Der EU AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft und ist das weltweit erste Gesetz, das KI-Systeme nach Risikostufen reguliert. Drei Fristen sind abgelaufen - zuletzt die Transparenzpflichten am 2. August 2026 -, die Hochrisiko-Frist für Annex-III-Systeme greift am 2. Dezember 2027: Die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Paket) ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft und hat den früheren Stichtag 2. August 2026 ersetzt. Die Hochrisiko-Einstufung selbst bleibt unverändert. Laut einer Erhebung von Gartner haben weniger als 10% der betroffenen Organisationen ihr KI-System-Inventar abgeschlossen. Dieser Artikel zeigt, was gilt, was kommt und welche Schritte Unternehmen jetzt umsetzen sollten.
Ein konkretes Szenario macht die Tragweite greifbar. Ein mittelständischer Personaldienstleister mit 400 Beschäftigten setzt HireVue für automatisiertes Bewerbungsscreening ein. Das System filtert Lebensläufe vor, bewertet Videointerviews und schlägt Kandidaten vor. 15 Recruiter arbeiten täglich damit. Daneben nutzt das Team ChatGPT von OpenAI für Stellenanzeigen. Das Screening-System fällt in die Hochrisiko-Kategorie - die zugehörigen Pflichten greifen ab dem 2. Dezember 2027. Was das für Risikomanagement, Daten-Governance und menschliche Aufsicht bedeutet, zeigen die folgenden Abschnitte.
Auf einen Blick - EU AI Act 2026 Status für Unternehmen
- Verbotene KI-Praktiken (Social Scoring, Manipulation, Emotionserkennung am Arbeitsplatz) und die Pflicht zur Förderung der KI-Kompetenz (Art. 4) gelten seit Februar 2025.
- GPAI-Pflichten für Anbieter wie OpenAI, Google DeepMind und Anthropic greifen seit August 2025.
- Die Transparenzpflichten des Art. 50 sind seit dem 2. August 2026 scharf: Kennzeichnung von KI-Interaktion, Offenlegung von Emotionserkennung, maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte.
- Hochrisiko-KI-Systeme nach Annex III müssen bis zum 2. Dezember 2027 vollständig compliant sein. Bußgelder: bis 15 Mio. EUR oder 3% des weltweiten Umsatzes.
- Die Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Paket) steht seit dem 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt und gilt seit dem 27. Juli 2026. Sie verschiebt die Annex-III-Frist auf den 2. Dezember 2027 und die Annex-I-Frist auf den 2. August 2028; die Einstufung als Hochrisiko bleibt unverändert.
- In Deutschland setzt das KI-MIG die Verordnung um. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde.
- Erster Schritt jetzt: AI-System-Inventar erstellen. Alle KI-Systeme in vier bis acht Wochen erfassen.
| Meilenstein | Datum | Status | Kernpflichten |
|---|---|---|---|
| Inkrafttreten | 1. Aug. 2024 | Aktiv | Rahmenwerk etabliert |
| Verbote + KI-Kompetenz (Art. 4) | 2. Feb. 2025 | Aktiv | Social Scoring und Manipulation verboten, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz |
| GPAI-Pflichten | 2. Aug. 2025 | Aktiv | Transparenz, Kennzeichnung, technische Dokumentation |
| Transparenzpflichten (Art. 50) | 2. Aug. 2026 | Aktiv | Kennzeichnung von KI-Interaktion, Emotionserkennung, synthetischen Inhalten |
| Deepfake-Verbot (nicht einvernehmlich, sexualisiert) | 2. Dez. 2026 | 2026 | Verbot der Erzeugung und Verbreitung |
| Hochrisiko (Annex III) | 2. Dez. 2027 | 2027 | Risikomanagement, Daten-Governance, Human Oversight |
| Produktintegrierte KI (Annex I) | 2. Aug. 2028 | 2028 | Branchenspezifische Regeln, CE-Kennzeichnung |
Drei EU-Institutionen und eine nationale Behörde setzen den AI Act durch
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union verabschiedeten die Verordnung (EU) 2024/1689 am 13. Juni 2024. Die Europäische Kommission koordiniert die Umsetzung über das European AI Office in Brüssel. Direktorin Lucilla Sioli leitet die Behörde seit Juni 2024. Das AI Office überwacht GPAI-Modelle mit systemischem Risiko, beschäftigt über 100 Mitarbeitende und koordiniert die grenzüberschreitende Durchsetzung. Das European Artificial Intelligence Board stimmt die 27 nationalen Aufsichtsbehörden ab.
In Deutschland wird die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde. Das KI-MIG (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz) regelt die nationale Durchführung. Der Bundestag beriet den Entwurf am 20. März 2026 in erster Lesung. Eine KI-Marktüberwachungskammer bei der Bundesnetzagentur soll Hochrisiko-Systeme prüfen. Die Bußgeldkompetenz verbleibt bei den sektoralen Fachbehörden - BaFin für Finanzprodukte, BfArM für Medizinprodukte.
Für unseren Personaldienstleister bedeutet das: Die Bundesnetzagentur in Bonn prüft, ob das HireVue-Bewerbungsscreening die Anforderungen erfüllt. Die Aufsicht liegt nicht in Brüssel.
Fünf verbotene KI-Praktiken kosten bis zu 35 Mio. EUR
Seit dem 2. Februar 2025 sind fünf KI-Praktiken verboten. Die Bußgelder sind die höchsten in der gesamten Verordnung.
- Social Scoring: KI, die Personen auf Basis ihres Sozialverhaltens bewertet und daraus Nachteile ableitet.
- Manipulative KI: Systeme mit unterschwelligen Techniken, die Verhalten verzerren. Dazu zählen Dark Patterns, die Kaufentscheidungen erzwingen.
- Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum: Biometrische Fernidentifikation in Echtzeit. Ausnahmen gelten nur für Strafverfolgung mit richterlicher Genehmigung.
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz: KI, die Emotionen von Beschäftigten oder Lernenden erkennt. HireVue hat seine Gesichtsanalyse bereits 2021 nach Kritik entfernt und analysiert nur noch Antwortinhalte. Aber jedes HR-System mit Emotionserkennung ist nicht nur Hochrisiko - es ist verboten.
- Predictive Policing: Risikoeinschätzungen für Straftaten, die nur auf persönlichen Merkmalen basieren.
Verstöße kosten bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Für KMU gilt der niedrigere Betrag. Unser Personaldienstleister hat geprüft: HireVue setzt keine Emotionserkennung mehr ein. Kein Verbotsverstoß. Aber die Prüfung selbst muss dokumentiert sein.
Die KI-Kompetenz-Pflicht des Artikels 4 gilt seit demselben Datum. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat sie neu gefasst: Unternehmen müssen seither Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen - eine Bemühenspflicht, kein je Person nachzuweisendes Kompetenzniveau. Für die 15 Recruiter des Personaldienstleisters heißt das ein dokumentiertes Schulungsprogramm. Inhalt, Teilnehmer und Auffrischungszyklen müssen nachweisbar sein. Die Kosten sind überschaubar: zwei Schulungstage und ein jährliches Update.
Mehr zu den organisatorischen Folgen im Artikel Betriebsrat & AI Literacy: Die Organisationsfragen.
GPAI-Pflichten betreffen auch Unternehmen, die nur Modelle nutzen
Seit dem 2. August 2025 regulieren die Artikel 51 bis 56 General-Purpose AI. Die Pflichten betreffen primär Anbieter. OpenAI muss für GPT-4 technische Dokumentation liefern. Google DeepMind dokumentiert Gemini. Anthropic veröffentlicht für Claude System Cards mit Sicherheitsbewertungen. Aber auch Deployer - also Unternehmen, die diese Modelle einsetzen - haben drei Pflichten:
- Kennzeichnung: Generierte Inhalte müssen maschinenlesbar als KI-erzeugt markiert sein.
- Transparenz: Personen müssen wissen, dass sie mit KI interagieren.
- Inventarisierung: Welche GPAI-Modelle sind im Einsatz? Diese Dokumentation bildet die Basis für die Hochrisiko-Compliance.
Das betrifft Großunternehmen wie Deutsche Telekom, SAP und BMW ebenso wie Mittelständler. Unser Personaldienstleister nutzt neben HireVue auch ChatGPT für Stellenanzeigen. Dieses System muss im GPAI-Inventar stehen - mit Anbieter (OpenAI), Version und Einsatzkontext. Das Inventar deckte bei unserem Personaldienstleister drei weitere KI-Tools auf, die Mitarbeitende eigenständig nutzten. Shadow AI ist ein reales Risiko.
Anbieter von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko - ab 10^25 FLOP Rechenleistung - haben Zusatzpflichten: Red-Teaming, Cybersicherheit und Vorfallmeldung an das European AI Office.
HR-KI ist fast immer Hochrisiko - und die Frist ist der 2. Dezember 2027
Anhang III Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 erfasst Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zu selbstständiger Tätigkeit. Der Personalbereich hat die höchste Hochrisiko-Dichte aller Unternehmensbereiche. Vier typische Systeme:
Automatisiertes Bewerbungsscreening: SAP SuccessFactors, Workday Talent Acquisition und HireVue - jedes System, das Bewerbungen vorsortiert oder bewertet, ist Hochrisiko. Auch wenn ein Mensch die finale Entscheidung trifft.
KI-gestützte Leistungsbeurteilungen: Microsoft Viva Insights oder Personio Performance-Module, die Leistungsdaten analysieren. Reine Empfehlungssysteme fallen ebenfalls darunter.
Predictive Attrition: KI, die vorhersagt, welche Mitarbeitenden kündigen. Personenbezogene Daten für Beschäftigungsentscheidungen - klassisches Hochrisiko.
Automatische Dienstplan-Optimierung: Wenn individuelle Präferenzen oder Gesundheitsdaten einfließen, potenziell Hochrisiko.
Unser Personaldienstleister muss das HireVue-System in sieben Bereichen compliant machen: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, automatische Protokollierung, Transparenz, Human Oversight und Robustheit. Maßgeblich ist der 2. Dezember 2027; die Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 verschafft dafür 16 Monate zusätzliche Vorlaufzeit. Die gute Nachricht: HireVue hat bereits Bias-Audits mit DCI Consulting durchgeführt und stellt Compliance-Dokumentation bereit. Anbieter, die vorarbeiten, reduzieren den Aufwand für Deployer erheblich. Details zum Zusammenspiel von KI und HR unter HR & AI Agents.
Sieben Compliance-Pflichten machen Hochrisiko-Systeme rechtskonform
Jedes Hochrisiko-System muss die Anforderungen der Artikel 8 bis 15 erfüllen:
- Risikomanagement: Dokumentierte Identifikation, Analyse und Minimierung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus. Kein einmaliger Check - ein iterativer Prozess.
- Daten-Governance: Trainingsdaten müssen repräsentativ, fehlerfrei und auf Verzerrungen geprüft sein. Unser Personaldienstleister muss nachweisen, dass die HireVue-Trainingsdaten keine Diskriminierung nach Geschlecht oder Herkunft erzeugen.
- Technische Dokumentation: Architektur, Trainingsverfahren, Leistungskennzahlen und Limitierungen - alles vor Inbetriebnahme.
- Aufzeichnung: Automatische Protokollierung aller Entscheidungen für Nachvollziehbarkeit.
- Transparenz: Gebrauchsanweisungen für Deployer, die sachgerechte Nutzung ermöglichen.
- Human Oversight: Technische Maßnahmen für wirksame menschliche Aufsicht. Der Decision Layer setzt genau diese Anforderung architektonisch um.
- Genauigkeit und Cybersicherheit: Das System muss die deklarierte Leistung zuverlässig erbringen.
Für bestimmte Kategorien verlangt Artikel 43 eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle wie TÜV Süd oder Bureau Veritas. Für andere reicht die Selbstbewertung. Der Engpass: Die Kapazitäten der benannten Stellen sind begrenzt. Wer einen Prüftermin braucht, sollte ihn frühzeitig anfragen - auch wenn die Frist erst am 2. Dezember 2027 abläuft. Bußgelder bei Verstößen: bis zu 15 Mio. EUR oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes.
Das Digital Omnibus hat die Frist auf den 2. Dezember 2027 verschoben - seit dem 27. Juli 2026 geltendes Recht
Die Europäische Kommission legte Ende 2025 das Digital-Omnibus-Paket vor. Der zentrale Grund: CEN und CENELEC entwickeln über das Joint Technical Committee JTC 21 die harmonisierten Normen für den AI Act. Aber Stand April 2026 ist keine harmonisierte Norm im Amtsblatt der EU gelistet. Die Entwurfsnorm prEN 18286 (AI Quality Management System) durchlief bis Januar 2026 die öffentliche Kommentierungsphase. CEN und CENELEC beschlossen im Oktober 2025 beschleunigte Verfahren, die eine direkte Veröffentlichung ohne separaten Formal Vote erlauben. Die Veröffentlichung von prEN 18286 ist für Ende 2026 geplant. Ohne fertige Normen fehlt Unternehmen die Konformitätsvermutung.
Aktueller Stand (August 2026): Das Europäische Parlament stimmte am 26. März 2026 mit 569 zu 45 Stimmen für seine Verhandlungsposition, der Rat der Europäischen Union beschloss sein Mandat am 13. März 2026. Am 7. Mai 2026 erzielten Rat und Parlament eine vorläufige politische Einigung. Daraus wurde die Verordnung (EU) 2026/1744: am 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Sie setzt den 2. Dezember 2027 als Frist für eigenständige Systeme nach Annex III und den 2. August 2028 für produktintegrierte KI nach Annex I. Die Europäische Kommission hatte ursprünglich einen bedingten Mechanismus vorgeschlagen, der den Fristbeginn an die Verfügbarkeit der Normen gekoppelt hätte - die Co-Gesetzgeber haben ihn durch feste Daten ersetzt.
Was sich nicht verschoben hat: Die Transparenzpflichten des Art. 50 sind seit dem 2. August 2026 scharf - Kennzeichnung von KI-Interaktion, Offenlegung von Emotionserkennung, maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte. Zum 2. Dezember 2026 kommt das Verbot nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes hinzu. Und Artikel 4 hat die Verordnung neu gefasst: Aus der Pflicht, ein ausreichendes KI-Kompetenzniveau sicherzustellen, ist die Pflicht geworden, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen - eine Bemühenspflicht.
Die Empfehlung: Vorbereitung nicht aufschieben. Die Hochrisiko-Einstufung ist unverändert; verschoben hat sich nur der Stichtag. Wer die gewonnenen 16 Monate bis Dezember 2027 zum strukturierten Aufbau der Governance nutzt, steht entspannt da. Unser Personaldienstleister baut sein HireVue-System genau so auf - und hat parallel die seit August 2026 fälligen Transparenzhinweise im Bewerberportal ergänzt.
ISO/IEC 42001 gibt Unternehmen jetzt eine Struktur - auch ohne fertige EU-Normen
Da keine harmonisierte europäische Norm im Amtsblatt steht, greifen Unternehmen auf internationale Standards zurück. ISO/IEC 42001 ist der weltweit erste internationale Standard für KI-Managementsysteme. Er bietet eine Struktur für Risikobewertung, Governance und kontinuierliche Verbesserung.
SAP hat 2025 die ISO/IEC 42001-Zertifizierung für SAP AI Core und den KI-Assistenten Joule erhalten. Siemens und Allianz nutzen den Standard als Grundlage für ihre KI-Governance. Ergänzend hilft ISO 27001 bei der Informationssicherheit, die Artikel 15 der Verordnung verlangt.
Aber: ISO/IEC 42001 zertifiziert nicht die Genauigkeit eines Modells zu einem Zeitpunkt. Der Standard validiert, ob eine Organisation ein System zur kontinuierlichen Identifikation und Steuerung von KI-Risiken etabliert hat. Die spezifischen Anforderungen der Artikel 8 bis 15 müssen zusätzlich abgedeckt werden.
Für unseren Personaldienstleister ist ISO/IEC 42001 eine pragmatische Wahl. Der Standard gibt dem Team eine Methodik, ohne auf die noch fehlenden CEN/CENELEC-Normen warten zu müssen. Die Investition zahlt sich doppelt aus: als Compliance-Grundlage und als Differenzierungsmerkmal gegenüber Kunden, die zunehmend KI-Governance bei Dienstleistern voraussetzen.
Sechs Schritte sichern die Hochrisiko-Compliance
- Verbotstatbestände prüfen. Stellen Sie sicher, dass keines Ihrer Systeme unter Artikel 5 fällt. Emotionserkennung in HR-Kontexten ist verboten, nicht nur Hochrisiko. Unser Personaldienstleister hat diese Prüfung in zwei Tagen abgeschlossen.
- KI-Kompetenz dokumentieren. Schulungsmaßnahmen für alle KI-Nutzer nachweisen. Artikel 4 gilt seit Februar 2025 und verlangt seit der Verordnung (EU) 2026/1744 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Zwei Schulungstage pro Mitarbeitendem reichen als Basis.
- AI-System-Inventar erstellen. Alle Systeme mit Anbieter, Kontext und Risikoklasse erfassen. Offiziell beschaffte Systeme zuerst. Dann Shadow AI - KI, die Mitarbeitende ohne Wissen der IT nutzen. Bei unserem Personaldienstleister kamen so drei unbekannte Tools ans Licht.
- Hochrisiko-Systeme identifizieren. HR, Kreditentscheidungen und automatisierte Prozesse gegen die acht Kategorien von Anhang III prüfen. SAP SuccessFactors, Workday und HireVue sind fast immer betroffen.
- Compliance aufbauen. Für Hochrisiko-Systeme: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation und Human Oversight. ISO/IEC 42001 als Rahmenwerk nutzen. Konformitätsbewertung bei TÜV Süd oder Bureau Veritas frühzeitig anfragen. Geltende Frist: 2. Dezember 2027.
- Transparenzpflichten sofort erfüllen. Sie sind seit dem 2. August 2026 scharf und warten nicht auf Dezember 2027: Wer mit einem KI-System interagiert, muss darüber informiert werden, KI-erzeugte Inhalte und Deepfakes sind maschinenlesbar zu kennzeichnen. Bewerber-Chatbot und KI-generierte Stellenanzeigen brauchen also heute einen Hinweis.
Unser Personaldienstleister hat Schritt 5 seit vier Wochen begonnen. Die Governance-Infrastruktur behandelt das Inventar als lebendes Dokument. Der Aufwand für ein Unternehmen mit 400 Beschäftigten und drei Hochrisiko-Systemen: eine halbe Vollzeitstelle für sechs Monate und etwa 30.000 EUR für externe Beratung und Prüfung. Das ist weniger als ein Bußgeldbescheid.
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Bert Gogolin
Geschäftsführer, Gosign
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