Zugriff über den Anbieter.
Rechtsbezug: DSGVO Art. 44 ff.; US CLOUD Act
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betriebsmodell-s2 neutral (0)
CLOUD-Act-Restthema (konfigurationssensitiv) — kein zwingender Drittlandtransfer.
Rechtsbezug: US CLOUD Act; DSGVO Art. 48
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betriebsmodell-s2b stärkt (+0.5)
EU Data Boundary / Commercial Data Protection: US-Anbieter mit vertraglich zugesicherter EU-Verarbeitung — typischerweise reduzierter, aber nicht ausgeschlossener Drittland-/Zugriffsbezug (CLOUD-Act-Restthema).
Rechtsbezug: DSGVO Art. 44 ff.; US CLOUD Act; DSGVO Art. 48
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betriebsmodell-s3 stärkt (+1)
Geteilte Verantwortung, in der Regel begrenzter Drittlandbezug.
Rechtsbezug: DSGVO Art. 44 ff.
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betriebsmodell-s4 schwächt (-3)
Externer Consumer-/Drittland-Betrieb: typischerweise erhöhter Drittland-/Zugriffsrisikobezug.
Rechtsbezug: DSGVO Art. 44 ff.; US CLOUD Act
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risiko-minimal stärkt (+1)
Minimales Risiko: regelmäßig keine Hochrisiko-Pflichten.
Rechtsbezug: EU AI Act (außerhalb Anhang III)
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risiko-limited neutral (0)
Begrenztes Risiko: in der Regel Transparenzpflichten (Art. 50).
Rechtsbezug: EU AI Act Art. 50
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risiko-high schwächt (-2)
Hochrisiko Beschäftigung: typischerweise erhöhte Pflichten und Mitbestimmungsdichte.
Rechtsbezug: EU AI Act Anhang III Nr. 4
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risiko-high-scoring schwächt (-2)
Hochrisiko Kredit-/Versicherungs-Scoring: typischerweise erhöhte Betreiberpflichten (u.a. Grundrechte-Folgenabschätzung).
Rechtsbezug: EU AI Act Anhang III Nr. 5(b)
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art5-verboten nicht BV-fähig (Hard-Block)
Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist eine verbotene Praktik und nicht BV-fähig — eine Betriebsvereinbarung kann eine verbotene Praktik nicht legalisieren.
Rechtsbezug: EU AI Act Art. 5 Abs. 1 lit. f
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status-geplant stärkt (+1)
In der Planungsphase besteht regelmäßig der Gestaltungsvorlauf (Unterrichtung/Beratung vor Einführung).
Rechtsbezug: § 90 BetrVG
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status-mit-bv-geregelt stärkt (+2)
Durch eine vom zuständigen Gremium getragene, deckende BV ist das System typischerweise geregelt.
Rechtsbezug: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
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status-mit-bv-deckung-strittig schwächt (-2)
Für nicht gedeckte KI-Funktionen lebt die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG regelmäßig wieder auf; eine strittige Deckung trägt die Verhandlungsposition typischerweise nicht.
Rechtsbezug: BAG 1 ABR 24/93 (Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrig eingeführter Technik); § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
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status-mit-bv-gremium-unzustaendig schwächt (-1)
Eine bestehende Vereinbarung vom nicht zuständigen Gremium trägt die Mitbestimmung für die konzern-/unternehmensweite KI-Einführung regelmäßig nicht; die Zuständigkeit (Gesamt-/Konzernbetriebsrat) ist typischerweise zuerst zu klären.
Rechtsbezug: § 50 BetrVG; § 58 BetrVG
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status-ohne-bv schwächt (-3)
Bei Systemen ohne BV besteht typischerweise ein Unterlassungs-/Beseitigungsrisiko.
Rechtsbezug: BAG 1 ABR 24/93 (Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrig eingeführter Technik)
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status-ohne-bv-privataccount schwächt (-3)
Bei reinen Privataccounts fehlt regelmäßig die BV-Grundlage (keine BV-Grundlage).
Rechtsbezug: ArbG Hamburg 24 BVGa 1/24 (kein § 87-Mitbestimmungsanspruch bei reinen Privataccounts)
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funktion-monitoring schwächt (-1)
Verhaltens-/Leistungsüberwachung verdichtet die Mitbestimmung regelmäßig zusätzlich.
Rechtsbezug: BAG 16.07.2024 - 1 ABR 16/23 (Mitbestimmung schon bei objektiver Überwachungseignung)
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flag-privataccount schwächt (-2)
Bei reinen Privataccounts fehlt regelmäßig der Arbeitgeber-Zugriff auf die beim Anbieter anfallenden Daten; ohne Installation auf Firmensystemen liegt typischerweise kein technisches Überwachungsmittel des Arbeitgebers vor.
Rechtsbezug: ArbG Hamburg 16.01.2024 - 24 BVGa 1/24 (Eilbeschluss 1. Instanz: keine Mitbestimmung mangels Firmen-IT-Installation/Arbeitgeber-Datenzugriff)
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policy-betriebsmodell-eng stärkt (+3)
Eine auf eine einzige Betriebsmodell-Stufe beschränkte Leitplanke bindet die Auswahl typischerweise am stärksten und nimmt Drittland-Transfers regelmäßig vorweg.
Rechtsbezug: DSGVO Art. 44 ff.; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
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policy-betriebsmodell-mittel stärkt (+2)
Eine auf zwei Betriebsmodell-Stufen begrenzte Leitplanke schließt den externen US-SaaS-Vollzugriff strukturell aus und stärkt die Verhandlungsposition in der Regel.
Rechtsbezug: DSGVO Art. 44 ff.; US CLOUD Act
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policy-betriebsmodell-breit stärkt (+1)
Auch die breiteste zulässige Leitplanke schließt den externen US-SaaS-Betrieb strukturell aus und wirkt regelmäßig als Selbstbindung.
Rechtsbezug: DSGVO Art. 44 ff.
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policy-funktions-deny stärkt (+1)
Selbst ausgeschlossene Funktions-Archetypen verengen den Einsatzrahmen typischerweise und reduzieren regelmäßig die Reichweite überwachungsgeeigneter Funktionen.
Rechtsbezug: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
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policy-verfahren-letztentscheidung stärkt (+1)
Eine zugesicherte menschliche Letztentscheidung adressiert typischerweise die Vorgaben zu automatisierten Einzelentscheidungen.
Rechtsbezug: DSGVO Art. 22; EU AI Act Art. 14
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policy-verfahren-unterrichtung stärkt (+1)
Eine Unterrichtung vor Einführung sichert regelmäßig den Gestaltungsvorlauf des Gremiums.
Rechtsbezug: § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
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policy-verfahren-anlagen stärkt (+1)
Die Anlagen-Pflicht hält Systeme typischerweise dokumentiert und nachvollziehbar.
Rechtsbezug: § 80 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG
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policy-verfahren-einigungsstelle stärkt (+1)
Ein vereinbarter Einigungsstellen-Pfad sichert die Konfliktlösung in der Regel ab.
Rechtsbezug: § 76 BetrVG
Wie aus den Regeln eine Stufe wird
Jede zutreffende Regel trägt ihre Wirkung (siehe Spalte „stärkt / schwächt" oben) als Score-Beitrag bei. Der Gesamt-Score ist die Summe aller Regel-Wirkungen über alle bewerteten Systeme. Aus diesem Gesamt-Score folgt die 5-Stufen-Einordnung über die unten offengelegten Schwellen (die höchste erreichte Schwelle gewinnt).
Eine Ausnahme hat Vorrang: Liegt eine nach Art. 5 EU AI Act verbotene Praktik vor, greift ein Hard-Block - die Bewertung wird unabhängig vom Score immer auf die unterste Stufe „kritisch" gesetzt.
- sehr-stark ab 5 Punkten
- stark ab 2 Punkten
- solide ab -1 Punkten
- angreifbar ab -4 Punkten
- kritisch darunter
Änderungshistorie
Jede Anpassung des Regelwerks ist hier mit Stand-Datum und Version dokumentiert - das Regelwerk wird nicht still verändert.
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v1.2.0 2026-06-25
Strittig gedeckte bestehende BV wird abgewertet (PO-Direktive 2026-06-25): die neutrale status-mit-bv-offen-Regel (Wirkung 0) ist durch zwei abwertende Achsen ersetzt — status-mit-bv-deckung-strittig (-2, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG / BAG 1 ABR 24/93) und status-mit-bv-gremium-unzustaendig (-1, § 50/58 BetrVG). Eine strittig gedeckte oder vom unzuständigen Gremium getragene BV ist damit nicht mehr scoregleich mit „Status nicht beantwortet“.
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v1.1.0 2026-06-23
Rechtliche Präzision (bv-fix-recht-und-klassifikation): eigene Hochrisiko-Achse für Kredit-/Versicherungs-Scoring (Anhang III Nr. 5(b) statt Beschäftigung Nr. 4); Gerichts-Aktenzeichen mit Einschlägigkeits-/Datums-Kontext statt nackter Az.
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v1.0.0 2026-06-14
Erstveröffentlichung des Verhandlungs-Barometer-Regelwerks: Betriebsmodell-, Funktions- und Verfahrens-Regeln mit Wirkung, Begründung und Rechtsbezug.
Einstufung beanstanden - Korrekturprozess
Hält ein Anbieter eine Einstufung in dieser Methodik oder im System-Katalog für unzutreffend, korrigieren wir auf Tatsachenbasis - und zwar ad-hoc, nicht erst beim nächsten Monatslauf. So steht nie bis zu vier Wochen eine falsche Einstufung live.
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- Ad-hoc-Korrektur: Bei berechtigtem Einwand läuft eine sofortige Ad-hoc-Korrektur des Katalogs (belegter Diff statt Warten auf den Monatslauf).
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- Was passiert: Wir prüfen die Meldung, korrigieren eine bestätigte Falschaussage im Regelwerk ad-hoc und dokumentieren die Änderung in der Änderungshistorie oben - nachvollziehbar mit Stand-Datum und Version.