Stellen Sie jede der acht Fragen - und lassen Sie sich die Antwort als Dokument oder Konfigurations-Nachweis zeigen, nicht als Satz. Messlatte: ein berufsrechts- und § 203-konformer Bezugsweg nach der DAV-Linie (SN 32/2025); gerichtlich nicht abschließend geklärt. Für StB/WP/Notariat gelten die eigenen Normen und Kammer-Linien (§ 62a StBerG, § 50a WPO, § 18 BNotO).
1. Gibt es einen KI-spezifischen AVV nach Art. 28 DSGVO?
Woran Sie es erkennen: AVV vor Vertragsschluss einsehbar; behandelt Prompt-Inhalte als eigene Datenkategorie, regelt Logging-Policy und Umgebungstrennung.
Stolperfalle: Generischer SaaS-AVV ohne KI-Bezug - oder die Behauptung, der AVV sei bereits die § 203-Absicherung. Er ist Punkt 1 von 8.
2. Existiert eine eigenständige Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB?
Woran Sie es erkennen: Eigenständige Urkunde: Verpflichtung der mitwirkenden Personen zur Verschwiegenheit + Belehrung über die Strafbarkeit - einsehbar VOR Vertragsschluss.
Stolperfalle: DSGVO-übliche Vertraulichkeitsklauseln als Ersatz (arbeitsrechtlich, nicht strafrechtlich unterlegt); Urkunde erst nach Vertragsschluss.
3. Ist die Subunternehmer-Kette vollständig benannt - jede Station verpflichtet oder nachweisbar ohne Klartext-Zugriff?
Woran Sie es erkennen: Benannte, aktuelle Subprozessoren-Liste mit Änderungsmitteilung - inklusive Cloud-Provider und Modell-Betreiber hinter dem Anbieter.
Stolperfalle: Die Kette endet beim Vertragspartner. Bei Google-Setups: keine § 203-Zusatzvereinbarung von Google - diese Lücke muss der Anbieter kompensieren und offen sagen.
4. Steht der Anbieter selbst als verpflichtetes Glied in der Kette?
Woran Sie es erkennen: Nachweis der Abs.-4-Verpflichtung des eigenen Personals + beschriebene No-Human-Access-Architektur (Pseudonymisierung, klartextfreier Audit-Trail, protokollierte Ausnahmen).
Stolperfalle: Der Anbieter definiert sich aus der Kette heraus - oder verkauft die Redaktions-Schicht als Erfüllungsbedingung. Die rechtliche Linie tragen Verpflichtung und Vertragskette.
5. Nennt der Anbieter den konkreten EU-Deployment-Typ - oder nur den Kontinent?
Woran Sie es erkennen: Konfigurations-Nachweis: bei Azure OpenAI die EU Data Zones (EU-only-Processing); bei Google EU-Endpunkt, deaktiviertes Caching, dokumentierte No-Persistence-Konfiguration.
Stolperfalle: „Läuft in der EU“ als Marketing-Satz: Ein Standard-Global-Deployment in einer EU-Region kann die Verarbeitung global routen.
6. Sind Drittlandtransfer UND berufsrechtliche Auslandsschranke getrennt beantwortet?
Woran Sie es erkennen: TIA mit DPF-Status je Kettenglied + eigene Antwort auf die Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO, § 62a StBerG, § 50a WPO).
Stolperfalle: Beide Prüfungen in einem Satz verrührt. US-Sub-Processing kann trotz Standardvertragsklauseln berufsrechtlich unzulässig sein; „CLOUD-Act-frei“ darf nur behaupten, wer strukturell keinen US-Konzern in der Kette hat.
7. Gibt es einen vertraglichen Training-Ausschluss und eine Fristen-Matrix pro Datenart?
Woran Sie es erkennen: Vertrag + Konfigurations-Nachweis: kein Training auf Ihren Eingaben; je Datenart eine definierte Frist (Matrix unten).
Stolperfalle: Mündliche Zusagen statt Vertragstext - und verschwiegene Ausnahmen: bestimmte Premium-Modellklassen nur mit 30-Tage-Prompt-Retention und Datenweitergabe an den Modell-Anbieter.
8. Liefert der Anbieter Muster für Mandanteneinwilligung und Transparenzhinweis mit?
Woran Sie es erkennen: Muster für die ausdrückliche Einwilligung (§ 62a StBerG, § 50a WPO; anwaltlich § 43e Abs. 5 BRAO) + Transparenzinformation Art. 13/14 DSGVO + DSFA-Zulieferbausteine.
Stolperfalle: Der Anbieter schweigt zur Einwilligungsfrage und lässt seine Kunden das schwierigste Glied allein lösen.
| Datenart | Anforderung an die Frist |
|---|---|
| Klartext-Eingaben (Prompts, Dokumente) | Transient - keine Persistenz über die Verarbeitung hinaus |
| Pseudonym-Mappings | TTL-gebunden mit definierter Löschfrist |
| Audit-Protokoll (klartextfrei) | GoBD-orientierte Aufbewahrung |
| Vertrags- und Abrechnungsdaten | Gesetzliche Fristen (HGB/AO) |
Eine Muster-Mandanteneinwilligung samt Transparenzhinweis ist Bestandteil des Gosign-203er-Vertragskits, das frei einsehbar ist (v0.4, intern mehrstufig rechtsgeprüft; die externe anwaltliche Freigabe steht aus) - als Muster zur anwaltlichen Einzelfall-Anpassung, ohne Gewähr.
Diese Prüfliste prüft Belegbarkeit, keine Qualitätsurteile - und sie ist keine Rechtsberatung. Die berufsrechtliche Prüfung des Einzelfalls obliegt dem Berufsträger bzw. seinen rechtlichen Beratern; die strafrechtliche Einordnung automatisierter KI-Verarbeitung ist gerichtlich nicht abschließend geklärt. Herleitung jedes Punkts: www.gosign.de/de/berufsgeheimnistraeger/203er-kette/ - interaktive Selbst-Einordnung: www.gosign.de/de/203-readiness-check/
Gosign GmbH | Hallerstraße 8, 20146 Hamburg | www.gosign.de | Stand: Juli 2026