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HR & People Operations

Betriebsrat und KI – Mitbestimmung als Architektur-Constraint

Betriebsvereinbarungen als technische Constraints im Decision Layer. Nicht den Betriebsrat überzeugen, sondern seine Anforderungen als Regeln implementieren.

Gosign GmbH 4 Min. Lesezeit

Die übliche Herangehensweise: Den Betriebsrat überzeugen

In den meisten Unternehmen wird die Einführung von KI als Change-Management-Projekt betrachtet. Der Betriebsrat wird informiert, überzeugt, mitgenommen. Das Ziel: Zustimmung zur Betriebsvereinbarung.

Dieser Ansatz hat ein Problem: Er behandelt den Betriebsrat als Hürde, nicht als Anforderungsquelle. Die Betriebsvereinbarung wird als Kompromiss formuliert, in Juristensprache gegossen und in einem Ordner abgelegt. Die technische Umsetzung bleibt oft unklar.

Der bessere Ansatz: Mitbestimmung als Architektur-Constraint

In der Gosign-Architektur werden Betriebsvereinbarungen als technische Constraints im Decision Layer implementiert. Die Anforderungen des Betriebsrats werden nicht als Kompromiss verhandelt, sondern als Regeln im System implementiert.

Wenn die Betriebsvereinbarung sagt: “Entscheidungen über Leistungsbeurteilungen dürfen nicht vollautomatisiert getroffen werden” – dann wird das als Human-in-the-Loop-Regel im Decision Layer implementiert. Der Agent kann diese Regel physisch nicht umgehen.

Wenn die Betriebsvereinbarung sagt: “Der Betriebsrat erhält quartalsweise einen Bericht über alle KI-gestützten Personalentscheidungen” – dann erzeugt das Auditor Portal diesen Bericht automatisch.

Wenn die Betriebsvereinbarung sagt: “Bei Verdacht auf diskriminierende Muster muss die KI-Nutzung für den betroffenen Prozess sofort gestoppt werden” – dann ist das ein Bias-Monitoring-Trigger im Decision Layer.

Was der Betriebsrat sehen kann

Der Betriebsrat erhält Zugang zum Auditor Portal – mit einem dedizierten Read-only-Zugang, der auf die für ihn relevanten Controls beschränkt ist.

Er kann nachvollziehen:

  • Welche Betriebsvereinbarungsregeln sind als Controls implementiert?
  • Sind alle Controls aktiv und funktional?
  • Wie häufig werden Human-in-the-Loop-Eskalationen ausgelöst?
  • Gibt es Auffälligkeiten im Bias-Monitoring?

Diese Transparenz schafft Vertrauen – nicht durch Versprechen, sondern durch nachvollziehbare Technik.

Praktisches Vorgehen

Schritt 1: Bestehende Betriebsvereinbarungen analysieren. Welche Regelungen betreffen KI-Einsatz direkt oder indirekt?

Schritt 2: Neue Betriebsvereinbarung für KI-Einsatz formulieren. Nicht als Prosa-Dokument, sondern als Anforderungskatalog mit konkreten, technisch umsetzbaren Regeln.

Schritt 3: Anforderungen als Controls im Decision Layer implementieren. Jede Anforderung bekommt eine Control_ID, eine technische Implementierung und einen Evidence-Generator.

Schritt 4: Betriebsrat erhält Auditor-Portal-Zugang. Er kann jederzeit nachvollziehen, ob seine Anforderungen technisch umgesetzt sind.

Mehr dazu: Mitbestimmung und KI

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Häufige Fragen

Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei KI?

Ja. Nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (technische Überwachungseinrichtungen) und §90 BetrVG (Gestaltung von Arbeitsplätzen). KI-Agenten die Personalentscheidungen unterstützen, unterliegen der Mitbestimmung.

Wie werden Betriebsvereinbarungen in KI-Systeme integriert?

Betriebsvereinbarungen werden als Regeln im Decision Layer implementiert. Wenn die Betriebsvereinbarung sagt: Leistungsbeurteilungen dürfen nicht vollautomatisiert werden – wird das als Human-in-the-Loop-Regel technisch erzwungen.

Kann der Betriebsrat nachvollziehen, ob seine Anforderungen umgesetzt sind?

Ja. Im Auditor Portal kann der Betriebsrat die Implementierung seiner Anforderungen als Controls nachvollziehen. Jede Betriebsvereinbarungsregel hat eine Control_ID, eine technische Implementierung und eine Evidence-Historie.

Welcher Prozess soll Ihr erster Agent übernehmen?

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