Für HR, Personalleitung und Geschäftsführung. Kurz gesagt: Sie geben in sieben Schritten die Eckdaten Ihres Unternehmens und Ihrer KI-Tools ein, der Drafter erzeugt einen fertig formulierten Erstentwurf einer Betriebsvereinbarung zum KI-Einsatz - den Sie anschließend mit dem Betriebsrat verhandeln und anwaltlich prüfen lassen.

In vielen Unternehmen wird KI eingeführt, ohne dass der KI-Einsatz per Betriebsvereinbarung geregelt ist. Wer keine BV hat, blockiert die spätere Agent-Einführung; wer eine schlecht formulierte BV hat, blockiert sich selbst.

Der BV-KI-Drafter gibt HR-Verantwortlichen drei aufeinander abgestimmte Dokumente, mit denen die Verhandlung in wenigen Sitzungen abschließbar ist:

  • Die Betriebsvereinbarung selbst, formuliert nach BetrVG, EU AI Act, DSGVO und AGG. Ausgewogen, nicht maximalistisch. Geeignet als Rahmen-BV mit Anlagen für einzelne Tools.
  • Ein Erläuterungs-Memo für den Betriebsrat, das die Klauseln in BR-Sprache übersetzt. Hebt die Rechte des BR hervor: Audit, Unterrichtung nach § 90 BetrVG, AGG-Schutz, DSFA-Pflicht.
  • Ein Verhandlungsleitfaden für die HR-Verhandlungsführung. Bereitet auf typische Bedenken des Betriebsrats vor und liefert sachliche, konsensorientierte Antworten plus Verhandlungs-Korridor pro Klausel - als Grundlage für eine einvernehmliche, haltbare Vereinbarung - kein Konfrontationswerkzeug, sondern strukturierte Verhandlungsvorbereitung auf Augenhöhe.

Sieben Schritte, wenige Minuten Eingabe

  1. Branche und Tarifbindung
  2. Unternehmensgröße und Struktur des Betriebsrats (lokaler BR, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat)
  3. Bestehende Betriebsvereinbarungen (Freitext: was ist schon geregelt)
  4. KI-Tool-Inventar (Multi-Select, plus Freitext für interne Systeme)
  5. Risikoklassen der Tools nach EU AI Act (vorausgefüllt aus dem EU AI Act Risk Classifier)
  6. Gewünschter Verhandlungs-Härtegrad (BR-konservativ, ausgewogen, arbeitgeberfreundlich)
  7. Generierung

Die Ausgabe kommt als drei Dokumente, sofort verwendbar.

Keine pauschalen Verbote, kein BR-Veto ohne Zeitlimit

Bestehende Mustertexte sind oft so restriktiv formuliert, dass danach faktisch keine KI mehr läuft. Der BV-KI-Drafter ist anders konzipiert:

  • Pauschale Verbote ganzer Anwendungsfelder sind nicht im Drafter. Statt “Verbot der Leistungskontrolle” wird formuliert “Auswertung nur aggregiert, anonymisiert, mit Zweckbindung”.
  • BR-Veto-Klauseln ohne Zeitlimit werden ersetzt durch Konsultationsfristen mit Einigungsstellen-Eskalation nach § 76 BetrVG.
  • Strikte Inhouse-Server-Vorgaben werden ersetzt durch Datenkategorie-Positivlisten mit Pseudonymisierungsregeln.
  • AGG-Diskriminierungstests sind eingebaut, Audit-Rechte des BR sind Standard, DSFA-Pflicht ist abgedeckt.

Was die KI-Betriebsvereinbarung abdecken muss

Folgende Regelwerke sind im Drafter berücksichtigt:

QuelleWas abgedeckt ist
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind
BetrVG § 90 Abs. 1 Nr. 3Unterrichtung und Beratung bei Planung des KI-Einsatzes (seit Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021)
BetrVG § 80 Abs. 3 Satz 2Bei der Beurteilung von KI gilt die Erforderlichkeit der Sachverständigen-Hinzuziehung kraft Gesetzes als gegeben, soweit der Betriebsrat KI zu beurteilen hat
BetrVG § 95 Abs. 2aAuswahlrichtlinien bei KI-gestützter Personalauswahl
EU AI Act Art. 26 Abs. 7Unterrichtungspflicht der Arbeitnehmervertreter vor Hochrisiko-Einsatz; Geltungsbeginn der Hochrisiko-Pflichten voraussichtlich Dezember 2027 (Digital-Omnibus-Verschiebung, formale Verabschiedung ausstehend)
EU AI Act Art. 26 Abs. 9Nutzung der Anbieter-Informationen für die DSFA-Pflicht (verzahnt mit Art. 35 DSGVO)
EU AI Act Art. 27Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)
DSGVO Art. 35Datenschutz-Folgenabschätzung bei HR-KI
AGG §§ 7, 1Diskriminierungsfreiheit, AGG-Test im KI-System
BDSG § 26Beschäftigtendatenschutz

Plus aktuelle Rechtsprechung, u. a. ArbG Hamburg 16.01.2024 (24 BVGa 1/24), LAG Köln 21.05.2021 (9 TaBV 28/20) und LAG Hessen 05.12.2024 (5 TaBV 4/24).

Jede Klausel mit Control_ID

Der BV-KI-Drafter ist mehr als ein Textgenerator. Jede operative Klausel im Output erhält eine eindeutige Control_ID, etwa BV-AGG-001 oder BV-AUDIT-003. Diese Kennungen sind das Spec-Format für die Decision-Layer-Implementierung.

Der Decision Layer zerlegt jeden Prozess in einzelne Entscheidungsschritte und definiert für jeden Schritt: Mensch, Regelwerk oder KI. Aus jeder BV-Klausel wird eine technische Kontrolle mit Evidence Generator. Der Betriebsrat kann via Auditor-Portal nachvollziehen, ob die technisch implementierte KI die BV einhält.

Mehr dazu im Magazin-Artikel: Betriebsrat und KI - Mitbestimmung als Architektur-Constraint.

Klare Grenzen

  • Ausschließlich für den KI-Einsatz. Der Drafter erstellt nur Betriebsvereinbarungen, die den Einsatz von KI-Systemen regeln - nicht für andere BV-Themen wie Arbeitszeit/Zeiterfassung, Urlaub oder allgemeinen Datenschutz. Sie brauchen eine BV zu einem anderen Thema? Sprechen Sie uns an - wir helfen im Erstgespräch weiter.
  • Keine Rechtsberatung. Vor Unterzeichnung ist eine fachanwaltliche Prüfung erforderlich.
  • Kein Konzern-BV-Generator. Konzernbetriebsvereinbarungen mit Gesamt-BR und vielen Tochtergesellschaften brauchen ein anderes Werkzeug - hier ist ein Erstgespräch der bessere Weg.
  • Konzipiert für die HR-/Arbeitgeberseite. Sie sind im Betriebsrat? Das Tool erstellt Entwürfe aus Arbeitgebersicht; für Ihre Perspektive auf KI-Mitbestimmung empfehlen wir den Magazin-Beitrag „Betriebsrat und KI”.
  • Kein Ersatz für das Gespräch mit dem Betriebsrat - aber eine wesentliche Verkürzung der Vorbereitungs- und Verhandlungszeit für beide Seiten.