# AVV-Baustein (Art. 28 DSGVO) — Gosign-Selbstverpflichtung und Gateway-Regeln

> **v0.4 (2026-07-25) - intern mehrstufig rechtsgeprüft (zwei 10-Linsen-Audits 07/2026). Muster zur anwaltlichen Einzelfall-Anpassung, ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung. Die externe anwaltliche Freigabe steht aus.**

Dieser Baustein ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Kanzlei/
Praxis (Verantwortlicher) und Gosign GmbH (Auftragsverarbeiter) um die für
Berufsgeheimnisträger wesentlichen Zusagen. Er benennt Gosign ausdrücklich
als **eigenes verpflichtetes Glied der 203er-Kette** — nicht nur die
nachgelagerten Modell-Anbieter. Dieser Baustein ergänzt den Haupt-AVV; die
lit.-a-Weisungsausnahme und die Remonstrationspflicht (Art. 28 Abs. 3
UAbs. 2 DSGVO) deckt der Haupt-AVV ab.

**1. Gegenstand.** Verarbeitung von Eingaben/Ausgaben KI-gestützter Dienste
über den Gosign-Gateway (Pseudonymisierung vor Modell-Aufruf, Wieder-
Einsetzung danach, Schlüssel-/Budget-Verwaltung, Audit-Protokollierung).
Stammblatt nach Art. 28 Abs. 3 UAbs. 1 DSGVO (je Vertrag auszufüllen):

| Gegenstand | Dauer | Art und Zweck der Verarbeitung | Datenarten | Kategorien betroffener Personen |
|---|---|---|---|---|
| [AUSFÜLLEN] | [AUSFÜLLEN] | [AUSFÜLLEN] | [AUSFÜLLEN] | [AUSFÜLLEN] |

**2. Personal-Verpflichtung.** Alle mit der Verarbeitung befassten Personen
sind auf Vertraulichkeit nach Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 32 DSGVO **und**
zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB in Textform verpflichtet und über die
Strafbarkeit belehrt (siehe Zusatzvereinbarung, § 3–4).

**3. Gateway-Regeln (technisch-organisatorische Kernzusagen).**
a) **Zero-Retention im Gateway:** Klartext-Inhalte werden nicht persistent
gespeichert; Verarbeitung erfolgt transient. b) **Pseudonym-Mappings** sind
ephemer bzw. mandantenindividuell verschlüsselt mit definierter TTL; kein
menschlicher Zugriff im Regelbetrieb. c) **Break-Glass:** Ausnahme-Zugriffe
nur nach Vier-Augen-Prinzip, protokolliert, mit nachträglicher Information
des Verantwortlichen. d) **Audit-Protokoll klartextfrei:** append-only,
hash-verkettet, ohne Inhaltsklartext (Hash-Referenzen), inkl. Modell-/
Versions-Metadaten. e) **Schlüssel** der Modell-Anbieter liegen in einem
Schlüsselverwaltungssystem; mandantengetrennte Verwaltung.
*(Stand der Umsetzung: Anforderungs-Zusagen des Angebots; produktive
Feature-Zusagen erst nach Umsetzungs-Nachweis.)*

**4. Weisungen, Unterstützung, Betroffenenrechte.** Verarbeitung nur auf
dokumentierte Weisung; Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 12–23)
sowie nach Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei den Pflichten aus den
Artikeln 32 bis 36 DSGVO: Sicherheit (Art. 32), Meldungen (Art. 33/34:
unverzüglich, spätestens so, dass der Verantwortliche seine 72-Stunden-Frist
wahren kann), DSFA und Vorabkonsultation (Art. 35/36 - Zulieferbausteine:
`dsfa-vorlage.md`).

**5. Subprozessoren.** Nur gemäß `subprozessoren.md` (inkl. § 203-
Kettenverpflichtung nach Zusatzvereinbarung § 3); Änderungen mit
Vorab-Information und Widerspruchsrecht.

**6. Drittlandtransfers.** Nur nach Maßgabe `tia-scc-baustein.md`.
CLOUD-Act-freie Wege sind vorgesehen; den aktuellen Status je Bezugsweg
weist die Subprozessoren-Übersicht (`subprozessoren.md`) aus.

**7. Löschung/Rückgabe.** Nach Vertragsende Löschung bzw. Rückgabe gemäß
`retention-matrix-einwilligung-transparenz.md`; gesetzliche
Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

**8. Nachweis- und Prüfrechte.** Gosign stellt dem Verantwortlichen alle zum
Nachweis der Einhaltung dieses Bausteins erforderlichen Informationen zur
Verfügung und duldet und unterstützt Überprüfungen - einschließlich
Inspektionen - durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten,
seinerseits der Verschwiegenheit unterliegenden Prüfer (Art. 28 Abs. 3
lit. h DSGVO).
